Rechtliche Schritte wegen Mobbing / Rufmord von leitenden Angestellten??

7. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
SucheRat123123
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechtliche Schritte wegen Mobbing / Rufmord von leitenden Angestellten??

an wen kann man sich am besten wenden, wenn man wegen Mobbing rechtlichen Schritte einleiten will?
Zum Thema, wie man sich durch einen Sperre von der Arbeitsagentur schützen kann, ist mir bekannt, aber das reicht mir nicht aus. Ich plane, rechtliche Schritte gegen den die leitenden Angestellten einzuleiten.

Noch zur Information;
es sind nicht die leitenden Angestellten meines direkten Arbeitgebers, sondern es ist der Auftraggeber meiner Firma in der ich tätig bin

Beweise habe ich genug.

Vielen Dank für Eure Antwort

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)
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#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

In der Regel bringt das nichts.

Das Suchen einer neuen Stelle intern oder extern ist in der Regel die beste Lösung. Rechtlich dagegen anzugehen, bindet viel zu viel Energie, die man in Wirklichkeit zur Suche einer neuen Stelle und nach dem Wechsel benötigt.

Signatur:

Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SucheRat123123
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SucheRat123123
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten

Es würde denn passieren, wenn ich mit meiner Anzeige gegen die Mitarbeiter nicht ankomme, bzw., das Strafverfahren eingestellt wird?
Müsste ich dann mit Kosten rechnen?

und was wäre, wenn es zum Prozess kommt?
Müsste ich dann eventuell für die Kosten aufkommen?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von SucheRat123123):
sondern es ist der Auftraggeber meiner Firma in der ich tätig bin
Das wäre doch gar nicht Arbeitsrecht?
Gegen die Person XY aus der Firma Z kannst du zivilrechtlich vorgehen.
Zitat (von SucheRat123123):
aber ich persönlich fühle mich extrem schlecht behandelt und das ist Aufschlaggebend
Das ist zunächst (nur) dein eigenes Gefühl. Das ist nicht unbedingt für andere ausschlaggebend.

Wenn deine Anzeige durch die Staatsanwaltschaft eingestellt würde, hättest du keine Kosten.
Wenn es ein Verfahren gäbe und du nicht gewinnst, kämen Kosten auf dich zu. Ja.

Wie sehen es denn die ltd. Angestellten deines AG? Sehen die das auch so wie du?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von SucheRat123123):
Es würde denn passieren, wenn ich mit meiner Anzeige gegen die Mitarbeiter nicht ankomme, bzw., das Strafverfahren eingestellt wird?

Da Mobbing und auch das "extrem schlecht behandeln" keine Straftatbestand sind, müsste man gut überlegen, was genau man da denn überhaupt anzeigen will.

Wird so eine Anzeige einstellt, bestärkt das den Gegner oft noch.



Zitat (von Anami):
Wenn es ein Verfahren gäbe und du nicht gewinnst, kämen Kosten auf dich zu. Ja.

Und welche sollten das sein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wenn ich Mobbing als ziemlich komplexes Geschehen bezeichne, bedeutet das die Notwendigkeit, das Geschehen aufzudröseln und im Detail zu betrachten; Mobbinghandlungen können umfassen Straftatbestände wie Beleidigungen, üble Nachrede, Körperverletzung, aber auch Ignorieren, Abschneiden von Informationen oder Desinformation, Witze reißen ... u.v.m. 'Schlecht behandeln' ist auch so eine Bezeichnung, die erst einmal mit konkreten Ereignissen plausibel gemacht werden muss.
Die Strafsachen wären dann meist wohl Antragsdelikte, für die du einen RA benötigst.
Bei anderen Mobbinghandlungen hast du einen Anspruch an deinen AG, dass der für Abhilfe sorgt. Was freilich nicht einfacher wird, wenn der Mobber der Firma die Kohle bringt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von SucheRat123123):
Es würde denn passieren, wenn ich mit meiner Anzeige gegen die Mitarbeiter nicht ankomme, bzw., das Strafverfahren eingestellt wird?
Müsste ich dann mit Kosten rechnen?

und was wäre, wenn es zum Prozess kommt?
Müsste ich dann eventuell für die Kosten aufkommen?


Strafrechtliche Verfolgung ist für Opfer/Anzeigeerstatter kostenlos. In einem Zivilprozeß zahlt der Verlierer.

Das wären dann aber Fragen fürs Strafrechtsforum.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

@bigi
Dazu mass man aber erst einmal gewinnen, dass die Gegenseite blechen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Die Strafsachen wären dann meist wohl Antragsdelikte, für die du einen RA benötigst.

Nein. Strafantrag kann man ohne Probleme selbst stellen ohne RA oder irgendwelche Kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
SucheRat123123
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Dieses Üble Nachrede war vor 4 Tagen
Bis wann kann man denn eine Strafanzeige stellen?
?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von SucheRat123123):
Bis wann
Da gibt es keine Frist.
Was jetzt? Rufmord oder üble Nachrede? Ziemlicher Unterschied, meine ich.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
SucheRat123123
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von SucheRat123123):
Bis wann
Da gibt es keine Frist.
Was jetzt? Rufmord oder üble Nachrede? Ziemlicher Unterschied, meine ich.


kein Unterschied und es gibt einen Frist.
Sollte eigentlich jeder wissen
Ist auch eher Verleumdung

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von SucheRat123123):
Sollte eigentlich jeder wissen
Bitte mach mich schlau. Ich weiß es nicht. Wie ist also die Frist?
Also Verleumdung, kein Rufmord...ok.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von SucheRat123123):
kein Unterschied

Doch, einen ziemlich großen sogar.
Rufmord gibt es im StGB nicht, im Gegensatz zu Verleumdung (§ 187 StGB) und üble Nachrede (§ 186 StGB)



Zitat (von SucheRat123123):
und es gibt einen Frist.

In Deutschland zumindest nicht. Da kann man jederzeit eine Strafanzeige stellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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