Hallo,
welche Möglichkeiten bestehen, wenn jemand über 6 Monate keinen Lohn bekommen hat und auch nicht sicher ist, ob die Lohnnebenkosten abgeführt worden sind, den AG zur Zahlung zu bekommen?
Der Arbeitnehmer soll auf Anraten des Arbeitsamtes jetzt fristlos kündigen, um Arbeitslosengeld zu bekommen, jedoch sehe ich da das Problem einer Sperre und dem indirekten Verzicht auf die ausstehenden Zahlungen im 5 stelligen Bereich.
Wie läuft der Rechtsweg hier ab?
Und welche Schritte müssen eingeleitet werden?
Und hat der Arbeitnehmer Aussicht, die offenen Gehaltszahlungen noch zu bekommen, wenn der Betrieb als GbR geführt ist in dem er arbeitet, der AG jedoch sämtlichen Besitz der Familie übertragen hat?
Vielen Dank im voraus für Antworten.
MfG
Wolkenspiel
Rechtsweg bei ausstehenden Lohnzahlungen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn nichts über "gegenseitige Forderungen" im Arbeits- oder Tarifvertrag steht, dann gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, die sind ziemlich lang, 3 Jahre.
Wenn Sie aufgrund des ausstehenden Gehalts kündigen, ist das Ihr gutes Recht, der Vertrag mit dem Arbeitgeber hat ja doch Arbeit gegen Geld zum Inhalt. Wenn kein Geld kommt, müssen Sie auch nicht arbeiten.
An dieser Stelle rate ich doch, einen Anwalt hinzuzuziehen, es geht ja doch um einiges.
Rechtsweg: Sie können auch ohne Anwalt zum Arbeitsgericht gehen und da eine Klage auf Zahlung des ausstehenden Gehalts persönlich einreichen.
Sie sollten schnellstens versuchen die Rückstände auf drei Gehälter zu reduzieren, da als Insolvenzausfallgeld nur 3 Monate gezahlt werden.
Wenn die Firma (GbR) auf die Familie übertragen wurde, haften alle.
Bei einer Eigenkündigung wegen Gehaltsverzug bekommen Sie keine Sperre beim Arbeitsamt, allerdings besteht auch die Möglichkeit sein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, das würde heissen, dass Sie zwar vorerst wéiterhin kein Geld bekommen würden, jedoch auch weiterhin angestellt wären.
Also ambesten wirklich mal einen Anwalt konsultieren, oder einen Mahnbescheid beim Arbeitsgericht erlassen, dies dürfte der schnellste Weg sein.
Viel Erfolg
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Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Eine Insolvenz steht nicht zur Diskussion, da Geld da ist und auch gut Umsatz gemacht wird, aber der AG zahlt einfach nicht...
Vertragliche Regelungen über gegenseitige Forderungen wurden nie getroffen.
Dann muss die Angelegenheit wohl endlich zum Anwalt, wo sie schon längst hingehört.
MfG
Wolkenspiel
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