Rechte bei Mobbing

27. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Robstar23
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte bei Mobbing

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Kollge hat mich vor anderen Kollegen angeschrieben mit den Worten "Was ist denn das, du kannst doch gar nichts". Das ist einmalig passiert.
Ich habe den Kollegen unter vier Augen darauf angesprochen, er ist nicht einsichtig.
Ich habe Kollegen, die das gehört haben, angesprochen, ob sie das Verhalten bezeugen würden, die möchten sich raushalten.

Welche Rechte genau habe ich ggü. meinem Arbeitgeber? Reicht das aus, damit ich vom AG verlangen kann, dass der Kollege versetzt wird? Habe ich ein Recht darauf, dass der Kollege abgemahnt wird?
Ich mit meinem Vorgesetzten darüber noch nicht gesprochen, weil ich meine Rechte nicht kenne. (Ich gehe davon aus, dass er das verharmlosen wird). Mit dem Betriebsrat habe ich auch noch nicht gesprochen. (Hab ich Rechte ggü. dem Betriebsrat, wenn auch der das erwartungsmäßig verharmlos?)
Ich fühle mich jetzt sehr unwohl in der Abteilung, weil ich erwarte, dass sowas nochmal passiert.

Vielen Dank

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17442 Beiträge, 6490x hilfreich)

Da liegt wohl ein Schreibfehler vor: der unfreundliche Mensch hat dich wohl eher angeschrien als angeschrieben.
Sei's drum.
Eine einmalige Entgleisung ist kein Mobbing und begründet fürs Erste kein Recht auf gar nichts, schon gar nicht auf Einschreiten des AG und Sanktionen ggü. dem Kollegen. Nicht jedes schlechte Benehmen ist gleich Mobbing. Dem Verharmlosen, das du befürchtest, steht als Gegenoption das Aufbauschen gegenüber - da sollte man durchaus die 'Kirche im Dorf lassen'.

Was du aktuell tun kannst: den Vorfall protokollieren, Zeit, Datum Umstände / Kontext, Anwesende. ...
Und wenn du Wiederholung fürchtest und es auch dazu kommt: Tagebuch führen. Dann solltest du dich einlesen in das Thema Mobbing. Wenn sich dann über die Zeit ein Muster herausschälen sollte, kann vll. von Mobbing die Rede sein.

/// Ich habe den Kollegen unter vier Augen darauf angesprochen, er ist nicht einsichtig.
Einsichtig in Bezug worauf? Auf das Anschreien oder in Bezug auf die Abqualifizierung?

Dann wäre die Situation zu befragen, abgesehen davon, dass kein Mensch einen anderen so einfach anschreien darf oder sollte - so ein Satz "Was ist denn das, du kannst doch gar nichts" fällt nicht aus heiterem Himmel. Dafür gibt es in diesem Meating und vll. auch in der Zeit davor Auslöser.
Diese Generalisierung solltest du um deiner selbst willen runterbrechen auf Konkretes, wo du nicht gut (genug) warst und/oder Fehler gemacht hast. Ehrlichkeit vor dir selbst wird dich weiterbringen, als gegen Kollegen zu wüten. Selbsteinschätzung auch dahingehend, wie andere dich sonst im Team sehen und einschätzen.

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#2
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 249x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
diesem Meating


Tschulligung, ich kann gerade nicht anders...

A room to hold meat with a towel?

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#3
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Robstar23):
"Was ist denn das, du kannst doch gar nichts". Das ist einmalig passiert.
Ich vermag darin keinen "Mobbing" zu erkennen. Das einmalige Einbrüllen entspricht nicht dem Mobbing-Kriterium "wiederholte und regelmäßige, vorwiegend seelische Schikanieren, Quälen und Verletzen" (wie "Mobbing" bei Wikipedia definiert wird) und " du kannst doch gar nichts" kann auch eine treffende Leistungsbeschreibung sein.


-- Editiert von alya_spock am 27.07.2021 15:04

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17442 Beiträge, 6490x hilfreich)

@besserweiß

.. ich lache auch

:devilangel:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Robstar23):
Rechte bei Mobbing
Das ist kein Mobbing und deshalb sind daraus auch keine Rechte ableitbar.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Mobbing wird erst dann rechtlich relevant, wenn Vorfälle der Beleidigung, Erniedrigung u. ä. mehrfach auftreten und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Ein einmalige Beleidigung ist zwar unschön, kann jedoch einfach mal eine emotionale Explosion des Kollegen sein, aber auf jeden Fall kein Mobbing.



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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Robstar23):
ein Kollge hat mich vor anderen Kollegen angeschrieben mit den Worten "Was ist denn das, du kannst doch gar nichts". Das ist einmalig passiert.

Also schon mal 0,0 Mobbing.
Dann wäre mal zu prüfen, was genau denn der Hintergrund ist - mit etwas Pech ist es sogar eine Tatsachenbehauptung.



Zitat (von Robstar23):
Reicht das aus, damit ich vom AG verlangen kann, dass der Kollege versetzt wird?

Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles, die Hürde liegt bei ziemlich genau 0.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.



Zitat (von Robstar23):
Habe ich ein Recht darauf, dass der Kollege abgemahnt wird?

Nein, absolut nicht.



Zitat (von Robstar23):
Hab ich Rechte ggü. dem Betriebsrat, wenn auch der das erwartungsmäßig verharmlos?

Da sehe ich auch keine.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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