Regelung Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag

23. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tomtomrecht123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Regelung Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag

Hallo, ich habe eine Frage zur Regelung der Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag.

Im Arbeitsvertrag ist zu der Arbeitszeit folgende Regelung vereinbart:
§1 (1) Beginn und Ende der täglichen und die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich nach den tarifvertraglichen und betrieblichen Regelungen, wobei sich die Parteien darüber einig sind, dass der Mitarbeiter an 5 Tagen in der Woche zu arbeiten hat.
§1 (2) Der Mitarbeiter ist verpflichtet, im Rahmen der tarifvertraglichen und gesetzlichen Grenzen aus Anordnung Mehrarbeit, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Schichtdienst zu leisten.

Ich werde im Rahmen einer Teilzeit-Beschäftigung als Service-Mitarbeiter eingestellt. Zum Arbeitsvertrag liegt auch eine dazugehörige Stellenbeschreibung aus.

Da ich nur in der Frühschicht arbeiten kann und nicht mit den im Arbeitsvertrag geregelten Arbeitszeiten (Schichtdienst und Nachtarbeit) einverstanden bin hat mir der Arbeitgeber angeboten, die Stellenbezeichnung entsprechend von Servicemitarbeiter auf Frühstückservice-Mitarbeiter zu ändern. Eine Änderung der im Vertrag vereinbarten Arbeitszeiten ist laut Rückmeldung des Arbeitgebers nicht möglich. Bin ich durch die Änderung der Stellenbezeichnung „Frühstückservice-Mitarbeiter" abgesichert, dass ich ausschließlich in der Frühschicht arbeite oder kann der Arbeitgeber dennoch verlangen, dass ich auch zu Schichtdiensten und Nachtschicht arbeiten muss?

Da laut Arbeitgeber die oben genannten Regelungen in §1 (1) und §1 (2) zur Arbeitszeit nicht veränderbar sind habe ich ihn gebeten, die Arbeitszeiten zumindest in der dazugehörigen Stellenbeschreibung für ausschließliche Arbeit in der Frühschicht zu regeln. Wäre ich mit dieser Regelung abgesichert, sodass ich keinen Schichtdienst oder Nachtschicht arbeiten muss?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Viele Grüße

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17373 Beiträge, 6467x hilfreich)

Sowas fällt unter individuelle Sonervereinbarungen und kann ohne weiteres als Ergänzung zum AV vereinbart werden. Dort kann auch explizit ausgeschlossen werden, dass du zu anderen Schichten herangezogen wirst, oder auch dass bestimmte Wochentage für dich frei von Arbeitsverpflichtung bleiben ... was immer nötig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Tomtomrecht123):
Bin ich durch die Änderung der Stellenbezeichnung „Frühstückservice-Mitarbeiter" abgesichert, dass ich ausschließlich in der Frühschicht arbeite oder kann der Arbeitgeber dennoch verlangen, dass ich auch zu Schichtdiensten und Nachtschicht arbeiten muss?


M.E. kann er das, weil die deutlich konkreteren Regelungen im Arbeitsvertrag dies zulassen.

Außerdem ist Frühstückservice-Mitarbeiter nun wirklich kein allgemeingeläufiger Begriff, aus dem man irgend etwas ableiten könnte was die Zeit angeht, allenfalls die Tätigkeit.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.923 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen