an wen kann man sich am besten wenden, wenn man wegen Mobbing rechtlichen Schritte einleiten will?
Zum Thema, wie man sich durch einen Sperre von der Arbeitsagentur schützen kann, ist mir bekannt, aber das reicht mir nicht aus. Ich plane, rechtliche Schritte gegen den die leitenden Angestellten einzuleiten.
Noch zur Information;
es sind nicht die leitenden Angestellten meines direkten Arbeitgebers, sondern es ist der Auftraggeber meiner Firma in der ich tätig bin
Beweise habe ich genug.
Vielen Dank für Eure Antwort
Rechtliche Schritte wegen Mobbing / Rufmord von leitenden Angestellten??
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
'Mobbing' ist ja bekanntlich ein ziemlich komplexer Begriff.
Entsprechend differenziert wird vorzugehen sein.
Lies u.a. https://www.advocado.de/ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/mobbing-anzeige.html
In der Regel bringt das nichts.
Das Suchen einer neuen Stelle intern oder extern ist in der Regel die beste Lösung. Rechtlich dagegen anzugehen, bindet viel zu viel Energie, die man in Wirklichkeit zur Suche einer neuen Stelle und nach dem Wechsel benötigt.
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Zitat'Mobbing' ist ja bekanntlich ein ziemlich komplexer Begriff. :
Entsprechend differenziert wird vorzugehen sein.
Lies u.a. https://www.advocado.de/ratgeber/arbeitsrecht/probleme-am-arbeitsplatz/mobbing-anzeige.html
ja, Mobbing ist ein komplexer Begriff, aber ich persönlich fühle mich extrem schlecht behandelt und das ist Aufschlaggebend
Vielen Dank für Eure Antworten
Es würde denn passieren, wenn ich mit meiner Anzeige gegen die Mitarbeiter nicht ankomme, bzw., das Strafverfahren eingestellt wird?
Müsste ich dann mit Kosten rechnen?
und was wäre, wenn es zum Prozess kommt?
Müsste ich dann eventuell für die Kosten aufkommen?
Das wäre doch gar nicht Arbeitsrecht?Zitatsondern es ist der Auftraggeber meiner Firma in der ich tätig bin :
Gegen die Person XY aus der Firma Z kannst du zivilrechtlich vorgehen.
Das ist zunächst (nur) dein eigenes Gefühl. Das ist nicht unbedingt für andere ausschlaggebend.Zitataber ich persönlich fühle mich extrem schlecht behandelt und das ist Aufschlaggebend :
Wenn deine Anzeige durch die Staatsanwaltschaft eingestellt würde, hättest du keine Kosten.
Wenn es ein Verfahren gäbe und du nicht gewinnst, kämen Kosten auf dich zu. Ja.
Wie sehen es denn die ltd. Angestellten deines AG? Sehen die das auch so wie du?
ZitatEs würde denn passieren, wenn ich mit meiner Anzeige gegen die Mitarbeiter nicht ankomme, bzw., das Strafverfahren eingestellt wird? :
Da Mobbing und auch das "extrem schlecht behandeln" keine Straftatbestand sind, müsste man gut überlegen, was genau man da denn überhaupt anzeigen will.
Wird so eine Anzeige einstellt, bestärkt das den Gegner oft noch.
ZitatWenn es ein Verfahren gäbe und du nicht gewinnst, kämen Kosten auf dich zu. Ja. :
Und welche sollten das sein?
Wenn ich Mobbing als ziemlich komplexes Geschehen bezeichne, bedeutet das die Notwendigkeit, das Geschehen aufzudröseln und im Detail zu betrachten; Mobbinghandlungen können umfassen Straftatbestände wie Beleidigungen, üble Nachrede, Körperverletzung, aber auch Ignorieren, Abschneiden von Informationen oder Desinformation, Witze reißen ... u.v.m. 'Schlecht behandeln' ist auch so eine Bezeichnung, die erst einmal mit konkreten Ereignissen plausibel gemacht werden muss.
Die Strafsachen wären dann meist wohl Antragsdelikte, für die du einen RA benötigst.
Bei anderen Mobbinghandlungen hast du einen Anspruch an deinen AG, dass der für Abhilfe sorgt. Was freilich nicht einfacher wird, wenn der Mobber der Firma die Kohle bringt.
ZitatEs würde denn passieren, wenn ich mit meiner Anzeige gegen die Mitarbeiter nicht ankomme, bzw., das Strafverfahren eingestellt wird? :
Müsste ich dann mit Kosten rechnen?
und was wäre, wenn es zum Prozess kommt?
Müsste ich dann eventuell für die Kosten aufkommen?
Strafrechtliche Verfolgung ist für Opfer/Anzeigeerstatter kostenlos. In einem Zivilprozeß zahlt der Verlierer.
Das wären dann aber Fragen fürs Strafrechtsforum.
@bigi
Dazu mass man aber erst einmal gewinnen, dass die Gegenseite blechen muss.
ZitatDie Strafsachen wären dann meist wohl Antragsdelikte, für die du einen RA benötigst. :
Nein. Strafantrag kann man ohne Probleme selbst stellen ohne RA oder irgendwelche Kosten.
Dieses Üble Nachrede war vor 4 Tagen
Bis wann kann man denn eine Strafanzeige stellen?
?
Da gibt es keine Frist.ZitatBis wann :
Was jetzt? Rufmord oder üble Nachrede? Ziemlicher Unterschied, meine ich.
Zitat:Da gibt es keine Frist.ZitatBis wann :
Was jetzt? Rufmord oder üble Nachrede? Ziemlicher Unterschied, meine ich.
kein Unterschied und es gibt einen Frist.
Sollte eigentlich jeder wissen
Ist auch eher Verleumdung
Bitte mach mich schlau. Ich weiß es nicht. Wie ist also die Frist?ZitatSollte eigentlich jeder wissen :
Also Verleumdung, kein Rufmord...ok.
Zitatkein Unterschied :
Doch, einen ziemlich großen sogar.
Rufmord gibt es im StGB nicht, im Gegensatz zu Verleumdung (§ 187 StGB) und üble Nachrede (§ 186 StGB)
Zitatund es gibt einen Frist. :
In Deutschland zumindest nicht. Da kann man jederzeit eine Strafanzeige stellen.
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