Rechtsanwaltskosten trotz Verdi selbst tragen

3. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Pemac
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 88x hilfreich)
Rechtsanwaltskosten trotz Verdi selbst tragen

Guten Abend,

ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Vor fast genau einem Jahr wurde mein Mann während seines Urlaubes fristlos gekündigt, aufgrund einer Sache übrigens die nie passierte. Es gab ein großes Hin und Her und eine Kündigungsschutzklage wurde eingereicht, Arbeitsgerichtstermin erfolgte, er bekam daraufhin eine Freistellung von 6 Monaten bei vollen Bezügen. Soweit so gut!

Das Problem war, dass der alte Arbeitgeber die ausstehenden Löhne 3 Monate nicht bezahlte, trotz mehrfacher lascher (und vor allem nicht schriftlicher Aufforderung von Verdi). Schließlich und endlich wurde ein Rechtsanwalt hinzu gezogen, der schrieb einen Brief und 1 Woche später war das Geld problemlos da. Er überprüfte auch die Zeugnisse. Wie gesagt, der Rechtsanwalt (wasVerdi übrigens ablehnte, obwohl sie wußten dass wir quasi kurz vor der Räumungsklage sind) erreichte, dass wir unseren finanziellen Verpflichtungen nachkommen konnten, nicht Verdi.

Als alles soweit geregelt war, wollte mein Mann bei Verdi kündigen. Es wurde ihm gesagt, dass er mindestens noch ein Jahr Mitglied bleiben muss, wegen der Kosten die entstanden waren durch die Kündigungsschutzklage. Gut!
Nun nachdem die Geschichte ein Ende fand, will der Rechtsanwalt (der anders als Verdi jeden Cent wert war) sein Geld. Verständlich! Wir bezahlen ihn auch, in Raten. Aber Verdi hält sich da fein raus. Ist das eigentlich o.k?
Hat irgend jemand ähnliche Erfahrungen? Verdi hat sich keinerlei Mühe gemacht, war mit einem Rechtssekretär (der permanent in Eile war) mit beim Gerichtstermin und das wars dann auch. Muss mein Mann wirklich Mitglied bleiben bzw. das Geld für den Rechtsstreit zurück bezahlen, oder ist das auch so eine von diesen 100.000 Geschichten?
Da unsere finanzielle Situation durch die Kündigung meines Mannes und meine eigene (derzeit etwas desolate) berufliche Situation nicht die Beste ist, würde ich eigentlich Verdi die Kosten auferlegen, denn die haben ihren Job einfach nicht gemacht.Ich würde mich freuen, wenn ich darauf eine Antwort bekäme. Ich weiß Gewerkschaften sind notwendig, aber in unserem Fall war sie mehr als nutzlos, denn für weitaus weniger Beitrag pro Monat, kann ich mr eine Rechtsschutzversicherung leisten und bin gut vertreten und werde nicht in einer Art und Weise hängen gelassen, wie das hier der Fall war.
Danke schon mal für Eure Antworten.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

68x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pemac
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo,

die Kosten des Vergleichs (als dem Gütetermin) trug Verdi. Die Gegenseite hielt sich nicht an die Vereinbarungen, d.h. zahlte die ausstehenden Gehälter 3 Monate lang nicht. Verdi hatte trotz mehrfacher Aufforderung unsererseits nichts unternommen, so dass wir uns gezwungen sahen einen Anwalt zu nehmen. Der hat nach 1 Woche die Zahlung der Gehälter erwirkt.
Verdi sagt nun, dass es nicht mehr deren Problem sei.

Meiner Meinung nach hätte Verdi mehr dahinter stehen sollen, dann wäre uns der Anwalt erspart geblieben. Es geht mir nicht darum, dass ich einen Dummen suche der die Zeche bezahlt. Verdi jedoch wirbt mit Rechtsbeistand im Falle eines Prozesses usw. und hält das Versprochene nicht ein.
Wir hatten ein paar Male darum gebeten uns einen Anwalt zu erlauben, aber nein, sie wollten das selbst erledigen und das hat uns bald eine Räumungsklage eingebracht. Wir haben dann einen Anwalt entgegen Verdis Rat beauftragt und BINGO nach einer Woche war die Sache gegessen. Von Verdi kam dann die Antwort, dass eben nicht bezahlt würde, denn man hätte ja Verdi weiterhin in Anspruch nehmen können. Ich möchte da gar nicht dran denken, was passiert wäre hätten wir. Aber....blabla...die waren nicht in der Lage...

Wie gesagt, wir zahlen nun den Betrag in Raten ab, denn der Anwalt war es wert, aber ich möchte einfach, dass Verdi einen Teil anerkennt und bezahlt, bzw. auch die Kündigung der Mitlgliedschaft akzeptiert, ohne uns mit einer Geldforderung zu drohen, d.h. die Prozesskosten zurück zu erstatten. Das kann doch wohl nicht wahr sein, oder täusche ich mich da?

39x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

7x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Die Geschichte ist etwas desolat. Wenn es um die Eintreibung der Gütevereinbarung geht, dann würde ich den RA darauf ansprechen, warum diese Kosten nicht vom AG eintreibbar sind.
Erst mal die Sache aufklären und dann posten! Schau auch in die Satzung nach den Leistungen und Mitgliedschaft. Streikgeld und Rechtschutz gibt es nur bei bestimmter Mindesmitgliedschaft. Diese wird üblicherweise rückgerechnet. Eine Bindung "nach Rechtsfall noch 365 Tage drinbleiben" erscheint mir fraglich. Aber lesen bildet auch in dem Fall. Im Zweifelsfall schriftlich Austritt erklären und sehe was die Gew.-Bonzen schreiben.

-----------------
" Gruss aus Offenbach"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38453 Beiträge, 14006x hilfreich)

Vor etwa 3 Jahren ist was "Vergleichbares" über meinen Schreibtisch gewandert. Die Gewerkschaften sichern zwar ihren Mitgliedern immer noch Rechtsschutz zu, allerdings hat sich da was gründsätzlich geändert. Während früher das Mitglied sich dann einen Anwalt seiner Wahl aussuchen konnte, so ist das heute so, dass "Rechtsschutz" ausschliesslich heisst, die Gewerkschaften nehmen gratis selbst die Interessen wahr. Nicht mehr und nicht weniger. Den Anwalt muss der Betroffene also selbst bezahlen. Ob er da im Wege des Schadensersatzes wegen Untätigkeit was geltend machen kann, im Zweifel mit Klage, das ist eine ganz andere Frage.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Das ist in der Tat ein komischer Anwalt, der Außenstände beim säumigen Schuldner anmahnt und die Kosten für diese Tätigkeit dem Gläubiger anlastet. Anstatt sie dem Schuldner auf die Rechnung zu setzen.

Naja, vielleicht kassiert er ja auch doppelt, wenn die Leute schon so naiv sind.

Oder aber der Gläubiger war gar nicht in Verzug, weil er schon die Überweisung veranlasst hatte bei der Bank, die ja dann in einer Woche da war, Oder, oder.

Die Gewerkschaft jedenfalls hat nichts versäumt, wenn sie alle nötigen Schritte unternommen hatte (außer, die Russenmafia einzuschalten :-)), wie sie hier vorgeschlagen werden.

Dass ein Schuldner, der laut Urteil oder Vergleich etwas schuldet, auf ein Schreiben eines Anwalts schneller reagiert als auf ein Schreiben eines Gewerkschaftssekretärs,

das ist nicht der Gewerkschaft anzulasten. Und nicht dem Sekretär. Denn falls die Firma hoch pokern möchte oder schusselig ist und vergesslich, muss die Gewerkschaft deshalb ihre Mahnschreiben nicht zwingend von einem Anwalt unterschreiben lassen.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"

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