Regeln bei 400-Euro-Job?

27. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
kai7kai
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)
Regeln bei 400-Euro-Job?

Hallo,

angenommen, man bekäme einen 400-Euro-Job angeboten und es geht um den Arbeitsvertrag.

1.) Gibt es überhaupt noch vertragliche Jobs auf 400 Euro Basis? (habe gehört, es wären inzwischen 450 Euro)

2.) Wieviele Stunden dürfte man pro Woche arbeiten, oder gibt es da keine Regeln?

3.) Was wäre hier der Mindestlohn? Wäre man selbst Schuld, wenn am Ende nur 4 Euro pro Stunde rauskommen oder handelt der Arbeitgeber dann gesetzteswidrig?

Danke


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

400-Euro-Basis ist zwar ein oft genutzter Begriff, jetzt eben 450-Euro-Basis oder 450-Euro-Job, aber letztlich ein eher nichtssagendes Konstrukt.
Rechtlich gesehen ist es ein Teilzeitjob, und es gibt eben steuer- und sozialversicherungstechnische Besonderheiten.

2. da gibt es keine Grenze

3. Und es gibt bis auf wenige Branchen auch (noch) keinen Mindestlohn.

quote:
Wäre man selbst Schuld, wenn am Ende nur 4 Euro pro Stunde rauskommen oder handelt der Arbeitgeber dann gesetzteswidrig?


4 Euro wird schon ein bissel knapp, das könnte durchaus Lohnwucher sein. Trotzdem muss man aufpassen, was man da vereinbart. Ein Mindestlohn oder eine Stundenobergrenze helfen einem jedenfalls nicht dabei, einen vernünftigen Stundenlohn zu bekommen.
Aber der Mindestlohn soll ja dann irgendwie kommen in den nächsten Jahren. Mal sehen, wieviel Ausnahmen bis dahin noch ins Gesetz eingebracht werden.

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#2
 Von 
kai7kai
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Info!

Aber wie ist das bei ALG2-Empfängern?
Dürfen die bei einem Zuverdienst von 400 Euro (die natürlich mit dem Regelsatz verrechnet werden)dafür 25 und mehr Stunden pro Woche arbeiten?




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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Mit der Frage wirst du besser im Sozialrecht aufgehoben sein

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Grundsätzlich gilt für AlgII-Empfänger dasselbe wie für andere Arbeitnehmer bezüglich des Stundenlohns.

Hier ist es aber gut möglich, dass das Jobcenter auf die Idee kommen könnte, dass Sozialbetrug stattfindet und erheblich mehr Geld für 100 Stunden Arbeit fließt.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kai7kai
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Momentan geht es erstmal um den noch ausstehenden Vertrag und was da arbeitsrechtlich generell möglich ist.
Sozialbetrug will hier keiner begehen!

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Arbeitsrechtlich gibt es eigentlich für 450 € Jobber keine Sonderregeln; es ist ein Teilzeit-Arbeitsvertrag wie jeder andere auch. 450 € Job bedeutet auch nicht das man 450 € verdienen muss, vielmehr ist das die Obergrenze, die sich aus einigen Bestimmungen ergibt, namentlich Hinzuverdienstgrenzen und steuerliche Behandlung. Wenn tatsächlich 8,50 € demnächst Mindestlohn werden, kannst du dir ausrechnen wie viel Wochenstunden bei 450 € Verdienst maximal möglich sind.

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