Rauchverbot für Azubis

2. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Johannes D.
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 10x hilfreich)
Rauchverbot für Azubis

Hi,

wie ich heute erfahren habe, herrscht in unserer Firma ein Rauchverbot ausschließlich für Azubis.
Bisher störte es zwar keinen, das ich rauche, doch würde ich gerne wissen, ob mir da ärger blühen könnte, wenn ich mal an den falschen gerate.

Unsere Firma ist ein mittelständisches Unternehmen und besitzt mehrere Produktionshallen.

In der Lehrwerkstatt wird grundsätzlich nicht geraucht, es sei denn, eine Person aus einer anderen Halle kommt aus irgend einem Grund herein und hat eine angezündete Zigarette dabei. In allen anderen Hallen (Ausnahme Sozialgebäude [Duschen, Aufenthaltsräume]) darf geraucht werden. Zumindest wenn man kein Azubi ist.

Geht das in Ordnung? Ich selber bin 23 Jahre alt und bin Raucher. Es ist nämlich nicht einfach nicht zu rauchen, wenn jemand neben mir qualmt. Dann ist doch die Sucht sehr stark. (Ich versuche zwar aufzuhören, aber das ist ein anderes Thema ^^)

Danke für die Antwort im Voraus.

Gruß

Johannes

-- Editiert von Johannes D. am 02.04.2008 17:13:50

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28 Antworten
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#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, dazu müsste man schon wissen, was wörtlich angeordnet ist. (Mit 'wörtlich' ist der genaue Text der Anordnung/Anweisung gemeint)

MfG

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#2
 Von 
Johannes D.
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 10x hilfreich)

Also schriftliches habe ich bislang nicht gefunden. Man sagte mir, dass das von mir zu Beginn meiner Ausbildung in der Betriebsordnung unterzeichnet wurde, aber da finde ich gar nichts.
Ich nehme mal an, dass das erzählt wird, dass sich die Azubis daran halten.

Mich würde auch nur die grundsätzliche Möglichkeit dessen interessieren. Denn ich sehe keinen Gerechtigkeit darin, einem Erwachsenen Mann das Rauchen zu verbieten, wärend anderen und vor allem jüngeren Arbeitern das Rauchen gestattet ist.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Ohne die konkrete Anordnung kann man aber als Außenstehender nichts dazu sagen.

So ganz logisch ist es sicher nicht, dass am gleichen Ort von AN geraucht werden darf und von Azubis nicht. Aber vielleicht lautet diese Anweisung ja auch ganz anders und keiner nimmt sie richtig ernst.

Unter Umständen schießt man sich als Raucher sogar selbst in den Hintern, wenn man gleiches Recht für Alle fordert. Denn das könnte der AG dann auch so umsetzen, dass ein Rauchverbot auf dem Firmengelände für alle eingeführt wird.

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#4
 Von 
Johannes D.
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 10x hilfreich)

Stimmt, aber das hatte ich auch nicht vor. ^^
Lauter grummige Arbeiter um sich zu haben stelle ich mir - sagen wir - äußerst umständlich vor und wenn dann noch bekannt würde, wer dahinter steckte...

Ich frage am Besten einfach mal einen meiner Kollegen nach etwas schriftlichem, sofern es derartiges gibt.

Muss das schriftlich sein oder reicht eine mündliche Anweisung?

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Im grunde würde auch eine mündliche Anweisung reichen. Nur kann sich der AG dann ja nicht sicher sein, dass die jeder AN (und damit meine ich auch die Azubis) mitbekommt.

Wenn er sich sicher sein will, dann macht ers schriftlich und sorgt dafür, dass jeder AN die Möglichkeit hat, es zur Kenntnis zu nehmen.

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@johannes d

zum rechtl. problem hast du ja bereits ne info von @venotis
mal zum rauchen: vielleicht hilft es dir, wenn du weißt, die sucht nach d. nikotin dauert genau 5 minuten. nur die mußt du überwinden. seit ich das weiß, brauch ich die zichte nicht mehr und das nach 30 jahren raucherkarriere.
diese verordnungen nerven, aber wenn man ehrlich ist, können sie helfen und ich würde das rauchverbot nutzen zum entwöhnen:)

sunbee

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#7
 Von 
Johannes D.
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 10x hilfreich)

@sunbee,
natürlich weiß ich das. Dennoch ist die Sucht nicht die kurze körperliche, welche mir schwierigkeiten bereitet, sondern die psychische. Außerdem finde ich das Aroma einer Zigarette (mit gutem Tabak) und den Geruch einer gerauchten in meiner Nähe sehr anziehend. In meinem Urlaub habe ich auch gar nicht geraucht, da ich keine Orte aufsuchte, an denen ich für gewöhnlich einen Glimmstängel anzünde, doch in die Arbeit muss ich wohl. ^^

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#8
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Ist doch ganz einfach:
Jugendliche unter 18 dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen..dazu gehört m.E. auch der Ausbildungsbetrieb.

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#9
 Von 
Johannes D.
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 10x hilfreich)

Gut, aber ich bin 23 Jahre alt, wie ich oben schon schrieb.

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#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@sunbee *wink* :)

Wie haste denn das geschafft? Ich denke täglich beim Ins-Bett-gehen 'Morgen könnt ich mal wenigstens einen Nichtrauchertag einlegen.' ...

Und was kommt dabei raus?
Sieh selbst :smoke: *grummel*

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#11
 Von 
Johannes D.
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 10x hilfreich)

Wenn Du beim Rauchen auch noch so viel hüpfst, wie Dein Smilie, sollte das schon in Ordnung sein. ^^

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#12
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@Johannes nein, ich hüpfe in der Regel nicht rum, aber ich war zu faul einen nichthüpfenden Rauchsmilie zu suchen :devil:

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#13
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

-> off topic
@johannes

nee, hüpfen hilft da nicht.
der geruch des tabak? ich rauch(t)e selbst gedrehte und benutz die gleiche ausrede.versuch es, lass nur eine zigarette am tag weg und zwar die, die dir die wichtigste scheint. das geht. außerdem ist es ein geiles gefühl nicht rauchen zu MÜSSEN.geht so nach dem muster: ich bin der herr, nicht die kippe. ich bestimme, wann geraucht wird.

@venotis
*wink zurück*

es ist so, wie es in m. posting steht. ich hatte bereits n jahr aufgehört gehabt und in der ersten reha vor einigen jahren wieder angefangen:(
jetzt habe ich einen entwöhnungskurs meiner gkv kostenlos mitgemacht und viel gelernt. es ist echt so, versuch es: wenn der jeeper kommt, mach irgendwas, irgendwas, das dich ablenkt. verändere rituale. ich habe z.b. morgens im bett mit kaffee geraucht. na, in schlimmen jeeperphasen steh ich halt auf, renn dumm rum (naja hopse auf einem bein) und schieb die zichte...
vergiss die kaugummis, vergiss kautabak, vergiss die pflaster. vergiss aber vor allem eins: es ist eben nicht allein der wille, es ist das wissen um diese verkackten 5 minuten. nikotinsucht ist die zweitschlimmste sucht nach crack. wußtest du das? wenn man sich klar macht, dass man quasi krank ist,ist der manchmal schwache wille kein grund weiter zu rauchen:)
hey, ich rauch noch, aber das, was @johannis als psychisch bezeichnet, ist bei mir weg, futschi. bei mir ist es 'nur' noch das nikotin und damit bin ich auch bald fertig. geht schon 3, 4, 5 tage, manchmal ne woche am stück ohne.dann eine und schluß.

viel erfolg

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 02.04.2008 23:57:29

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#14
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@sunbee Danke für die interessante Antwort! :)

Ich hatte es mal vor etlichen Jahren (fast) geschafft, indem ich mir das mit den 5 min für einzelne Tage vorgenommen hab. Immer 1 Tag nicht rauchen, dann noch ein Tag und noch einer. Hat prima geklappt ... ca. ein halbes Jahr lang rauchfrei ... ich dachte 'Das wars jetzt mit dem Rauchen.'. Dann hatten wir eine Feier, jemand bot mir eine Zigarette an und da ich ja so lange nicht geraucht hatte, dachte ich, dass ichs mal versuchen könnte ... bei der einen bliebs natürlich nicht .... :bang:

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#15
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

ich sehe diese strikte nichtraucherregelung als einen einschnitt in die persönlichkeitsrechte eines jeden. jedem volljährigen darf man nicht verbieten zu rauchen es sei denn es ist an bestimmten plätzen verboten. dann müsste das rauchverbot auch für ALLE gelten.

ich denke das rauchverbot in deiner firma für azubis bezieht sich auf azubis UNTER 18. auf dich wird das sicher nicht zutreffeb, denke ich. frage da mal nach.

du bist schließlich 23 und darfst und kannst rauchen wo du willst (an stellen wo es erlaubt ist). da DARF dir keiner ne einschränkung machen, nur weil du azubi bist. ist ja wohl lächerlich.

genausi woe firmen die die vertraglich nur nichtraucher anstellen und dem AN lt. vertrag verbieten auch in ihrer freizeit zu rauchen oder vor dienstbeginn das rauchen verbieten. ich bin der meinung mit solchen verträgen würden die nicht durchkommen. wenn ich meine ich muss 5 min vor arbeitsbegin noch eine rauchen, mache ich das auch. vertrag hin oder her. es stellt echt einen groben einschnitt in die rechte einer jeden person dar.

oder können arbeitgeber verlangen, dass man auch in seiner freizeit NICHT raucht??? solche verträge gibbet wirklich. meine frau ist in der altenpflege und bei einem anderen unternehmen arbeitet ne freundin die sagt, es werden nur noch nichtraucher angestellt, wer sich nicht dran hält, fliegt. die die nun rauchen, haben VOR dienstbeginn keine zigarette zu rauchen. wird es gerochen, dann abmahnung, beim 2. mal kündigung. ist das rechtens?

da bin ich ja mal gespannt.

paddy

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#16
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@Chavah wie kommst du denn auf Krankenhaus? (Altenpflege findet nicht in Krankenhäusern statt)

Mal abgesehen davon, ist die Antwort bezüglich Rauchverbot in Krankenhäusern richtig. Hat aber eigentlich nichts mit Arbeitsrecht zu tun (Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer), entfaltet nichtsdestotrotz seine Wirkung eben auch auf die Leute, die in den vom Gesetz genannten Gebäuden arbeiten.

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#18
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Der Arbeitgeber hat AZUBIS gegenüber eine besondere Fürsorgepflicht. Aus dieser heraus ist es nachvollziehbar, wenn in Bereichen, wo die jungen Menschen dem Arbeitgeber anvertraut sind, Rauchverbot besteht.

Also es gibt keinen grund, dass AZUBIs nicht rauchen, wenn andere das auch tun dürfen, zumal auch fraglich ist wie das durchgesezt werden soll, bei derartigen Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht ist eine BV nicht möglich, die wäre dann wieder an Art. 3 GG zu messen etc.

Das ganze ist ziemlicher Unsinn, wenn die Probezeit rum ist einfach rauchen, wenn andere es auch tun. Da kann Ihnen niemand was.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

---Ganz ehrlich: Einen sehr starken Raucher würde ich auch nicht einstellen. Wegen des Geruchs zum einen, ausserdem wegen der permanenten Arbeitsunterbrechung, um vor der Tur zu rauchen. ---

kann ich vom grundsatz her auch verstehen. keine frage. aber die chefs können mir ja nicht verbieten PRIVAT und VOR der dienstzeit zu rauchen. dieses tun die aber. verbieten das rauchen in der freizeit, also schon VOR der dienszeit und das finde ich lächerlich und KANN vertraglich gar nicht verboten werden...

zumal es in der tat schon abmahnungen gegeben hat wenn einer vorher geraucht hat und die pflegedientleitung hat es gerochen oder so. sowas ist ein gemeiner einschnitt in die privatsphäre oder nicht...?

paddy

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Die Einschätzung muss jeder Raucher selbst treffen. Als Nichtraucher wäre mir der enge Körperkontakt zu einem starken Raucher vielleicht auch unangenehm wg. des Geruchs.

Als logische Schlussfolgerung muss dann aber auch jeder seine Deo´s, Haarsprays und Parfüms reduzieren - solche Chemiewolken können genauso störend sein. Bei mangelnder Pflege käme dann noch Körpergeruch hinzu.


Was aber die eigentlich Frage angeht: Der Betrieb kann nicht grunsätzlich zwischen Azubis und Angestellten/Arbeitern unterscheiden, wenns ums Rauchverbot geht. Er kann das JArSchG zu Grunde legen, aber die Volljährigen müssen gleichberechtigt behandelt werden.

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#23
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

zumal es in der tat schon abmahnungen gegeben hat wenn einer vorher geraucht hat und die pflegedientleitung hat es gerochen oder so. sowas ist ein gemeiner einschnitt in die privatsphäre oder nicht...?

Das ist schon recht seltsam, vermutlich würde der AG bei einer gerichtlichen Überprüfung hintenrüberfallen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

zual des dem Direktionsrecht des AG unterliegt, wo er rauchen lassen will und wo nicht.

Ist schon irgendwie daneben, dann muß es auch für alle gleich gelten, zumindest wenn azubi>118.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Die Stationszimmer waren bis zur Einführung des Rauchverbotes immer gut vom rauchenden Personal inclusive Ärzten und Oberärzten besucht.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

chavah

nachvollziehen kann ich es, keine frage. sehe ich auch ein.

ABER:kann der chef das gerichtlich durchsetzten lassen, dass AUCH in der freizeit VOR dienstantritt nicht geraucht werden darf? das sehe ich nicht so und ich sehe es als einschnitt in die persönlichkeitsrechte (freie entfalltung eines menschen).

ich denke mal wenn er auch den falschen trifft der dahingehend eine abmahnung kassiert, werden sich die beteiligten vor gericht sehen und dort wird es für den AG düster aussehen. in der heutigen zeit ist es nicht gerade leicht auf qualifizirtes pflegepersonal zurückgreifen zu können, leider. ist wirklich so. wer will den jop denn noch? bei meiner frau rauchen ca. 90 % des personals. auch heimleitung, PDL, SL etc.

daher kann ich die abmahnwelle in dem anderen pflegeheim nicht verstehen (perönlich kann ichs verstehen). aber ob es rechtlich tragbar ist, ist die frage. denn schließlich wird von den pflgepersonal verlangt auch in der freizeit NICHT zu rauchen.

paddy

0x Hilfreiche Antwort

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