Hallo,
mal folgendes Fallbsp.:
Eine Firma ist insolvent und wird von einer anderen Firma übernommen. Hat ein AN dann das Recht zu dem Termin an dem der neue Investor kommt fristlos zu kündigen oder ist man verpflichtet die Kündigungsfrist aus dem alten Arbeitsvertrag einzuhalten?
Ich gehe davon aus das man nicht verpflichtet ist unter einem anderen Namen weiterzuarbeiten solange man keinen Vertrag mit der neuen Firma unterschrieben hat oder?
Gruß,
Tom
-- Editiert von thomasovic am 23.04.2007 10:15:41
Recht auf fristlose Kündigung?
23. April 2007
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Frage vom 23. April 2007 | 10:12
Von
Status: Praktikant (760 Beiträge, 172x hilfreich)
Recht auf fristlose Kündigung?
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#1
Antwort vom 23. April 2007 | 10:22
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... deine annahme ist falsch.
der käufer tritt in alle pflichten des bisherigen AG ein. ein recht auf fristlose kündigung ergibt sich aus dem betriebsübergang auch für den AN nicht.
#2
Antwort vom 23. April 2007 | 10:36
Von
Status: Praktikant (760 Beiträge, 172x hilfreich)
Ist das sicher das auch die Pflichten der Arbeitnehmer auf die neue Firma ( mit anderem Namen ) übergehen ohne das man als AN eine Entscheidungsmöglichkeithat? Warum macht die Firma dann überhaupt neue Verträge?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. April 2007 | 10:48
Von
Status: Lehrling (1818 Beiträge, 509x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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