Hallo Leute,
nach einem gerichtlichen Vergleich wurde meine zuvor kurzfristige Beschäftigung in ein „normales Arbeitsverhältnis" umgewandelt.
Dementsprechend wurden mir jetzt auch die korrigierten Abrechnungen zugesendet…
Mir wurden für jeden einzelnen Monat ALLE SV-Beiträge abgezogen.
Im Vergleich ist überhaupt nicht definiert, ob ich als Werkstudent gesehen werde oder nicht.
Klar ist nur:
Ich war schon immer am studieren.
Ich habe immer meine monatlichen Beiträge zur studentischen Krankenversicherung entrichtet (jetzt doppelt gemoppelt mit der Korrektur)
Ich habe nie mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet…
Habe ich ein Recht drauf, als Werkstudent abgerechnet zu werden?
LG
Recht auf Abrechnung als Werkstudent?
26. September 2022
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Frage vom 26. September 2022 | 14:33
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Abrechnung als Werkstudent?
#1
Antwort vom 26. September 2022 | 14:49
Von
Status: Unbeschreiblich (34404 Beiträge, 17795x hilfreich)
Ich habe immer meine monatlichen Beiträge zur studentischen Krankenversicherung entrichtet (jetzt doppelt gemoppelt mit der Korrektur) Dann verlangen Sie diese halt von der KV zurück - niemand muss doppelt versichert sein.
Habe ich ein Recht drauf, als Werkstudent abgerechnet zu werden? Das wäre ja auch ein Vorteil für den AG, der ebenfalls weniger SV-Beiträge abführen müsste. Da er darauf verzichtet, ist er wohl der festen Meinung, Sie wären kein Werkstudent...
-- Editiert von User am 26. September 2022 15:56
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