Hallo
Mir stellt sich gerade eine Frage,wie es ist wenn man auf 520 Euro beschäftigt ist 10 Std die Woche a 12 Euro.
Wenn man die 40 Std nun voll hat und so gesehen auch die 520 Euro erreicht hat,wäre es dann richtig wenn man z.b 6 Std mehr macht diese nicht ausbezahlt bekommt weil eine Aussage im Raum steht das man nicht mehr wie 520 Euro verdienen darf?
Regelung 520 Euro Grenze mehr Verdienst
24. Mai 2023
Thema abonnieren
Frage vom 24. Mai 2023 | 10:20
Von
Status: Beginner (124 Beiträge, 0x hilfreich)
Regelung 520 Euro Grenze mehr Verdienst
#1
Antwort vom 24. Mai 2023 | 11:05
Von
Status: Heiliger (20182 Beiträge, 7308x hilfreich)
Zitat :wäre es dann richtig wenn man z.b 6 Std mehr macht diese nicht ausbezahlt bekommt weil eine Aussage im Raum steht das man nicht mehr wie 520 Euro verdienen darf
Es kann schon nicht richtig sein, wenn ein AG Mehrarbeit verlangt und dann nicht bezahlt mit Hinsweis auf die 520-Euro-Grenze.
Zur schnellen Orientierung lies hier: https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/versicherung-fachthema/520-euro-job-was-zum-verdienst-zaehlt-2063352 - es gibt Ausnahmen, aber es bleibt eine gewisse Unsicherheit.
Generell kannst du dich gut informieren bei der Minijobzentrale.
#2
Antwort vom 24. Mai 2023 | 11:14
Von
Status: Unbeschreiblich (40032 Beiträge, 6529x hilfreich)
Wie ist es denn in deinem Arbeitsvertrag zu lesen?Zitat :Mir stellt sich gerade eine Frage
- Gibt es dort einen Passus zu---Mehrarbeit---?
- Schreibst du deine > Mehrstunden/Plusstunden zB in ein Zeitarbeitskonto?
- Gibt es im Betrieb dann Zeitausgleich für die Mehrarbeit?
- Was ist, wenn du weniger als 10 Wochenstunden arbeitest?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 24. Mai 2023 | 11:40
Von
Status: Unparteiischer (9812 Beiträge, 2070x hilfreich)
in den meisten Fällen hat man ein Zeitarbeitskonto, damit man Stundenmässig und Geldmässig dauerhaft bei den 520 EUR bleibt
#4
Antwort vom 24. Mai 2023 | 11:45
Von
Status: Beginner (124 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Gibt es dort einen Passus zu---Mehrarbeit---?
Nein so gesehen nicht
"Die regelmäßige AZ beträgt Wöchentlich 10 Std verteilt auf einzelne Wochentage.
Die Monatliche Std Zahl darf höchstens so hoch sein,dass der sich daraus ergebende Monatslohn 520 Euro nicht übersteigt. "
Zitat :Schreibst du deine > Mehrstunden/Plusstunden zB in ein Zeitarbeitskonto?
Nein. Es wird zu Beginn angemeldet wenn man die Arbeit aufnimmt und ausgebucht wenn man sie beendet. Dies schreibe ich für mich dann auch auf. So kam ich z.b auf 48 Std Minus Pause .Dazu am Ende mehr
Zitat :Gibt es im Betrieb dann Zeitausgleich für die Mehrarbeit?
Nein
Zitat :Was ist, wenn du weniger als 10 Wochenstunden arbeitest?
Dann wird auch demnach weniger gezahlt .
Fall ist der .49 Std gearbeitet wo von noch ca 4 Std Pause abgegeben.
49-4=45 Std ×12 Euro gleich 540 Euro
Da es 2 Feiertage gab,wurden hier pro Std zu den 12 Euro ein Extra Geld gewährt von 7 Euro .Also 9 Std x12plus die 7 Euro Extra minus 1 Std Pause
Das wären laut meiner Rechnung nur für die 2 Tage 9x12=108 plus dem Extra 7euro mal 8 Std =56euro
Ausgezahlt wurden ohne Abzüge oder sonstigem 510 Euro.
Auf meine Frage wieso und wo der Rest ist,kam die Aussage das der Fialleiter mich falsch aufgeklärt hat usw.Es darf nicht mehr wie 520 Euro verdient werden.Da muss er bei den Schichtplänen drauf achten .
Daher hab ich sogesehen umsonst gearbeitet.
#5
Antwort vom 24. Mai 2023 | 11:49
Von
Status: Beginner (124 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergessen zu sagen
Da ich auch Sonntags Feiertage und bis 23 Uhr Arbeite,wurde auch von Anfang an gesagt das es gewisse Zulagen gibt.
Dies steht leider nicht direkt im Vertrag und siehe da wird auch nicht gezahlt da ich sonst über 520 komme.Es sei denn ich hatte weniger Std dann ja damit ich auf die 520 komme.Glaube kaum das es so ok ist
#6
Antwort vom 24. Mai 2023 | 12:06
Von
Status: Praktikant (891 Beiträge, 364x hilfreich)
Steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge dürfen auch über die 520 Euro-Grenze hinaus gezahlt werden.
#7
Antwort vom 24. Mai 2023 | 12:42
Von
Status: Heiliger (20182 Beiträge, 7308x hilfreich)
Zitat :"Die regelmäßige AZ beträgt Wöchentlich 10 Std verteilt auf einzelne Wochentage.
Die Monatliche Std Zahl darf höchstens so hoch sein, dass der sich daraus ergebende Monatslohn 520 Euro nicht übersteigt. "
Mit dem zweiten Satz ist klar, dass es nicht dazu kommen darf, dass du mehr arbeitest, als für 520 Euro erlaubt. Aber der erste Satz besagt auch, dass es in einzelnen Wochen Ausnahmen geben kann, die dann durch Freizeit ausgeglichen werden, so dass der Monatssaldo passt.
Zitat :Dann (bei < 10 Wochenstunden) wird auch demnach weniger gezahlt .
Fall ist der .49 Std gearbeitet wo von noch ca 4 Std Pause abgegeben.
10 Wochenstunden, verteilt auf einzelne Wochentage - da würde so langsam doch interessieren, wie das genau aussieht; denn dabei ist erst einmal unverständlich, wieso es dann noch zu Pausen kommt - Pausen sind erst vorgeschrieben ab einer AZ von 6 Stunden.
Zitat :Es darf nicht mehr wie 520 Euro verdient werden. Da muss er bei den Schichtplänen drauf achten . Daher hab ich so gesehen umsonst gearbeitet.
Satz 1 kann man so gelten lassen, wenn man die Überprüferei der Aunahmen vermeiden will. Satz 2 ist richtig, Satz 3 wiederum nicht: es kann nicht angehen, dass du ohne Lohn arbeitest; eine Lösung könnte darin bestehen, dass du dieses Plus durch Freizeit ausgleichst.
#8
Antwort vom 24. Mai 2023 | 12:45
Von
Status: Heiliger (20182 Beiträge, 7308x hilfreich)
Zitat :Dies steht leider nicht direkt im Vertrag und siehe da wird auch nicht gezahlt da ich sonst über 520 komme.Es sei denn ich hatte weniger Std dann ja damit ich auf die 520 komme.Glaube kaum das es so ok ist
Zurück zu meiner ersten Antwort: Steuer- und abgabenfreie Zuschläge können ohne weiteres zusätzlich und über die 520 Euro hinaus gezahlt werden. Entweder hat das Personalbüro keine Ahnung, oder die zocken dich ab.
#9
Antwort vom 24. Mai 2023 | 12:49
Von
Status: Unbeschreiblich (40032 Beiträge, 6529x hilfreich)
Der Passus Mehrarbeit ist ein anderer. Ist dein Vertrag für eine ---geringfügige Beschäftigung---?Zitat :Die regelmäßige AZ beträgt Wöchentlich 10 Std verteilt auf einzelne Wochentage.
Demnach kannst du dann zB in der letzten Monatswoche evtl. gar nicht mehr arbeiten, wenn du schon über 520,- *verdient* hast und nicht noch *umsonst* arbeiten willst.Zitat :Die Monatliche Std Zahl darf höchstens so hoch sein, dass der sich daraus ergebende Monatslohn 520 Euro nicht übersteigt. "
Anmelden und ausbuchen---> geht wie? Siehst du denn am Monatsende deine gearbeiteten Stunden außer auf deinem Zettel auch auf der AG-Lohnabrechnung?Zitat :Es wird zu Beginn angemeldet wenn man die Arbeit aufnimmt und ausgebucht wenn man sie beendet. Dies schreibe ich für mich dann auch auf.
Das glaube ich auch nicht.Zitat :Glaube kaum das es so ok ist
Wenn du mal weniger Stunden pro Monat arbeitest--- müsstest du trotzdem auch die 520,- ausgezahlt bekommen, wenn du keine Plus-/Minusstunden/Mehrarbeit im Vertrag hast.
Gilt denn evtl. ein TV/Tarifvertrag? Oder was ist das für ein toller AG?
Seit wann schenkst du deinem AG schon viele Stunden deiner Arbeitskraft?
Mal eben für 1 Monat mit 2 Feiertagen so eine Rechnung aufmachen, bringt mE nicht viel.
#10
Antwort vom 24. Mai 2023 | 14:24
Von
Status: Beginner (124 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Gilt denn evtl. ein TV/Tarifvertrag? Oder was ist das für ein toller AG?
Seit wann schenkst du deinem AG schon viele Stunden deiner Arbeitskraft?
Kein Tarif Vertrag. Bin dort seid 01.03.23 auf Minijob Basis als Servicekraft in der Systemgastronomie.
Zitat :Anmelden und ausbuchen---> geht wie? Siehst du denn am Monatsende deine gearbeiteten Stunden außer auf deinem Zettel auch auf der AG-Lohnabrechnung?
Geht per Kassensystem.Sobald ich anfange habe ich eine Nummer die ich als Bediener in das System eingeben und am Ende mich wieder austrage.
Ja die Std kann man einsehen die man bereits geleistet hat.
Das einzige was nicht geht ab melden wenn man zur Pause geht.
Normaler Weise sind es immer nur 40 Std die ich Arbeite meist 4std x2 pro Woche und 2 Std 1 Tag oder 1x6 1x4
Es gibt auch Wochen wo es 8 sind und 2 .
Aber habe nun 2x Gehalt bekommen aber immer unter 520
Diesmal wären es durch die Feiertage mehr .
518 Wären es so plus die 11 Std extra .
Aber wie bereits gesagt ,gibt jeder die Schuld weiter.
A sagt b hat falsch erklärt und nun hab ich Pech
Andersrum wenn ich 40 Voll hab und nicht komme danach motzen sie auch rum.
Das ja ein Affenkäffig.Hätte ich es gewusst hätte ich auch nicht mehr wie 40 gearbeitet
#11
Antwort vom 24. Mai 2023 | 14:30
Von
Status: Beginner (124 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :wieso es dann noch zu Pausen kommt - Pausen sind erst vorgeschrieben ab einer AZ von 6 Stunden.
Laut AV
Bei einer Arbeitszeit von
Bis zu 4 Std :15 Min Pause gerechnet als 0,25
Bis 6 Std:30 Min gerechnet 0,5
Mehr als 6Std 45 Min Pause gerechnet als 0,75
Dann das lustige man kann sich nicht vom System abmelden wenn man zur Pause geht
Das heisst die Pausenheit wird automatisch berechnet .Aber es gibt Tage da kann man keine machen da man entweder allein ist oder es zu voll ist .
Laut Vertrag jeder MA legt seine Pausen selbst fest unter Berücksichtigung der Dauer der Betrieblichen Situation
Fazit ich arbeite z.b am Donnerstag 6 Std mache nur 10 min Pause ,mir wird aber 30 Min abgezogen da das System sieht oh 6 Std gearbeitet als 30 min
#12
Antwort vom 24. Mai 2023 | 14:42
Von
Status: Unbeschreiblich (40032 Beiträge, 6529x hilfreich)
Eher ein typischer *Systemgastronom*.Zitat :Das ja ein Affenkäffig
Das rechnet dann das Kassensystem alleine ein.Zitat :Das einzige was nicht geht ab melden wenn man zur Pause geht.
Normalerweise ?---Du hast doch erst 2x Lohn erhalten, für März und April.Zitat :Normaler Weise sind es immer nur 40 Std die ich Arbeite
Also gib deinem Schichtleiter die Info, dass er auf die Einteilung deiner Stunden achten soll, weil du keine Mehrarbeitsstunden leisten kannst und darfst.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
301.809
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
16 Antworten