Raus aus demArbeitsvertrag

16. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
restaurant_glasurriss0j@icloud.com
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Raus aus demArbeitsvertrag

Hallo zusammen, meine Firma wird zeitnah schließen. Ich möchte die Firma so schnell wie möglich verlassen. Ich habe angeblich laut Vertrag eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Die Kündigungsfrist ist gleich die von Arbeitgeber da ist so eine Klausel mit drin. Des Weiteren habe ich einen neuen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Ich möchte so schnell wie möglich aus der Firma raus. Personalabteilung reagiert auf meine Anfragen nicht bezüglich Aufhebungsvertrag oder früher Austritt

Wie komme ich so schnell wie möglich aus dem Arbeitsvertrag?

-- Editiert von User am 16. April 2024 15:15

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18871 Beiträge, 6906x hilfreich)

Zitat (von restaurant_glasurriss0j@icloud.com):
neuen Arbeitsvertrag abgeschlossen

Ich vermute: die Kündigungsfrist hast du dabei nicht beachtet; also: ab wann läuft dein neuer AV?
Wegen der K-Frist solltest du in deinen Vertrag schauen; 'angeblich' 2 Monate (zum Monatsende) ist für so eine Entscheidung ziemlich dünn.
Und wie viel Zeit hast du noch?

Nicht wirklich ernst gemeint: eine fristlose Kündigung kannst du freilich auch erzwingen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18871 Beiträge, 6906x hilfreich)

Nachtrag:
'Zeitnah' ist offenbar das neue Wort für 'bald'; also will der Betrieb bald dicht machen, aber nicht so bald, dass die K-Frist nicht zu machen wäre. Etwas mehr Klarheit über die Zeitbelange wäre durchaus hilfreich.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
restaurant_glasurriss0j@icloud.com
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Firma schließt spätestens zum 31.08 was genaueres wurde nicht kommuniziert. Kündigungsfristen habe ich beachtet.
Meiner Neuer Arbeitsvertrag beginnt ab dem 1.07. kann aber jederzeit anfangen. Ich bin ü 7 Jahren im Unternehmen. Der Arbeitgeber hat mir gegenüber 2 Monate K-Frist. In meinem Vertrag steht eine Klausel: ,, sollte sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aufgrund von Gesetzen verlängern, gilt dies auch für den Arbeitnehmer.,, Ich habe eine Kündigung per Einschreiben fertig gemacht. Die Kündigung ist ordentlich.Zum 14.05 , falls nicht wirksam dann zum 30.06. Mit der Bitte auf früheren Austritt oder Aufhebungsvertrag. Die Kündigung ist seit gestern raus.
Seit paar Tagen versuche ich die Personalabteilung parallel per Mail zu erreichen um die Sache zu klären. Kommt aber keine Antwort. Ich weiß intern, dass die Persnalabteilung keinen früher gehen lassen möchte.

Ich möchte mit dem Kapitel abschließen und will ab dem 1.05 wo anders arbeiten das ist eig mein Ziel

Danke für deine Hilfe .

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49322 Beiträge, 17351x hilfreich)

Dann würde ich jetzt eine Kündigung zum 30.06. schreiben und im Kündigungsschreiben anbieten, dass Du auch gerne zum 30.04. aufhören würdest.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
restaurant_glasurriss0j@icloud.com
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

,,Dann würde ich jetzt eine Kündigung zum 30.06. schreiben und im Kündigungsschreiben anbieten, dass Du auch gerne zum 30.04. aufhören würdest,,

Und was ist wenn die nein sagen wo von ich ausgehe .

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37198 Beiträge, 6245x hilfreich)

Zitat (von restaurant_glasurriss0j@icloud.com):
Die Kündigung ist seit gestern raus.
Und heute wird gefragt??
Dann einfach abwarten, ob der AG sich zurückmeldet.
Es gilt also ---2 Monate, damit Ende am 30.6.24

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17846 Beiträge, 6024x hilfreich)

Zitat (von restaurant_glasurriss0j@icloud.com):
Und was ist wenn die nein sagen
Dann musst du bis zum Ende deine regulären Kündigungsfrist dort arbeiten. Verträge sind einzuhalten.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von restaurant_glasurriss0j@icloud.com):
Seit paar Tagen versuche ich die Personalabteilung parallel per Mail zu erreichen um die Sache zu klären. Kommt aber keine Antwort.

Versuche mal zu verstehen, das die Firma diesbezüglich einfach keinen Kommunikationsbedarf hat.



Zitat (von restaurant_glasurriss0j@icloud.com):
Und was ist wenn die nein sagen wo von ich ausgehe .

Es reicht schon wenn sie - wie bisher auch - einfach gar nichts sagen.
Dann gelten Vertrag und Gesetz, also Ende zum 30.06.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
restaurant_glasurriss0j@icloud.com
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube es wird nicht verstanden, dass ich eine Lösung möchte, die es mir ermöglicht am 1.05 woanders zu arbeiten. Habe keine Lust zu warten. Die Antwort die kommen wird kenne ich bereits

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33932 Beiträge, 17626x hilfreich)

Ich glaube es wird nicht verstanden, dass ich eine Lösung möchte, die es mir ermöglicht am 1.05 woanders zu arbeiten. Die gibt es ganz offensichtlich nicht.
Dann musst du bis zum Ende deine regulären Kündigungsfrist dort arbeiten. Verträge sind einzuhalten. So ist es.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 222x hilfreich)

„Ich glaube es wird nicht verstanden, dass ich eine Lösung möchte, die es mir ermöglicht am 1.05 woanders zu arbeiten. Habe keine Lust zu warten. Die Antwort die kommen wird kenne ich bereits"
Diese Lösung gibt es nur über einen Aufhebungsvertrag (von dem sie meinen das wird nichts) oder einer fristlose Kündigung, entweder durch Sie selbst oder durch ihren AG. Dazu braucht es einen sog. wichtigen Grund, wobei Betriebsstilllegung keiner ist.
Wenn das alles nicht geht, bleibt nur die -allerdings nicht rechtlich saubere Variante- zum 01.05. den neuen Job anzufangen. Das fällt dann eher unter : was soll schon passieren. In der Regel nämlich nichts. Zuvor sollten sie aber den AV auf Vetragssstrafen prüfen.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18871 Beiträge, 6906x hilfreich)

Wenn deine Kündigung beim AG liegt bzw. angekündigt ist - wieso sollte er dann auf Anfragen bzgl. eines Aufhebungsvertrags reagieren. Der Punkt ist jedenfalls geklärt. Du wirst dich in Geduld üben müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von restaurant_glasurriss0j@icloud.com):
Ich glaube es wird nicht verstanden, dass ich eine Lösung möchte, die es mir ermöglicht am 1.05 woanders zu arbeiten.

Ich glaube der AG versteht das schon.
Nur solltest Du verstehen, er hat dazu absolut keine Lust. Und damit ist mit legalen Aktionen das Ende der Fahnenstange erreicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18871 Beiträge, 6906x hilfreich)

Zitat (von restaurant_glasurriss0j@icloud.com):
Habe keine Lust zu warten.

Das Prinzip 'Lust' ist schwer zu bedienen oder zu verwirklichen, wenn Verträge dem im Wege stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
restaurant_glasurriss0j@icloud.com
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

,, Diese Lösung gibt es nur über einen Aufhebungsvertrag (von dem sie meinen das wird nichts) oder einer fristlose Kündigung, entweder durch Sie selbst oder durch ihren AG. Dazu braucht es einen sog. wichtigen Grund, wobei Betriebsstilllegung keiner ist.
Wenn das alles nicht geht, bleibt nur die -allerdings nicht rechtlich saubere Variante- zum 01.05. den neuen Job anzufangen. Das fällt dann eher unter : was soll schon passieren. In der Regel nämlich nichts. Zuvor sollten sie aber den AV auf Vetragssstrafen prüfen.,,

Das ging mir auch schon durch den Kopf. Im Arbeitsvertrag steht keine Vertragsstrafe drin. Was mich verwundert hat, aber ok. Gibt es damit Erfahrungen ? Habe gelesen, dass man mich trotzdem belangen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von restaurant_glasurriss0j@icloud.com):
Habe gelesen, dass man mich trotzdem belangen kann.

Jam das nennt sich z.B. Schadenersatz.
Der muss nicht im Vertrag geregelt sein, der findet sich schon im Gesetz das reicht völlig aus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
restaurant_glasurriss0j@icloud.com
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

,;Jam das nennt sich z.B. Schadenersatz.
Der muss nicht im Vertrag geregelt sein, der findet sich schon im Gesetz das reicht völlig aus.,,

Eine Vertragsstrafe kann nur dann verhängt werden, wenn sie in einem Vertrag vereinbart wurde. Dabei handelt es sich um eine vertragliche Regelung, die vorsieht, dass bei Verletzung einer Vertragspflicht eine Strafe fällig wird.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18871 Beiträge, 6906x hilfreich)

Eine Vertragsstrafe wird fällig aus der Verletzung des Vertrages, unabhängig davon, ob ein Schaden überhaupt entstanden ist. Schadensersatz setzt voraus, dass schuldhaft ein Schaden entstanden ist, und der Schaden müsste auch nachgewiesen / beziffert sein; also der schwierigere Weg.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
restaurant_glasurriss0j@icloud.com
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

,, Eine Vertragsstrafe wird fällig aus der Verletzung des Vertrages, unabhängig davon, ob ein Schaden überhaupt entstanden ist. Schadensersatz setzt voraus, dass schuldhaft ein Schaden entstanden ist, und der Schaden müsste auch nachgewiesen / beziffert sein; also der schwierigere Weg.,,

Verstehe. Dann stellt Sich die Frage. Was hat ein Unternehmen für ein Schaden dadurch, da es schließen muss aus wirtschaftlichen Gründen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von restaurant_glasurriss0j@icloud.com):
Eine Vertragsstrafe kann nur dann verhängt werden, wenn sie in einem Vertrag vereinbart wurde. Dabei handelt es sich um eine vertragliche Regelung, die vorsieht, dass bei Verletzung einer Vertragspflicht eine Strafe fällig wird.

Und?
Ich sprach nicht von einer Vertragsstrafe sondern von Schadenersatz.



Zitat (von restaurant_glasurriss0j@icloud.com):
Was hat ein Unternehmen für ein Schaden dadurch, da es schließen muss aus wirtschaftlichen Gründen.

Das wird das Unternehmen dann darlegen müssen.

Die bekannteste Form wäre, das man eine Ersatzkraft von einer Zeitarbeitsfirma einsetzen muss. Leiarbeiter kosten regelmäßig mehr als ein normaler fest Angestellter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 222x hilfreich)

„Verstehe. Dann stellt Sich die Frage. Was hat ein Unternehmen für ein Schaden dadurch, da es schließen muss aus wirtschaftlichen Gründen."
Das ist nicht ganz der Punkt, denn ob er -nach Ablauf der Kündigungsfrist- ohnehin aus anderen Gründen schließen muss oder nicht ist erstmal nicht relevant. Das wird relevant, wenn er innerhalb der Kündigungsfrist seinen Betrieb stilllegt, denn dann kann gar kein Schaden mehr entstehen. Seinen Schaden muss der AG darlegen und beweisen, und zwar sehr genau. Das ist alles andere als einfach, am ehesten gelingt das noch, wenn klar abgrenzbare Zusatzkosten anfallen, z.B. Zuschläge oder Leiharbeiter. Dazu kommt, dass er ja auch zugleich ihr Gehalt spart. So eine Schadensbezifferung habe ich im Übrigen in der Praxis allerdings in den letzten 20 Jahren nicht einmal erlebt.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17846 Beiträge, 6024x hilfreich)

Zitat (von restaurant_glasurriss0j@icloud.com):
Ich glaube es wird nicht verstanden, dass ich eine Lösung möchte, die es mir ermöglicht am 1.05 woanders zu arbeiten
Ich glaube du verstehst nicht, dass du einen Vertrag hast und dies (ohne gegenseitiges Einverständnis) so nicht erlaubt ist. Es ist völlig egal was du möchtest.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 289.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.505 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen