Rechtschutzversicherung bei Abmahnungen ?

12. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Matrix84
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtschutzversicherung bei Abmahnungen ?

Hallo,
mein AG versucht mich loszuwerden und verschickt im Wochenrhythmus Abmahnungen.
Jetzt habe ich einen Berg mit Abmahnungen und bald wird wohl die Kündigung kommen.

Eins Vorweg, ich bin rechtschutzversichert!
Mein Anwalt der den Haufen mit Abmahnungen vor sich liegen hat, meinte auch das ist lachhaft und keine von dehnen gültig.
Er meinte nur das jede Abmahnung ein eigener Fall für sich darstellt.


Meine Angst ist jetzt, dass meine Rechtschutz bei z.B. 5 Gegendarstellungen zu den Abmahnungen sagt, wir kündigen!


Und wenn ich jetzt die Kündigung bekomme und Kündigungschutzklage erheben will meine Versicherung dieses Verfahren nicht übernimmt.

Was würdet Ihr mir raten, die Gegendarstellungen liegen jetzt bei etwa 800€.
Soll ich diese besser aus eigener Tasche zahlen oder soll ich die Rechtschutz in Anspruch zu nehmen?

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12 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17336 Beiträge, 6461x hilfreich)

Zitat (von Matrix84):
einen Berg mit Abmahnungen und bald wird wohl die Kündigung kommen.

In dieser Sache kannst du dich beruhigen: Eine Menge Abmahnungen führt mitnichten 'automatisch' zur Kündigung - auch wenn sich dieses Gerücht hartnäckig hält. Im Grunde - und je nach Vorwurf - reicht schon 1 Kündigung, um eine Kündigung vorzubereiten. Also gemach.

Wie flo schon gesagt hat: du muss mitnichten auf jede Kündigung reagieren. Im Gegenteil: oft ist es besser, einfach die Klappe zu halten. Ernst wird es erst, wenn die Kündigung auf dem Tisch liegt und sie sich auf die Abmahnungen stützen will. Wenn die Abmahnungen

Was heißt das "die Gegendarstellungen liegen jetzt bei etwa 800€"? Hast du das Geld für den RA ausgegeben? Den RA freut es, aber für dich kommt nix rum. Vor dem Arbeitsgericht braucht man in erster Instanz keinen RA und die Dinge sind auch rechtlich nicht so vertrackt, dass man einen bräuchte. Spar dir das Geld.

Cool bleiben, sich sachkundig machen (z.B. hinsichtlich der Vorwürfe, aber auch bzgl. der Formanforderungen an eine Kündigung, Arbeitsrecht überhaupt.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

@blaubär+, was ist denn heute los mit dir???

Zitat (von blaubär+):
Im Grunde .......reicht schon 1 Kündigung, um eine Kündigung vorzubereiten


Zitat (von blaubär+):
du muss mitnichten auf jede Kündigung reagieren. Im Gegenteil: oft ist es besser, einfach die Klappe zu halten


Zitat (von blaubär+):
Wenn die Abmahnungen


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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Matrix84):
Meine Angst ist jetzt, dass meine Rechtschutz bei z.B. 5 Gegendarstellungen zu den Abmahnungen sagt, wir kündigen!
Wegen der Abmahnungen zu X verschiedenen *Vergehen* benötigt man noch keine RS-Versicherung. Kommt die Kündigung--- gehts weiter.

Bitte keine Gegendarstellungen mehr von dem Anwalt schreiben lassen!
Wenn der diese Abmahnungen für lachhaft hält, verdient er sich lachend leichtes Geld.
Der AG heftet diese nur ab und sucht das nächste Krümelchen.

Such dir lieber intensiv einen anderen Job.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17336 Beiträge, 6461x hilfreich)

... danke, Laie! Nicht ganz frisch im Kopf offenbar und dann auch noch nicht Korrekturlesen!
Mit der Bitte um Nachsicht

Also dacapo:
In dieser Sache kannst du dich beruhigen: Eine Menge Abmahnungen führt mitnichten 'automatisch' zur Kündigung - auch wenn sich dieses Gerücht hartnäckig hält. Im Grunde - und je nach Vorwurf - reicht schon 1 Kündigung Abmahnung, um eine Kündigung vorzubereiten. Also gemach.

Wie flo schon gesagt hat: du muss mitnichten auf jede Kündigung Abmahnung reagieren. Im Gegenteil: oft ist es besser, einfach die Klappe zu halten. Ernst wird es erst, wenn die Kündigung auf dem Tisch liegt und sie sich auf die Abmahnungen stützen will. Wenn die Abmahnungen

Was heißt das "die Gegendarstellungen liegen jetzt bei etwa 800€"? Hast du das Geld für den RA ausgegeben? Den RA freut es, aber für dich kommt nix rum. Vor dem Arbeitsgericht braucht man in erster Instanz keinen RA und die Dinge sind auch rechtlich nicht so vertrackt, dass man einen bräuchte. Spar dir das Geld.

Cool bleiben, sich sachkundig machen (z.B. hinsichtlich der Vorwürfe, aber auch bzgl. der Formanforderungen an eine Kündigung, Arbeitsrecht überhaupt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lemonshaker
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

wenn der AG inflationär Abmahnungen verschickt nervt das zwar aber die Folgen daraus sind meist gering.
Ein Richter der sich mit einer folgenden Kündigungsschutzklage befasst stellt schon die Frage was man damit erreichen wollte und ob das nicht nur eine Maßnahme zur Druckerzeugung war, Solange keine Kündigung kommt einfach abwarten. Wenn die Kündigung eintrifft mit Bezug auf die Abmahnungsflut kann man dann dagegen vorgehen und der Kündigung die Grundlage nehmen.

Signatur:

Gruss

Stefan

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#7
 Von 
Matrix84
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

In Ordnung ich werde dann die 800€ selber Zahlen und bei weiteren Abmahnungen nicht mehr reagieren.

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17336 Beiträge, 6461x hilfreich)

Zitat (von Matrix84):
ich werde dann die 800€ selber Zahlen

Diese Kosten wären so oder so an dir hängen geblieben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Diese Kosten wären so oder so an dir hängen geblieben.
Heute ist echt nicht dein Tag. :wink:
Zitat (von Matrix84):
Soll ich diese besser aus eigener Tasche zahlen oder soll ich die Rechtschutz in Anspruch zu nehmen?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Matrix84
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Würdet Ihr mir denn raten auf Entfernung aus der Personalakte zu klagen?
Die Kosten müsste dann ja der AG bezahlen.
Den Prozess zu verlieren würde gegen 0 laufen.
Beispiel bei einer Abmahnung hat mein AG mich abgemahnt, weil ich ihm nicht meine Krankengeschichte von diesem Jahr offen gelegt habe, woran ich alles erkrankt sei.....

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17336 Beiträge, 6461x hilfreich)

Zitat (von Matrix84):
Würdet Ihr mir denn raten auf Entfernung aus der Personalakte zu klagen?

'Unrat vorbeischwimmen lassen' wäre meine Devise. So viel Aufmerksamkeit verdient so ein Unfug gar nicht.
Es kann dir doch vollkommen a.A. vorbeigehen bei diesem AG, der dich nur noch loswerden will.

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