Rechte am eigenen Bild nach Kündigung

30. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Misterobbe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte am eigenen Bild nach Kündigung

Guten Tag.

Durch einen Streit bezüglich der Kurzarbeits-Zahlung wurde Mitarbeiter A von deiner ehemaligen Firma gekündigt.

Auf der Facebook- und Instagram-Seite der Firma sind einige Fotos des Mitarbeiters hochgeladen worden, um für die Firma zu werben. Alle Fotos sind im Arbeitsverhältnis entstanden.

Hat der ehemalige Mitarbeiter das Anrecht, alle Fotos, auf denen sein Gesicht zu sehen ist, löschen zu lassen? Womöglich sogar jene Fotos, die er Selbst fotografiert hat?

Eine Schriftliche Erlaubnis, die Fotos für Werbezwecke zu nutzen wurde nie erteilt. Das Posten der Fotos geschah aber mit dem Wissen des Mitarbeiters/ teilweise wurden Fotos von ihm selbst gemacht und auch von ihm auf dem Firmenprofil hochgeladen.

Da das Arbeitsverhältnis nun vorbei ist, möchte er

1. alle Fotos mit seinem Gesicht nichtmehr online auf der Firmenseite online haben
2. alle Fotos, die er selbst mit seinem privaten Smartphone geschossen hat (keine Klausel im Vertrag oder Einwilligung an der Nutzung) löschen lassen, da er Urheber der Fotos ist.

Was hat der Mitarbeiter für Möglichkeiten, falls die Firma der Bitte nicht nachkommt? Anzeige mit Unterlassung? Schmerzensgeld durch Verletzung der Persönlichkeitsrechte?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Misterobbe):
Eine Schriftliche Erlaubnis, die Fotos für Werbezwecke zu nutzen wurde nie erteilt.

Irrelevant - er hat es ja erlaubt.



Zitat (von Misterobbe):
Was hat der Mitarbeiter für Möglichkeiten, falls die Firma der Bitte nicht nachkommt?

Er könnte dagegen klagen.



Zitat (von Misterobbe):
Schmerzensgeld durch Verletzung der Persönlichkeitsrechte?

Eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte liegt hie rnicht vor.

Man sollte sich aber bei Erfolg der Klage auf Schadenersatzforderungen der Firma einrichten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Vorab: die Kündigung selbst stellst du anscheinend nicht infrage, wiewohl sie eigentlich das fundamentalere Thema sein dürfte oder könnte.

Zu deiner Anfrage: Du hast ein Recht auf das eigene Bild - auch eine durch konkludentes Verhalten anzunehmende Zustimmung zur Veröffentlichung kannst du jederzeit widerrufen. Ebenso kannst du widerrufen, dass Fotos, die du gemacht hast, weiter verwendet werden. Allerdings könnte - je nach Art der Aufnahmen - infrage gestellt werden, ob deine Fotos wirklich ein "Werk" im Sinne des Urheberrechts sind. Für ein Werk bedürfte es einer eigenständigen künstlerischen Leistung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es mal eine Gerichtsentscheidung gab, die in etwa Folgendes zum Inhalt hatte:
Werbematerialien, die mit Einverständnis des Mitarbeiters entstanden sind, als der jetzt gekündigte Mitarbeiter noch Mitarbeiter war, dürfen vom Arbeitgeber weiter verwendet werden.
Erst bei der nächsten turnusmäßigen Aktualisierung / Neuauflage der Werbematerialien müssen neue Fotos (ohne den ehemaligen Mitarbeiter) verwendet werden.
Für eine sofortige Entfernung der Fotos des ehemaligen Mitarbeiters braucht der Arbeitnehmer einen besseren Grund als "ich will nicht mehr" oder er muss die Kosten für den Bild-Austausch tragen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ebenso kannst du widerrufen, dass Fotos, die du gemacht hast, weiter verwendet werden.
Sorry aber dieser Auffassung kann ich mich nicht anschliessen.

Zitat:
Alle Fotos sind im Arbeitsverhältnis entstanden.
Der TE hat die Bilder also alle im Auftrag des AG gemacht. Ob nun mit seinem eigenen Handy oder einer zur verfügung gestellten Kamera ist da egal.

Zitat:
2. alle Fotos, die er selbst mit seinem privaten Smartphone geschossen hat (keine Klausel im Vertrag oder Einwilligung an der Nutzung) löschen lassen, da er Urheber der Fotos ist.
Der TE mag wohl Urheber sein, aber die Rechte an den Bildern hat alleine der AG! Vielmehr ist es eher so, dass der TE hier die Bilder nicht anderweitig nutzen darf, da wie er selber erwähnt keinerlei Klausel zur Einwilligung seitens des AG hat...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen