Recht auf Heimreise an Wochenenden bei mehrwöchiger Tätigkeit im Ausland?

20. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
Tireg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Heimreise an Wochenenden bei mehrwöchiger Tätigkeit im Ausland?

Hallo,

ich werde von meinem Arbeitgeber im September für 3 Wochen zum Projektabschluss beim Kunden nach Frankreich geschickt. Meine Arbeitszeit vor Ort beim Kunden wird Montags bis Freitags sein, d.h. meine Anreise wird bereits am Sonntag sein. Bei uns wird die Reisezeit zu 100% als Arbeitszeit anerkannt und an Sonntagen gibt es einen Zuschlag. So weit so gut und für mich unproblematisch.

Meine Frage bezieht sich nun auf die beiden Wochenenden innerhalb der 3 Wochen. Habe ich als Arbeitnehmer ein Recht darauf am Freitag nach Hause reisen zu dürfen (und demnach am Sonntag wieder hin) oder kann mein Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich die Wochenenden (mit vom AG bezahlten Hotel) dort verbringen muss, um die Reisekosten zu reduzieren?

Aus meiner Sicht ist mein Wochenende ja trotzt der auswärtigen Tätigkeit meine Freizeit und die möchte ich nicht dort verbringen. Sollte dies mir nicht genehmigt werden, wäre das Wochenende für mich wieder eine Art Arbeitszeit, da ich sie nicht freiwillig dort verbringe.
Aber weiß jemand wie das rechtlich aussieht und auf was ich ggf. bestehen kann?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19912 Beiträge, 7229x hilfreich)

Eigentlich sollten solche Fragen in einer Reisekostenordnung geregelt sein, wenn solche Aufträge in einer Firma Usus sind.
Du siehst das vollkommen richtig: die WE sind Freizeit; für deine Freizeit kann der AG dir keine Vorschriften machen - ob du nun nach Paris fährst, oder eine Bootsfahrt auf der Loire machst - deine Sache; wie auch das Nach-Hause-Fahren. Da hat der AG auch nix zu genehmigen. Solange Freizeit eben auch auf deine Kosten geht.
Die interessantere Frage m.E.: Ob dir eine bezahlte Heimfahrt zusteht, also Extra-Flug- oder Bahn-Karte.

Da sind wir wieder bei der RKO, ggf. auch beim Tarif-Vertrag - oder bei Individualvereinbarungen. Ich bin aber eher sicher, dass dein AG die Thematik kennt und eine Antwort haben wird.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41785 Beiträge, 14608x hilfreich)

Man müsste sich das Konstrukt Arbeitsvertrag/Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung genauer anschauen. Auch stellt sich die Frage, ob die Fahrt am Sonntag eben nur wie Arbeitszeit abgerechnet wird oder echte Arbeitszeit ist. Und dann kann man weiter abschätzen, ob diese Heimfahrten zu bezahlen sind. Jedenfalls ist nicht verboten, seine Freizeit wo auch immer zu verbringen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(707 Beiträge, 240x hilfreich)

Die Zeiten des Wochenendes scheinen ja offenbar keine Arbeitszeit, Rufbereitschaft o.ä. zu sein. Was ein Mitarbeiter in seiner Freizeit macht, bleibt ihm überlassen. Es steht ihm damit auch frei, nach Hause zu fahren. Eine andere Frage ist, wer die Reisekosten zahlt. Wenn es dazu keine Vereinbarungen, Reiserichtlinie o.ä. gibt, dann ist es grundsätzlich aus meiner Sicht Sache des AN, die Kosten zu übernehmen, jedenfalls dann, wenn der AG dafür Sorgen getragen hat, dass der AN auch vor Ort bleiben könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Tireg):
Recht auf Heimreise an Wochenenden bei mehrwöchiger Tätigkeit im Ausland?

Wie es bereits mehrfach geschrieben wurde, es steht dir völlig frei am Wochenende nach Hause zu reisen. Das kann dir niemand verbieten. Auch ich bin der Meinung, dass du kein Anrecht auf bezahlte Reisen hast, die dazu notwendigen Kosten sind von dir selbst zu tragen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19912 Beiträge, 7229x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
kein Anrecht auf bezahlte Reisen

... nach dem bisherigen Stand der Informationen jedenfalls.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Ja natürlich, man kann ja nur über das diskutieren was der TE mitteilt.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 297.168 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.122 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.