Recht auf Abrechnung als Werkstudent?

26. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Chengur
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Abrechnung als Werkstudent?

Hallo Leute,

nach einem gerichtlichen Vergleich wurde meine zuvor kurzfristige Beschäftigung in ein „normales Arbeitsverhältnis" umgewandelt.
Dementsprechend wurden mir jetzt auch die korrigierten Abrechnungen zugesendet…

Mir wurden für jeden einzelnen Monat ALLE SV-Beiträge abgezogen.

Im Vergleich ist überhaupt nicht definiert, ob ich als Werkstudent gesehen werde oder nicht.

Klar ist nur:

Ich war schon immer am studieren.
Ich habe immer meine monatlichen Beiträge zur studentischen Krankenversicherung entrichtet (jetzt doppelt gemoppelt mit der Korrektur)
Ich habe nie mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet…

Habe ich ein Recht drauf, als Werkstudent abgerechnet zu werden?

LG




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34404 Beiträge, 17795x hilfreich)

Ich habe immer meine monatlichen Beiträge zur studentischen Krankenversicherung entrichtet (jetzt doppelt gemoppelt mit der Korrektur) Dann verlangen Sie diese halt von der KV zurück - niemand muss doppelt versichert sein.
Habe ich ein Recht drauf, als Werkstudent abgerechnet zu werden? Das wäre ja auch ein Vorteil für den AG, der ebenfalls weniger SV-Beiträge abführen müsste. Da er darauf verzichtet, ist er wohl der festen Meinung, Sie wären kein Werkstudent...

-- Editiert von User am 26. September 2022 15:56

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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