Recht auf aushändigen eines vorwurf??

1. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
RUAFO
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf aushändigen eines vorwurf??

Hallo ich wurde suspendiert da mir eine Kollegin misshandlung schutzbefohlener vorgeworfen hat. Habe ich ein recht darauf diese Aussage schriftlich zu bekommen damit ich dagegen strafrechtlich vorgehen kann??

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von RUAFO ):
Habe ich ein recht darauf diese Aussage schriftlich zu bekommen damit ich dagegen strafrechtlich vorgehen kann??

Nein.
Das kann man auch ohne diese Aussage machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
RUAFO
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das ist mir schon bewusst, aber das gesprächsprotoll wo mir das dargelegt wurde kann ich doch verlangen oder?!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von RUAFO ):
aber das gesprächsprotoll wo mir das dargelegt wurde kann ich doch verlangen oder?!

Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Offenbar gibt es noch gar kein gar kein Strafverfahren gegen die TE. Das wird sich spätestens dann ändern, wenn die TE derlei Vorwürfe gegen sich selbst der Polizei übermittelt - im Rahmen welcher Anzeige auch immer. Oder anders gesagt - die TE möge die Füsse stillhalten, wenn sie zu den arbeitsrechtlichen Problemen nicht auch noch strafrechtliche Probleme haben möchte...

-- Editiert von muemmel am 02.09.2020 10:00

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Naja, wenn der Vorwurf vollkommen aus der Luft gegriffen ist, sollte man schon dagegen vorgehen. Die Betonung liegt auf wenn...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Mißhandlung von Schutzbefohlenen ist ein Offizialdelikt - die Polizei MUSS also zwangsläufig ermitteln, wenn sie davon erfährt. Ob dabei nun eine tatsächliche Schuld herauskommen kann, kann nur die TE wissen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Das Problem ist - in die eine, wie in die andere Richtung - die Beweisbarkeit.
Wer immer da so eine Behauptung aufgestellt hat, ist im Vorteil, selbst wenn nix dran ist - etwas bleibt mit Sicherheit hängen.
Gerade weil das eine so überaus kitzelige Angelegenheit ist, eignet sich der Vorwurf großartig, um jemanden zu diskreditieren. Besonders in Heimen gibt es offenbar vielfach ein Hauen und Stechen, weil viele Betreuer nur in TZ angestellt sind, so dass es von Vorteil sein kann, Konkurrenten rauszukegeln. Jung gegen Alt usw. Und die Vorgesetzten sind nach meiner Kenntnis und Erfahrung nicht immer die besten Führungskräfte.

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@blaubär, leider hast du recht. Es müssen aber gar nicht die Kollegen sein, die Klienten sind da auch manchmal gerne dabei. Einer meiner erzählte gerade im Jugendamt, ich wäre ohne zu Klingeln in sein Zimmer eingedrungen, er hätte da ja nackt hinter der Tür stehen können......und schwupps, wabert die sexuelle Belästigung im Raum.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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