Hallo zusammen, meine Firma wird zeitnah schließen. Ich möchte die Firma so schnell wie möglich verlassen. Ich habe angeblich laut Vertrag eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Die Kündigungsfrist ist gleich die von Arbeitgeber da ist so eine Klausel mit drin. Des Weiteren habe ich einen neuen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Ich möchte so schnell wie möglich aus der Firma raus. Personalabteilung reagiert auf meine Anfragen nicht bezüglich Aufhebungsvertrag oder früher Austritt
Wie komme ich so schnell wie möglich aus dem Arbeitsvertrag?
-- Editiert von User am 16. April 2024 15:15
Raus aus demArbeitsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Zitatneuen Arbeitsvertrag abgeschlossen :
Ich vermute: die Kündigungsfrist hast du dabei nicht beachtet; also: ab wann läuft dein neuer AV?
Wegen der K-Frist solltest du in deinen Vertrag schauen; 'angeblich' 2 Monate (zum Monatsende) ist für so eine Entscheidung ziemlich dünn.
Und wie viel Zeit hast du noch?
Nicht wirklich ernst gemeint: eine fristlose Kündigung kannst du freilich auch erzwingen.
Nachtrag:
'Zeitnah' ist offenbar das neue Wort für 'bald'; also will der Betrieb bald dicht machen, aber nicht so bald, dass die K-Frist nicht zu machen wäre. Etwas mehr Klarheit über die Zeitbelange wäre durchaus hilfreich.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Firma schließt spätestens zum 31.08 was genaueres wurde nicht kommuniziert. Kündigungsfristen habe ich beachtet.
Meiner Neuer Arbeitsvertrag beginnt ab dem 1.07. kann aber jederzeit anfangen. Ich bin ü 7 Jahren im Unternehmen. Der Arbeitgeber hat mir gegenüber 2 Monate K-Frist. In meinem Vertrag steht eine Klausel: ,, sollte sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aufgrund von Gesetzen verlängern, gilt dies auch für den Arbeitnehmer.,, Ich habe eine Kündigung per Einschreiben fertig gemacht. Die Kündigung ist ordentlich.Zum 14.05 , falls nicht wirksam dann zum 30.06. Mit der Bitte auf früheren Austritt oder Aufhebungsvertrag. Die Kündigung ist seit gestern raus.
Seit paar Tagen versuche ich die Personalabteilung parallel per Mail zu erreichen um die Sache zu klären. Kommt aber keine Antwort. Ich weiß intern, dass die Persnalabteilung keinen früher gehen lassen möchte.
Ich möchte mit dem Kapitel abschließen und will ab dem 1.05 wo anders arbeiten das ist eig mein Ziel
Danke für deine Hilfe .
Dann würde ich jetzt eine Kündigung zum 30.06. schreiben und im Kündigungsschreiben anbieten, dass Du auch gerne zum 30.04. aufhören würdest.
,,Dann würde ich jetzt eine Kündigung zum 30.06. schreiben und im Kündigungsschreiben anbieten, dass Du auch gerne zum 30.04. aufhören würdest,,
Und was ist wenn die nein sagen wo von ich ausgehe .
Und heute wird gefragt??ZitatDie Kündigung ist seit gestern raus. :
Dann einfach abwarten, ob der AG sich zurückmeldet.
Es gilt also ---2 Monate, damit Ende am 30.6.24
Dann musst du bis zum Ende deine regulären Kündigungsfrist dort arbeiten. Verträge sind einzuhalten.ZitatUnd was ist wenn die nein sagen :
ZitatSeit paar Tagen versuche ich die Personalabteilung parallel per Mail zu erreichen um die Sache zu klären. Kommt aber keine Antwort. :
Versuche mal zu verstehen, das die Firma diesbezüglich einfach keinen Kommunikationsbedarf hat.
ZitatUnd was ist wenn die nein sagen wo von ich ausgehe . :
Es reicht schon wenn sie - wie bisher auch - einfach gar nichts sagen.
Dann gelten Vertrag und Gesetz, also Ende zum 30.06.
Ich glaube es wird nicht verstanden, dass ich eine Lösung möchte, die es mir ermöglicht am 1.05 woanders zu arbeiten. Habe keine Lust zu warten. Die Antwort die kommen wird kenne ich bereits
Ich glaube es wird nicht verstanden, dass ich eine Lösung möchte, die es mir ermöglicht am 1.05 woanders zu arbeiten. Die gibt es ganz offensichtlich nicht.
Dann musst du bis zum Ende deine regulären Kündigungsfrist dort arbeiten. Verträge sind einzuhalten. So ist es.
„Ich glaube es wird nicht verstanden, dass ich eine Lösung möchte, die es mir ermöglicht am 1.05 woanders zu arbeiten. Habe keine Lust zu warten. Die Antwort die kommen wird kenne ich bereits"
Diese Lösung gibt es nur über einen Aufhebungsvertrag (von dem sie meinen das wird nichts) oder einer fristlose Kündigung, entweder durch Sie selbst oder durch ihren AG. Dazu braucht es einen sog. wichtigen Grund, wobei Betriebsstilllegung keiner ist.
Wenn das alles nicht geht, bleibt nur die -allerdings nicht rechtlich saubere Variante- zum 01.05. den neuen Job anzufangen. Das fällt dann eher unter : was soll schon passieren. In der Regel nämlich nichts. Zuvor sollten sie aber den AV auf Vetragssstrafen prüfen.
Wenn deine Kündigung beim AG liegt bzw. angekündigt ist - wieso sollte er dann auf Anfragen bzgl. eines Aufhebungsvertrags reagieren. Der Punkt ist jedenfalls geklärt. Du wirst dich in Geduld üben müssen.
ZitatIch glaube es wird nicht verstanden, dass ich eine Lösung möchte, die es mir ermöglicht am 1.05 woanders zu arbeiten. :
Ich glaube der AG versteht das schon.
Nur solltest Du verstehen, er hat dazu absolut keine Lust. Und damit ist mit legalen Aktionen das Ende der Fahnenstange erreicht.
ZitatHabe keine Lust zu warten. :
Das Prinzip 'Lust' ist schwer zu bedienen oder zu verwirklichen, wenn Verträge dem im Wege stehen.
,, Diese Lösung gibt es nur über einen Aufhebungsvertrag (von dem sie meinen das wird nichts) oder einer fristlose Kündigung, entweder durch Sie selbst oder durch ihren AG. Dazu braucht es einen sog. wichtigen Grund, wobei Betriebsstilllegung keiner ist.
Wenn das alles nicht geht, bleibt nur die -allerdings nicht rechtlich saubere Variante- zum 01.05. den neuen Job anzufangen. Das fällt dann eher unter : was soll schon passieren. In der Regel nämlich nichts. Zuvor sollten sie aber den AV auf Vetragssstrafen prüfen.,,
Das ging mir auch schon durch den Kopf. Im Arbeitsvertrag steht keine Vertragsstrafe drin. Was mich verwundert hat, aber ok. Gibt es damit Erfahrungen ? Habe gelesen, dass man mich trotzdem belangen kann.
ZitatHabe gelesen, dass man mich trotzdem belangen kann. :
Jam das nennt sich z.B. Schadenersatz.
Der muss nicht im Vertrag geregelt sein, der findet sich schon im Gesetz das reicht völlig aus.
,;Jam das nennt sich z.B. Schadenersatz.
Der muss nicht im Vertrag geregelt sein, der findet sich schon im Gesetz das reicht völlig aus.,,
Eine Vertragsstrafe kann nur dann verhängt werden, wenn sie in einem Vertrag vereinbart wurde. Dabei handelt es sich um eine vertragliche Regelung, die vorsieht, dass bei Verletzung einer Vertragspflicht eine Strafe fällig wird.
Eine Vertragsstrafe wird fällig aus der Verletzung des Vertrages, unabhängig davon, ob ein Schaden überhaupt entstanden ist. Schadensersatz setzt voraus, dass schuldhaft ein Schaden entstanden ist, und der Schaden müsste auch nachgewiesen / beziffert sein; also der schwierigere Weg.
,, Eine Vertragsstrafe wird fällig aus der Verletzung des Vertrages, unabhängig davon, ob ein Schaden überhaupt entstanden ist. Schadensersatz setzt voraus, dass schuldhaft ein Schaden entstanden ist, und der Schaden müsste auch nachgewiesen / beziffert sein; also der schwierigere Weg.,,
Verstehe. Dann stellt Sich die Frage. Was hat ein Unternehmen für ein Schaden dadurch, da es schließen muss aus wirtschaftlichen Gründen.
ZitatEine Vertragsstrafe kann nur dann verhängt werden, wenn sie in einem Vertrag vereinbart wurde. Dabei handelt es sich um eine vertragliche Regelung, die vorsieht, dass bei Verletzung einer Vertragspflicht eine Strafe fällig wird. :
Und?
Ich sprach nicht von einer Vertragsstrafe sondern von Schadenersatz.
ZitatWas hat ein Unternehmen für ein Schaden dadurch, da es schließen muss aus wirtschaftlichen Gründen. :
Das wird das Unternehmen dann darlegen müssen.
Die bekannteste Form wäre, das man eine Ersatzkraft von einer Zeitarbeitsfirma einsetzen muss. Leiarbeiter kosten regelmäßig mehr als ein normaler fest Angestellter.
„Verstehe. Dann stellt Sich die Frage. Was hat ein Unternehmen für ein Schaden dadurch, da es schließen muss aus wirtschaftlichen Gründen."
Das ist nicht ganz der Punkt, denn ob er -nach Ablauf der Kündigungsfrist- ohnehin aus anderen Gründen schließen muss oder nicht ist erstmal nicht relevant. Das wird relevant, wenn er innerhalb der Kündigungsfrist seinen Betrieb stilllegt, denn dann kann gar kein Schaden mehr entstehen. Seinen Schaden muss der AG darlegen und beweisen, und zwar sehr genau. Das ist alles andere als einfach, am ehesten gelingt das noch, wenn klar abgrenzbare Zusatzkosten anfallen, z.B. Zuschläge oder Leiharbeiter. Dazu kommt, dass er ja auch zugleich ihr Gehalt spart. So eine Schadensbezifferung habe ich im Übrigen in der Praxis allerdings in den letzten 20 Jahren nicht einmal erlebt.
Ich glaube du verstehst nicht, dass du einen Vertrag hast und dies (ohne gegenseitiges Einverständnis) so nicht erlaubt ist. Es ist völlig egal was du möchtest.ZitatIch glaube es wird nicht verstanden, dass ich eine Lösung möchte, die es mir ermöglicht am 1.05 woanders zu arbeiten :
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
21 Antworten