Recht auf schriftliches Hausverbot

4. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 8x hilfreich)
Recht auf schriftliches Hausverbot

Hallo zusammen

Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir telefonisch Hausverbot erteilt, nun würde ich bzw. Müsste Ich meinen alten Arbeitgeber wieder aufsuchen. Mein aktueller Arbeitgeber hätte gerne ein schriftliches Dokument darüber da ich y Hausverbot habe, kann ich dieses beim alten einfordern.
Kann ich dazu auch verlangen das der Grund eingetragen wird?!

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
kann ich dieses beim alten einfordern.
Kann ich dazu auch verlangen das der Grund eingetragen wird?!

Klar. Fordern und verlangen kann man, denn fordern und verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage dafür erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 8x hilfreich)

Okay. Daher Frage ich ja hier die hobby Juristen. Ich wüsste nicht ob es eine rechtsgrundlage dazu gibt.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31976 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
kann ich dieses beim alten einfordern...Kann ich dazu auch verlangen das der Grund eingetragen wird?!.
Ja, das kannst du tun. Also fordere/verlange doch erst einmal schriftlich und nachweislich.
Wenn der AG es nicht tut, weil er es vermutlich nicht muss---bleibt dir nichts weiter übrig, als das dem neuen AG mitzuteilen. Dann sieht man weiter.
Zitat (von pa517628-35):
Müsste Ich meinen alten Arbeitgeber wieder aufsuchen
Darf man fragen, warum?
Musst du das selbst tun oder könnte das evtl. ein früherer Kollege dort für dich erledigen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Darf man fragen, warum?


Vermutlich weil alter und neuer Arbeitgeber miteinander handeln, also als Teil des Jobs.

Zitat (von Anami):
Musst du das selbst tun oder könnte das evtl. ein früherer Kollege dort für dich erledigen?


Dann wohl eher einer der neuen Kollegen.

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#5
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 8x hilfreich)

Na ja wie sind Kooperationspartner. NACHDEM ich die Kooperation geschlossen habe, haben Sie mir aus unbekannten grüne Hausverbot erzielt. Aber deren höchstes gut soll ich weiter betreuen.

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#6
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Für mein dafürhalten ist das ein Thema, was telefonisch auf Führungsebene geklärt gehört.

Dann ist es m.E. im Kern auch kein arbeitsrechliches Problem, sondern kein vertragsrechtliches bzw. Eine des Schadensersatzes.

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#7
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 8x hilfreich)

das ist auf führungebene geklärt keine sorge. ich sehe es auch nicht als arbeitsrechtliche problem, dies war auch nicht die fragestellung.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31976 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
dies war auch nicht die fragestellung.
Warum fragst du dann im Unterforum *Arbeitsrecht* ? Dann bleibts bei:
Selbstverständlich kannst du den alten AG schriftlich und nachweislich auffordern und verlangen, dir das Hausverbot nochmals und zwar schriftlich zu bestätigen.
Zitat (von pa517628-35):
Na ja wie sind Kooperationspartner.
Ihr offenbar nicht mehr, oder weiß der alte AG nichts von der Beendigung/Schließung. Oder war die auch telefonisch?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 8x hilfreich)

doch wir sind noch kooperationspartner. du hast da vielleicht was falsch verstanden. ich habe hausverbot in deren gebäude aber trotzdem existiert noch die kooperation.

ich habe im unterforum arbeitrecht gefragt, weil ich in einen anderen forum befürchtet habe das mich ein user fragt warum ich nicht im unterforum arbeitsrecht meine Frage stelle.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31976 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
NACHDEM ich die Kooperation geschlossen habe,
Ja, das habe ich vermutlich falsch verstanden. Ich ging von falscher Wortwahl aus, wie bei---haben Sie mir aus unbekannten grüne Hausverbot erzielt.
...leicht unverständlich, aber es bleibt bei: Schriftlich verlangen/fordern kannst du alles, was dir wichtig ist...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Also wenn ich das richtig verstanden habe, existiert
Ein Kooperationsvertrag, an dessen Durchführung man gehindert ist, weil der mit der Durchführung betrauten Person der Zugang grundlos verweigert wird und das, obwohl die Person vorher beiden Parteien bekannt war.

Das ist m.e. eine klassische Pflichtverletzung aus dem Kooperationsvertrag.

Lassen sie sich doch nicht deren Problem zu ihrem machen.
Oder ist da noch mehr?

Hat man ihnen den Zutritt auch tatsächlich verweigert oder hat das nur jemand am Telefon angekündigt? Vielleicht will sie auch nur jemand ins Bockshorn jagen.

-- Editiert von User am 5. September 2022 17:08

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#12
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich kann hier nicht mehr Infos geben weil ich befürchte dann doch auf meine Person Rückschlüsse ziehen zu können. Aber sie habe die Sachlage schon gut erkannt. Und den Vertrag kann ich nicht auflösen weil meine Chef dies entscheidet.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Na ja wie sind Kooperationspartner.

Bitte mal das "wir" genau definieren.



Zitat (von pa517628-35):
NACHDEM ich die Kooperation geschlossen habe, haben Sie mir aus unbekannten grüne Hausverbot erzielt. Aber deren höchstes gut soll ich weiter betreuen.

Dann könnte es sich um ein beschränktes Hausverbot handeln.



Zitat (von pa517628-35):
das ist auf führungebene geklärt keine sorge.

Wenn es geklärt ist, dann sehe ich das Problem nicht.

Insbesondere macht dann das
Zitat (von pa517628-35):
Mein aktueller Arbeitgeber hätte gerne ein schriftliches Dokument darüber da ich y Hausverbot habe

überhaupt keinen Sinn.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 8x hilfreich)

Es kann für euch auch so keinen Sinn machen weil er nicht alle Fakten kennt. Wie gesagt meine Ursprung Anfrage ist geklärt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Das ist m.e. eine klassische Pflichtverletzung aus dem Kooperationsvertrag.

Kommt darauf an, ob es ein absolutes oder nur ein beschränktes Hausverbot ist.

Beim absoluten Hausverbot dürfte eine klassische Pflichtverletzung aus dem Kooperationsvertrag vorliegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Ich versuche es mal verständlich zu hinterfragen.

Wen haben wir?

A = ehemaliger Arbeitgeber
B = aktueller Arbeitgeber
C = Der Fragesteller

Sachlage:

1. C hat bei A ein mündliches Hausverbot : check
2. A & B haben geschäftlich miteinander zu tun : ?
3. B möchte, dass C bei A irgendetwas berufsbedingt "erledigt" : ?
4. B möchte von C, dass er eine Bestätigung von A besorgt, dass er in seinen Geschäftsräumen nicht mehr auftauchen darf : check

FALLS das so korrekt sein sollte ->

Zitat (von kalledelhaie):
Lassen sie sich doch nicht deren Problem zu ihrem machen.


ist es erstmal das Problem des C, denn es steht die unbewiesene Behauptung im Raum, dass er ein Hausverbot bei A habe.
Die Aussage: "Ne, ich kann da nicht hin." kann durchaus als Arbeitsverweigerung gesehen werden.
Das C keine wirkliche rechtliche Handhabe hat, das Haus- Betretungsverbot von A schriftlich zu bekommen, dürfte jedem (außer dem TE) eigentlich klar sein.

Zitat (von pa517628-35):
Kann ich dazu auch verlangen das der Grund eingetragen wird?!


Das Du es überhaupt nicht verlangen kannst (so das du ein Recht darauf hättest), ist jetzt klar, und Du solltest Dich dann auch fragen, ob es wirklich positiv für dich wäre, denn dein alter Arbeitgeber den Grund für das Betretungsverbot deinem neuen Arbeitgeber mitteilen würde.

-- Editiert von User am 5. September 2022 22:48

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#17
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 8x hilfreich)

Mein neuer AG kann ruhig denn Grund wissen weil ich mir absolut nichts zu Schulden haben kommen lassen. Das y Hausverbot ist reine Schikane gegen mich und meine Person. Da dies mein Chef auch so weiß wären wir einfach mal interessiert gewesen mit was das Hausverbot begründet wird. Das dies so noch geht weiss ich nun. Denen eine Mail schreiben wird nicht viel bringen weil sie mir ganz sicher nicht antworten werden. Und ehrlich gesagt will ich auch nicht als kleine beleidigte leberwurst dort erscheinen.

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