Rauchverbot Krankenhaus

19. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)
Rauchverbot Krankenhaus

Ein Krankenhaus im Saarland muss das Nichtraucherschutzgesetz umsetzen. Der Arbeitgeber informiert die Beschäftigten, Dienstleister etc. über das Rauchverbot, das in den Gebäuden und Gebäudeteilen besteht. Er weist für Beschäftigte und Patienten auf dem Krankenhausgelände drei Raucherbereiche aus, die von den Mitarbeitern genutzt werden können. Auf dem übrigen Gelände soll nicht geraucht werden, insbesondere nicht in den Eingangsbereichen, nicht zuletzt, weil auch Rauch in die Gebäude zieht. Der Arbeitgeber ist der Auffassung, dass er insoweit von seinem Hausrecht Gebrauch machen kann und auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Der Betriebsrat hat im Übrigen keinen Handlungsbedarf für eine Betriebsvereinbarung gesehen.

Ist die Vorgehensweise des Arbeitgebers rechtlich zu beanstanden?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@derkleineprinz

soweit ich es verstanden habe, darf es nur ausnahmen geben, wenn die räume vollständig 'umschlossen' sind.
auf dem gelände latschen ja die nichtraucher rum, die geschützt werden wollen. ich vermute, es wird ein paar dieser schützendswerten objekte verlocken, sich in diese dschungelartig vernebelten areale zu begeben und dann zu schreien: hilfe, raucher. wo ist die polizei.

ich meine das ernst, auch wenn ich nicht (fast) rauche.

sunbee

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Ich wüsste jetzt nicht, was daran zu beanstanden sein soll.

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#3
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

) Das Rauchen ist nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 und des § 3 verboten in allen
1. Behörden und sonstigen Einrichtungen des Landes einschließlich seiner Verfassungsorgane, der Gemeinden, Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Träger öffentlicher Verwaltung, in Gerichten und Dienststellen anderer Organe der Rechtspflege sowie in Einrichtungen des Justiz- und Maßregelvollzuges;
2. Gesundheitseinrichtungen, insbesondere Krankenhäusern einschließlich privater Krankenanstalten sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Sinne des § 107 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und entsprechenden ambulanten Einrichtungen unabhängig von ihrer Trägerschaft;


Das Rauchen ist nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 und des § 3 verboten in allen --


von draußen steht da nix.
--

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#4
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

@venotis:

Ich dachte, dass es vielleicht unverhältnismäßig sein könnte oder Mitarbeiter oder Betriebsrat beanstanden könnten, dass das Rauchen nur an den ausgewiesenen Stellen und nicht auf dem gesamten Außengelände erlaubt sein soll.

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Ich kenne mich mit dem Hausrecht nicht aus, ob sich das wirklich nur auf Häuser bezieht, aber ich denke es bezieht sich auch auf Gelände, was dem AG gehört bzw. über das er verfügen darf.

Und beim Hausrecht wüsste ich jetzt keinen Mitbestimmungsanspruch des Betriebsrates. Das kann der AG m.E. also so entscheiden, wie er will.

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@meri

gelände nicht INbegriffen?
dann stehen ja demnächst die beamten alle draussen rum und schlafen...äh...rauchen auf den wiesen :???:

stell mir grad vor, wie köhlers bedienstete vorm bellevue frieren und alles vernebeln, bis die gsg9 kommt und al quaida vermutet :neck:

sunbee

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#7
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

@Sunbee1:

Ich warte mit klammheimlicher Freude darauf, dass meine Kollegen nach Hause gehen/fahren. Dann qualmt die Bude wieder, gestern auch......Zigarre, extra lang geholt. :devil:
Wenn nämlich kein Schw1 mehr da ist...kann`s auch Niemanden mehr stören. :grins:

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#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@meri so was böses aber auch. Bude vollqualmen ist doch pfuuuuiiii.

*mir auf den Schreck gleich ne Ziggi anmach*

:smoke:


:)

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#9
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

@venotis :
Humor ist, wenn man's trotzdem macht, dreh' mir grad' eine.

Das Ding heisst doch Nichtraucherschutzgesetz. Wenn jetzt keine Nichtraucher mehr da sind, nutzt auch das Gesetz nix. Ausserdem...draussen hole ich mir keine Eisbeine, sehe ich ...um diese Uhrzeit jedenfalls, nicht m e h r ein.

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#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@meri

dürfen dichte pflegelieblinge rauchen?

@venotis

nana, wer wird denn gleich in die luft....

sunbee

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#11
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

--dürfen dichte pflegelieblinge rauchen?--

Als ich geboren wurde, war ich noch sehr klein.
Meine Eltern sperrten mich in einen Vogelkäfig, damit ich nicht an die Kippen komme.

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#12
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@meri geholfen hat das mit dem Käfig aber nicht. ;)

@sunbee von Luft (im atmungsmäßigen Sinne) kann hier kaum noch die Rede sein :sweat: *mal kurz Balkontür aufreiß*

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#13
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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