Rechte bei 5 Tage-Woche

13. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
nate23x
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)
Rechte bei 5 Tage-Woche

Hallo,
meine Frage bezieht sich auf die möglichen Ansprüche bzw. Rechte bei einer 5-Tage Woche.

Laut meinem AV arbeite ich bei meinem Nachtschichtbetrieb 33 Stunden die Woche aufgeteilt auf 5 Tage, wobei mir ebenfalls laut Vetrag 2 freie Tage pro Woche zustehen. Nun ist außerdem geregelt, dass ich mich verpflichte, wenn es notwendig ist, Überstunden zu leisten.

Diese Woche wurde ich für Montag bis Samstag eingeteilt d.h. mir würde ein freier Tag in dieser Woche fehlen. Meine Frage dazu ob dies zulässig ist bzw. ob ich in dem Fall Anspruch auf einen freien Tag in der darauffolgenden Woche habe.

Vielen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16809 Beiträge, 6289x hilfreich)
6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nate23x
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Allerdings geht in meinem Fall die Arbeitswoche von mo-sa und somit 6 Tage, obwohl ich nur 5 arbeiten muss. Außerdem stehen mir laut Vertrag 2 freie Tage pro Woche zu.
Weshalb ich mich frage ob ich überhaupt arbeiten muss bzw. mir in der darauffolgenden Woche ein zusätzlicher Tag zusteht.

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6994 Beiträge, 3911x hilfreich)

In Ihrem Vertrag steht aber auch etwas zur Verpflichtung zur Leistung von Überstunden. Ich gehe davon aus, dass der zusätzliche Tag dazu führt, dass Sie Ihre Wochenarbeitszeit überschreiten. Dann liegen Überstunden vor.

Ob Überstunden bei Ihrem AG in Geld gezahlt werden oder ob es dafür Freizeitausgleich gibt, weiß hier keiner. Also erstmal in den Vertrag gucken, was dazu drin steht. Ansonsten bleibt wohl erstmal nur eine Nachfrage. Ist nichts geregelt, dann bestehen für den AG beide Optionen zur Entlohnung der Überstunden.

1x Hilfreiche Antwort

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