Recht auf schulische Weiterbildung im Betrieb ?

11. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
ahasihe
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 5x hilfreich)
Recht auf schulische Weiterbildung im Betrieb ?

Hallo

Ich möchte neben dem Beruf eine Weiterbildung über 3 Jahre an einer Fachschule für BWL machen.
Mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich einen Anspruch auf eine solche Maßnahme habe. Also ich meine nicht im Finanziellen sondern ob mein AG mich freistellen muss oder mir verbieten kann die Schule zu besuchen?!
Die Schule findet nämlich zu relativ bescheidenen Zeiten statt, an denen ich eigentlich noch arbeiten müsste ...

ich hoffe ich hab mich verstädnlich ausgedrückt ...

Gruß Ahasihe

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

nein - ein recht auf (bezahlte) freistellung gibt es nicht, möglicherweise aber einen anspruch auf stundenreduzierung in besonderen fällen oder so ähnlich. aber anspruch hin oder her: sprich doch mit deinem AG - vielleicht hat er ja sogar ein interesse daran, dass du diese ausbildung machst.

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#2
 Von 
ahasihe
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja ok, das mit dem bezahlten Freistellen hab ich mir gedacht.
Nur ob eine Reduzierung der Stunden möglich sein muss wär halt gut für mich.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Der AG muss überhaupt keine Rücksicht auf deine Weiterbildungswünsche nehmen. Allerdings kann er dir die Schule aber auch nicht verbieten.
Freistellung oder Anpassung der Arbeitszeiten wären reine Kulanz.

Aber einen Anspruch auf Bildungsurlaub (nach Bundesländern unterschiedliche Regelung) kannst du prüfen. Ich glaube das Bildungs- oder Wirtschaftsministerium kann Auskunft geben, ob deine Maßnahme darunter fällt oder nicht. Wenn ja, dann gibt es eine ca. eine handvoll freie Tage/Jahr.

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#4
 Von 
ahasihe
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 5x hilfreich)

OK, dass hilf mir schon mal weiter ...

Vielen Dank !

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Bildungsurlaub - Anspruch 10 Tage in 2 Jahren.
Prüf doch lieber, ob du deine Weiterbildung nicht auf anderem Wege machen kannst (Fernstudium).
Grundsätzlich ist ein Gespräch mit dem AG nur dann sinnvoll, wenn die Weiterbildung auch Vorteile "für seinen Betrieb" bringt.
Vielleicht fällt die Weiterbildung auch in den Bereich des Meister-BAföGs korrekt AFBG = Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (?). Dies ist nicht nur für Handwerker sondern auch für andere AN eine Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu bekommen, falls du Vollzeit-Weiterbildung machst.

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