Recht auf Teilzeit nach Erwerbsunfähigkeitsrente

10. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 1x hilfreich)
Recht auf Teilzeit nach Erwerbsunfähigkeitsrente

Hallo,
Ich hatte einen Arbeitsvertrag mit 32h 2700 Brutto und Firmenwagen vor meiner Krankheit.
Dieser ruht.
Nun habe ich meine volle Erwerbstätigkeits Rente bewilligt bekommen und darf noch 15h die Woche arbeiten.
Habe ich ein recht darauf den Vertrag in Teilzeit mit 6-10 Stunden pro Woche umzuwandeln?
Wenn ja, was passiert nit den Firmenwagen? Es gibt keine Einschränkungen oder klauseln zur Einschränkungen im Vertrag.
Der AG will ihn mir bei Teilzeit nicht lassen. Der BLP waren 28.000 Euro.
Muss er einen Ausgleich geben?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5625x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Nun habe ich meine volle Erwerbstätigkeits Rente bewilligt bekommen und darf noch 15h die Woche arbeiten.
Ich kenne diese Arten von Renten wegen Erwerbsminderung:
- die teilweise EM-Rente
- die volle EM-Rente
- die teilweise befristete EM-Rente
- die teilweise dauerhafte EM-Rente
- die volle dauerhafte EM-Rente

Mit voller EM-Rente ist man weniger als 3Std. täglich leistungsfähig. Schau nochmal in deinen Rentenbescheid.
Zitat (von opc555):
Habe ich ein recht darauf den Vertrag in Teilzeit mit 6-10 Stunden pro Woche umzuwandeln?
Nein, so ein Recht besteht nicht.
Zitat (von opc555):
Der AG will ihn mir bei Teilzeit nicht lassen.
Das ist verständlich.
Zitat (von opc555):
Muss er einen Ausgleich geben?
Nein. Das ist nicht zu erkennen.

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