Rechte nach 30 Jahre Beschäftigung

27. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go625890-59
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte nach 30 Jahre Beschäftigung

Hallo,
ich bin fast 30 Jahre in derselben Firma beschäftigt und bin LKW Fahrer(Gefahrgut). Seit 14 Monaten bin ich krank geschrieben. Übernächste Woche sollte ich eine "Stufenweise Wiedereingliederung" machen.
Habe gestern mit meinem Chef telefoniert. Dieser meint dass der Standort an dem ich bisher beschäftigt gewesen bin geschlossen wurde, und auch ein neuer Fahrer eingestellt wurde. Wenn ich wieder bei der Firma arbeiten möchte müsste ich ca. 400 Kilometer weit pendeln, oder umziehen. Beides kommt für mich nicht in Frage.
Er sagte etwas von einem Aufhebungsvertrag, aber das kann nur Nachteile für mich haben denke ich (Etwas unterschreiben ist nie gut) :)
Ich werde wohl einen Anwalt kontaktieren. Was denkt ihr sollte ich machen, bzw. welche Wege wird der Anwalt wahrscheinlich einschlagen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 1232x hilfreich)

Zitat (von go625890-59):
Er sagte etwas von einem Aufhebungsvertrag, aber das kann nur Nachteile für mich haben denke ich (Etwas unterschreiben ist nie gut)


Sehe ich nicht so.

Zitat:
Ich werde wohl einen Anwalt kontaktieren. Was denkt ihr sollte ich machen, bzw. welche Wege wird der Anwalt wahrscheinlich einschlagen?


Wie soll man so eine Frage beantworten? Was ist denn IHR Ziel?? Weiterarbeit bei dem Arbeitgeber - und dann ohne Standort in der Nähe?

Gibt es einen Betriebsrat oder eine Mitarbeitervertretung? Wenn ja würde ich einen Vertreter mit in das Gespräch nehmen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(677 Beiträge, 322x hilfreich)

Hast du denn nicht mitbekommen, dass dein Standort geschlossen wurde? Was wurde denn aus den anderen Kollegen am Standort? Sind die alle umgezogen oder wurde ihnen gekündigt?

Was bietet man dir mit dem Aufhebungsvertrag? Neben einer Urlaubsabgeltung für die Zeit der Erkrankung wäre vielleicht noch eine ordentliche Abfindung drin. Verhandeln solltest du auf jeden Fall. Dazu wäre noch eine bezahlte Freistellung ganz nett.

Wie schätzt du deine Zukunft ein? Ist deine Gesundheit soweit wiederhergestellt? Könntest du einen neuen Arbeitgeber finden?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109366 Beiträge, 38294x hilfreich)

Zitat (von go625890-59):
welche Wege wird der Anwalt wahrscheinlich einschlagen?

Als erstes wird er einem eine ziemloch hohe Rechnung schreiben - wenn man sich das leisten kann ...

Dann wird er Wege einschlagen, die er für geeignet hält die I teressen zu vertreten.
Also vermutlich eine Aufhebungsvertrag verhandlen und abschließen um eine Kündigung zu verhindern.


Denn wenn man als Arbeitnehmer nicht zur Arbeit kommen will, fehlen die Alternativen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15434 Beiträge, 5643x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Denn wenn man als Arbeitnehmer nicht zur Arbeit kommen will, fehlen die Alternativen ...
Nur ist das aktuell gar nicht der Fall.

Signatur:

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15569 Beiträge, 5964x hilfreich)

Zitat (von go625890-59):
kann nur Nachteile für mich haben

... sooo allgemein würde ich dem nicht zustimmen - es kommt darauf an, was der Auflösungsvertrag beinhaltet.
'Nach 30 Jahren Beschäftigung' hast du die üblichen Rechte auf Vertragserfüllung usw., ggf. auch eine lange Kündigungsfrist --- alles nicht sonderlich spannend.

In deinem Fall kommen 2 Entwicklungen miteinander ins Gehege:
a) deine lange Erkrankung; wenn du beruflich wieder voll einsatzfähig sein wirst, hast du Anspruch auf eine entsprechende Beschäftigung wie vor der Erkrankung - auch wenn die Firma inzwischen einen anderen Fahrer eingestellt hat.
b) der Standort wird aufgelöst - dein Anspruch auf Beschäftigung könnte ins Leere laufen, wenn der neue Standort für dich nicht infrage kommt.
Einen Anspruch auf Abfindung sehe ich erst einmal nicht - der AG könnte dich versetzen, du kannst die Arbeit dort nicht leisten und das war es. Abgesehen davon, dass Abfindungen auch nur Zuckerguss sind, die bittere Pille besser zu schlucken.

Auf der anderen Seite liest man derzeit allenthalben, dass LKW-Fahrer händeringend gesucht sind - es sollten also Möglichkeiten bestehen, dass du wieder fährst, wenn du kannst.

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#6
 Von 
go625890-59
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Ich wusste schon dass der Standort während meiner Krankheit aufgelöst wurde. Aber irgendwo wird hier auch der LKW stehen mit dem der neue Fahrer fährt.
Die Leute aus dem Büro sind auch weg. Von einer Kollegin weiss ich dass sie 6 Monate noch weiterbezahlt wurde, ohne dass sie Arbeiten musste und sich so eine neue Arbeit suchen konnte.
Sollte ich mir einfach mal die Bedingungen schriftlich zukommen lassen was im Aufhebungsvertrag stehen wird?
Mit Anwalt möchte ich eigentlich keine Odyssee verbringen wenn es nicht nötig ist. 6 Monate Auszeit würde mir sehr helfen etwas Neues zu finden.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Wissender
(15569 Beiträge, 5964x hilfreich)

Das Angebot des AG anzuschauen, kostet dich nix - ein Anwalt dagegen schon und nicht wenig.
Es sollte mich wundern, wenn du in dem Gewerbe 6 Mon brauchst, einen Job zu finden; Gesundheit vorausgesetzt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109366 Beiträge, 38294x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Nur ist das aktuell gar nicht der Fall.

Lesen hilft ...
Zitat (von go625890-59):
Wenn ich wieder bei der Firma arbeiten möchte müsste ich ca. 400 Kilometer weit pendeln, oder umziehen. Beides kommt für mich nicht in Frage.




Zitat (von go625890-59):
Sollte ich mir einfach mal die Bedingungen schriftlich zukommen lassen was im Aufhebungsvertrag stehen wird?

Ich würde da mal schauen, was die anbieten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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