Rechte Vorgesetzter

11. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Bibi23
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 6x hilfreich)
Rechte Vorgesetzter

Folgende Situation:
Frau A arbeitet Vollzeit bei Firma X. Frau B arbeitet bei selber Firma HAlbtags.
Frau A ist inzwischen seit 8 Monaten krank, Arbeitszeit von Frau B ist auf Vollzeit erhöht worden.
Vorgesetzter von A u B möchte nun Frau A am liebsten kündigen. Betriebsrat wird eingeschaltet von Vorgesetztem, Chance auf Kündigung schlecht. Nun macht Vorgestzter folgendes: Er lässt sich aus der PErsonalabteilung die Verträge von A und B kommen und ebenso die krankheitsbedingten Fehlzeiten der letzten 5 Jahre.
Diese Unterlagen gibt es privat an einen Rechtsanwalt, der prüfen soll, wie man kündigen kann.
Darf er das einfach so? Also Unterlagen von A und B an einen privaten Rechtsanwalt geben.
Vorgesetzter von A und B ist Verkaufsleiter einer Niederlassung eines süddeutschen Unternehmens und hat Prokura.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Personalunterlagen sind vertraulich. Dritte dürfen daher grundsätzlich keine Einsicht i.d. Unterlagen erhalten. Der AG hat für entsprechenden Datenschutz zu sorgen.

Die Unterlagen von B durften hier auf keinen Fall an den RA weitergegeben werden!

Ich würde den BR und den Landesdatenschutzbeauftragten über den SV informieren.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119280 Beiträge, 39706x hilfreich)

quote:
Diese Unterlagen gibt es privat an einen Rechtsanwalt, der prüfen soll, wie man kündigen kann.
Darf er das einfach so?

Sofern alle datenschutzrechlich relevanten Daten unkenntlich wären bei Weitergabe, spräche nichts dagegen.
Eine 1:1 Kopie wäre schon sehr bedenktlich.



quote:
Der AG hat für entsprechenden Datenschutz zu sorgen.

Was mit einer Schwärzung der relevanten personenbezogenen Daten erfüllt wäre.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
Bibi23
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
geschwärzt war nichts.
Vorgesetzter hat allerdings Prokura.
Habe mit dem Betriebsrat gesprochen und die meinten, da Vorgesetzter Prokura hat dard er das.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17333 Beiträge, 6461x hilfreich)

Ich sehe kein Problem darin, dass ein Vorgesetzter durch einen RA Kündigungsmöglichkeiten prüfen lässt und ihm dazu auch die Unterlagen zur Verfügung stellt. Voraussetzung: Der Vorgesetzte ist auch zur Anstellung und Kündigung befugt. Die Prokura mag ein Hinweis sein, dass der Typ "Leitender" ist, besagt aber nicht unbedingt seine Zuständigkeit in Personalangelegenheiten.
Dass der Mann das "privat" gemacht haben soll, scheint mir Deutung oder Unterstellung: Woher will bibi das wissen?

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#5
 Von 
Bibi23
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo blaubär+,
die Firma hat den Sitz in Süddeutschland, Vorgesetzter wohnt im Raum Köln, Anwalt auch aus Raum Köln.
Firma weiß über den Vorgang gar nichts.

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#6
 Von 
Bibi23
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 6x hilfreich)

bzw. die Firma wußte bis gestern nichts davon


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#7
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Hallo,
dass Firmen Anwälte in anderen Städten nehmen ist nicht ungewöhnlich. Die können ihre Rechnung mit der Post schicken...

Halte es allerdings auch für äußerst unwahrscheinlich, dass Prokurist und andere Führungskräfte privates Geld für Firmenbelange ausgeben. Die haben in der Regel ein ausreichendes Budget und Abzeichnungsrecht für solche Sachen, insb. Prokisten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Prokura

Im Arbeitsrecht ist es ME allerdings schon eher sinnvoll Anwälte am Ort des Arbeitgebers zu beschäftigen, weil die die Lage vor Ort besser kennen und besser wissen wie die in Frage kommenden Richter ticken. Es gibt da sicherlich feine regionale Unterschiede.

Bei langer Krankheit kommt zusammen mit einer schlechten Prognose eine personenbedingte Kündigung in Frage.

Im Kündigungsfalle sollte sich A schnell(*) an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Nähe zum Ort des Arbeitgebers begeben und alles prüfen lassen. Kann sein, dass der dann mit dem Spezi vom Prokuristen vor dem Arbeitgericht "Schlitten fahren geht"
Inbs. wenn es sich um einen fachfremden Anwalt handelt.
Wie das mit Zulassung beim örtlichen Gericht funktioniert können andere besser schreiben.

* = Nach 3 Wochen ohne Klage wird auch eine eigentlich unzulässige Kündigung rechtskräftig

Die Sache mit der möglicherweise unberechtigen Weitergabe von persönlichen Daten steht womöglich auf einem anderen Blatt.



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