Recht auf unbefristeten Vertrag?

15. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.06.2019 18:09:23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Recht auf unbefristeten Vertrag?

Also,

Frau A arbeitet seit mehreren Jahren in einer OGS bei einem Verein.
Die ersten beiden Jahre hatte sie einen befristeten Vertrag, bzw. einen befristeten und dann eine Verlängerung.
Normalerweise bekommen die Mitarbeiter dort einen unbefristeten Vertrag nach 2 Jahren.
Frau A hat allerdings nebenbei eine Ausbildung zur Erzieherin gemacht und hat dann nach 2 Jahren lediglich einen Praktikumsvertrag bekommen, da sie das Anerkennungsjahr machen musste.
Im Anschluss daran bekam sie wieder nur einen befristeten Vertrag, diesmal sogar mit Schwangerschaftsvertretung.

Hätte Frau A einen unbefristeten Vertrag bekommen müssen?
Oder hat sie darauf immernoch ein Anrecht?

Der Verein möchte ab Sommer keine befristeten Verträge mehr verlängern.
Kann Frau A da noch gegen angehen?

Und wenn ja, welche Schritte müsste sie einleiten?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Moin,
also der ansonsten zulässige Befristungsgrund Schwangerschaftsvertretung könnte wegen der Unterbrechung durch das Praktikum ausgehebelt werden, weil das Gesetz eine Befristung in §14.2 verneint, wenn vorher schon mal ein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber bestanden hat.

"Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. "

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html

Die ganzen Verträge sollte sich mal ein Fachjurist vor Ort anschauen.
Arbeitnehmer können binnen drei Wochen nach Ende der vom AG gewünschten Befristung Entfristungsklage einreichen.
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__17.html

Es wäre noch zu klären inwieweit das Praktikum da bewertet wird oder Tarifverträge eine Rolle spielen.

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Laienforen beherbergen keine qualifizierten Auskünfte, nur Meinungen.


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#2
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Meines Wissens wird immer nur der letzte (aktuelle) Vertrag geprüft. Und der dürfte zulässig sein, da er nach §14 Abs. 1 ist und der von maestro100 zitierte Satz sich auf Abs. 2 bezieht (Befristung ohne Sachgrund).

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

/// ... wird immer nur der letzte (aktuelle) Vertrag geprüft (dummfragerin)

Das kommt darauf an. Hier ist ja eben zu prüfen, ob die aufeinander folgenden Verträge noch und wieder einen befristeten Vertrag zulassen. Möglicherweise ist dieser 'Praktikantenvertrag' schlicht als kaschiertes Arbeitsverhältnis zu werten. Die AN A kann doch nur gewinnen, wenn sie - für den Fall, dass der Verein die Befristung des Vertrages am Ende realisieren will - die Berechtigung der Befristung vom Arbeitsgericht überprüfen lässt.

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