Rechtsanspruch auf bezahlten Probetag

31. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sunee Becker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsanspruch auf bezahlten Probetag

Hallo

Ich wurde von einer Leihfirma gebeten einen Probetag bei einer Versicherung zu absolvieren. Dort arbeitete ich in einer Kantine 8,5 Std. oder besser gesagt schuftete ich. Die Leihfirma hat ihren Arbeitsvertrag so gestaltet, das der Arbeitsbeginn bei ihr erst ein Tag später beginnt. Ich fühle mich da richtig ausgenutzt. Nun die Frage: Was sagt der Gesetzgeber dazu ? Müssen Probe - und Ausbildungszeiten nicht genauso bezahlt werden, wie dei reguläre Arbeitszeit ?

mfg
Sunee

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2324x hilfreich)

Hallo,

quote:
Müssen Probe - und Ausbildungszeiten nicht genauso bezahlt werden, wie dei reguläre Arbeitszeit?


Ja, müssten sie.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunee Becker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

>Ja, müssten sie.<

Müssen oder müssten ? Bist Du da sicher ?

mfg
Sunee

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2324x hilfreich)

Ja, ich bin mir sicher. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611.html

0x Hilfreiche Antwort

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