Hallo,
Ich wollte nachfragen ob es rechtens ist was mein Arbeitgeber
momentan verlangt oder ich wohl rechtlich dagegen vorgehen sollte.
Und zwar wurde der Betrieb so ziemlich zum Anfang der Coronakrise eingestellt, die Rede war ebenfalls von Kurzarbeitergeld, die Gegebenheiten dafür sind ebenfalls vorhanden. Der AG hat allerdings keine Kurzarbeit angemeldet/beantragt und bestand drauf für die Folgezeit 100% des Lohns weiter zuzahlen , dieser muss allerdings in den Folgemonaten ,in Form von unbezahlter Arbeit oder abgegebenen Urlaubstagen zurückgezahlt werden. Deshalb meine Frage kann der AG das verlangen? Man hätte schließlich bei der Kurzarbeit einen mindestsatz von 60% den man als AN nicht zurückzahlen müsste.
Rechte des Arbeitgebers während der Coronakrise
6. Mai 2020
Thema abonnieren
Frage vom 6. Mai 2020 | 07:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte des Arbeitgebers während der Coronakrise
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. Mai 2020 | 07:23
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8069x hilfreich)
Nein, das ist nicht rechtens. Eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in der vereinbarten Tätigkeit in dem Umfang beschäftigen muß, wie es vertraglich vereinbart ist.
Urlaub muß im laufenden Arbeitsverhältnis zwingend gewährt werden, da gibt es auch nichts zu verrechnen.
Unbezahlte Arbeit gibt es sowieso nicht, wir sind noch nicht zurück in die Sklaverei.....
Sie haben völlig recht, der Arbeitgeber wäre in der Pflicht, in dieser Situation Kurzarbeitergeld zu beantragen.
#2
Antwort vom 6. Mai 2020 | 11:11
Von
Status: Unbeschreiblich (119566 Beiträge, 39741x hilfreich)
ZitatDeshalb meine Frage kann der AG das verlangen? :
Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
Erstaunlich viele Arbeitgeber glauben, das Coroana die Gesetze außer Kraft setzt. Das wird man denen dan notfalls gerichtlich beibringen müssen, das dem nicht so ist.
Zitatder Arbeitgeber wäre in der Pflicht, in dieser Situation Kurzarbeitergeld zu beantragen. :
Nö. da gibt es keine Pflicht, das ist freiwillig. Wenn er nicht will, muss er den Lohn auch aus eigener Tasche zahlen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. Mai 2020 | 16:52
Von
Status: Unbeschreiblich (31978 Beiträge, 5629x hilfreich)
Dazu ist der AG nicht verpflichtet. Evtl. waren die betriebl. Voraussetzungen anders.ZitatDer AG hat allerdings keine Kurzarbeit angemeldet/beantragt :
Das ehrt den AG zunächst mal.Zitatbestand drauf für die Folgezeit 100% des Lohns weiter zuzahlen :
Nö. So gehts nicht, und wahrscheinlich hast du was falsch verstanden.Zitatdieser muss allerdings in den Folgemonaten ,in Form von unbezahlter Arbeit oder abgegebenen Urlaubstagen zurückgezahlt werden :
Je nach Arbeitsvertrag kann der AG anordnen, sog Minusstunden im Arbeitszeitkonto aufzufüllen. Der AG kann auch anordnen, dass Urlaub genommen wird (wird bezahlt).
Wenn der AG bei der Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld beantragt, und es gezahlt wird--- dann würdest du 60% deines Netto bekommen. Und würdest wohl nicht arbeiten.ZitatMan hätte schließlich bei der Kurzarbeit einen mindestsatz von 60% den man als AN nicht zurückzahlen müsste. :
Dein AG hat den Betrieb aber wohl gar nicht eingestellt/geschlossen.
Und jetzt?
Schon
266.908
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
23 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
9 Antworten