Recht auf Zwischenzeugnis bei Kündigung

8. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Maddin2008
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Zwischenzeugnis bei Kündigung

Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage bzüglich des Rechts auf ein Zwischenzeugnis in einem etwas verzwickerem Fall:

Ich habe am 01.04.2004 meine Arbeitsstelle angetreten.
Am 01.01.2007 fand eine Umstrukturierung (neuer Vorgesetzter) statt. Ich habe daher im Juli 2007 und im Dezember 2007 mündlich und im Februar 2008 schriftlich ein Zwischenzeugnis verlangt.

Im März 2008 ist mir dann das Zwischenzeugnis (endlich) ausgehändigt worden, allerdings war ich mit einer Formulierung in diesem Zeugnis nicht ganz einverstanden, weswegen ich bei der Personalabteilung und meinem Vorgesetzten über die Korrektur dieses Passus gebeten habe. Leider bisher erfolglos.

Da ich am 27.03.2008 meine Kündigung eingereicht habe, möchte mir die Personalabteilung nun kein Zwischenzeugnis mehr ausstellen, sondern nur noch ein Arbeitszeugnis.

Ist das korrekt? Oder habe ich weiterhin - trotz Kündigung - einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis für den Zeitraum vom 01.04.2004 - 01.01.2007?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2012x hilfreich)

... mit den 'ansprüchen' ist das so eine sache: ein un-bedingtes recht gibt es nicht, d.h. ein recht, das unter allen (rand-)bedingungen durchzusetzen oder zu beanspruchen wäre.
das zwischenzeugnis sollte grundsätzlich von deinem vorherigen chef stammen - der kann deine leistung beurteilen. jetzt ist die nähe zu deinem termin, an dem du ausscheidest, natürlich ein punkt. allerdings sollte ein abschlusszeugnis sich in aller regel auch nicht dramatisch von einem vorherigen und zeitnahen zwischenzeugnis zu deinem nachteil unterscheiden dürfen.

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