Hallo,
ich werde von meinem Arbeitgeber im September für 3 Wochen zum Projektabschluss beim Kunden nach Frankreich geschickt. Meine Arbeitszeit vor Ort beim Kunden wird Montags bis Freitags sein, d.h. meine Anreise wird bereits am Sonntag sein. Bei uns wird die Reisezeit zu 100% als Arbeitszeit anerkannt und an Sonntagen gibt es einen Zuschlag. So weit so gut und für mich unproblematisch.
Meine Frage bezieht sich nun auf die beiden Wochenenden innerhalb der 3 Wochen. Habe ich als Arbeitnehmer ein Recht darauf am Freitag nach Hause reisen zu dürfen (und demnach am Sonntag wieder hin) oder kann mein Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich die Wochenenden (mit vom AG bezahlten Hotel) dort verbringen muss, um die Reisekosten zu reduzieren?
Aus meiner Sicht ist mein Wochenende ja trotzt der auswärtigen Tätigkeit meine Freizeit und die möchte ich nicht dort verbringen. Sollte dies mir nicht genehmigt werden, wäre das Wochenende für mich wieder eine Art Arbeitszeit, da ich sie nicht freiwillig dort verbringe.
Aber weiß jemand wie das rechtlich aussieht und auf was ich ggf. bestehen kann?
Recht auf Heimreise an Wochenenden bei mehrwöchiger Tätigkeit im Ausland?
Eigentlich sollten solche Fragen in einer Reisekostenordnung geregelt sein, wenn solche Aufträge in einer Firma Usus sind.
Du siehst das vollkommen richtig: die WE sind Freizeit; für deine Freizeit kann der AG dir keine Vorschriften machen - ob du nun nach Paris fährst, oder eine Bootsfahrt auf der Loire machst - deine Sache; wie auch das Nach-Hause-Fahren. Da hat der AG auch nix zu genehmigen. Solange Freizeit eben auch auf deine Kosten geht.
Die interessantere Frage m.E.: Ob dir eine bezahlte Heimfahrt zusteht, also Extra-Flug- oder Bahn-Karte.
Da sind wir wieder bei der RKO, ggf. auch beim Tarif-Vertrag - oder bei Individualvereinbarungen. Ich bin aber eher sicher, dass dein AG die Thematik kennt und eine Antwort haben wird.
Man müsste sich das Konstrukt Arbeitsvertrag/Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung genauer anschauen. Auch stellt sich die Frage, ob die Fahrt am Sonntag eben nur wie Arbeitszeit abgerechnet wird oder echte Arbeitszeit ist. Und dann kann man weiter abschätzen, ob diese Heimfahrten zu bezahlen sind. Jedenfalls ist nicht verboten, seine Freizeit wo auch immer zu verbringen.
wirdwerden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Zeiten des Wochenendes scheinen ja offenbar keine Arbeitszeit, Rufbereitschaft o.ä. zu sein. Was ein Mitarbeiter in seiner Freizeit macht, bleibt ihm überlassen. Es steht ihm damit auch frei, nach Hause zu fahren. Eine andere Frage ist, wer die Reisekosten zahlt. Wenn es dazu keine Vereinbarungen, Reiserichtlinie o.ä. gibt, dann ist es grundsätzlich aus meiner Sicht Sache des AN, die Kosten zu übernehmen, jedenfalls dann, wenn der AG dafür Sorgen getragen hat, dass der AN auch vor Ort bleiben könnte.
Zitat :Recht auf Heimreise an Wochenenden bei mehrwöchiger Tätigkeit im Ausland?
Wie es bereits mehrfach geschrieben wurde, es steht dir völlig frei am Wochenende nach Hause zu reisen. Das kann dir niemand verbieten. Auch ich bin der Meinung, dass du kein Anrecht auf bezahlte Reisen hast, die dazu notwendigen Kosten sind von dir selbst zu tragen.
Zitat :kein Anrecht auf bezahlte Reisen
... nach dem bisherigen Stand der Informationen jedenfalls.
Ja natürlich, man kann ja nur über das diskutieren was der TE mitteilt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten