Hallo ich wurde suspendiert da mir eine Kollegin misshandlung schutzbefohlener vorgeworfen hat. Habe ich ein recht darauf diese Aussage schriftlich zu bekommen damit ich dagegen strafrechtlich vorgehen kann??
Recht auf aushändigen eines vorwurf??
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatHabe ich ein recht darauf diese Aussage schriftlich zu bekommen damit ich dagegen strafrechtlich vorgehen kann?? :
Nein.
Das kann man auch ohne diese Aussage machen.
Ja das ist mir schon bewusst, aber das gesprächsprotoll wo mir das dargelegt wurde kann ich doch verlangen oder?!
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Zitataber das gesprächsprotoll wo mir das dargelegt wurde kann ich doch verlangen oder?! :
Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
Offenbar gibt es noch gar kein gar kein Strafverfahren gegen die TE. Das wird sich spätestens dann ändern, wenn die TE derlei Vorwürfe gegen sich selbst der Polizei übermittelt - im Rahmen welcher Anzeige auch immer. Oder anders gesagt - die TE möge die Füsse stillhalten, wenn sie zu den arbeitsrechtlichen Problemen nicht auch noch strafrechtliche Probleme haben möchte...
-- Editiert von muemmel am 02.09.2020 10:00
Naja, wenn der Vorwurf vollkommen aus der Luft gegriffen ist, sollte man schon dagegen vorgehen. Die Betonung liegt auf wenn...
Mißhandlung von Schutzbefohlenen ist ein Offizialdelikt - die Polizei MUSS also zwangsläufig ermitteln, wenn sie davon erfährt. Ob dabei nun eine tatsächliche Schuld herauskommen kann, kann nur die TE wissen...
Das Problem ist - in die eine, wie in die andere Richtung - die Beweisbarkeit.
Wer immer da so eine Behauptung aufgestellt hat, ist im Vorteil, selbst wenn nix dran ist - etwas bleibt mit Sicherheit hängen.
Gerade weil das eine so überaus kitzelige Angelegenheit ist, eignet sich der Vorwurf großartig, um jemanden zu diskreditieren. Besonders in Heimen gibt es offenbar vielfach ein Hauen und Stechen, weil viele Betreuer nur in TZ angestellt sind, so dass es von Vorteil sein kann, Konkurrenten rauszukegeln. Jung gegen Alt usw. Und die Vorgesetzten sind nach meiner Kenntnis und Erfahrung nicht immer die besten Führungskräfte.
@blaubär, leider hast du recht. Es müssen aber gar nicht die Kollegen sein, die Klienten sind da auch manchmal gerne dabei. Einer meiner erzählte gerade im Jugendamt, ich wäre ohne zu Klingeln in sein Zimmer eingedrungen, er hätte da ja nackt hinter der Tür stehen können......und schwupps, wabert die sexuelle Belästigung im Raum.
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