Hallo zusammen,
ich arbeite in Arbeitnehmerüberlassung bei einem Betrieb, das an Rosenmontag einen Betriebsfeiertag hat. Mein Arbeitgeber
verlangt nun, dass ich für diesen Tag einen Urlaubsantrag einreiche. Kann er dies von mir verlangen? Ich würde ja arbeiten gehen, aber der Betrieb ist geschlossen.
Vielen Dank im voraus für die Antwort.
Regelung Rosenmontag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das Risiko, dass keine Arbeit stattfindet trägt dein Arbeitgeber, nicht du. Nein, du brauchst keinen Urlaub zu nehmen, dein AG muss dich ganz normal weiter bezahlen. Ausnahme: Dein eigener AG hat an Rosenmontag ebenfalls, für alle Mitarbeiter, Betriebsferien angeordnet.ZitatIch würde ja arbeiten gehen, aber der Betrieb ist geschlossen. :
Sehe ich nicht ganz so.
Zumindest nach den einschlägigen Tarifverträgen (IGZ/DGB) in der Zeitarbeit kann ein Verleiher den Leiharbeitnehmer bis zu 2 Tage/Monat in die "Zwangsfreizeit" schicken und die Stunden vom Arbeitszeitkonto abziehen. D.h. man muss die Stunden nacharbeiten (falls man nicht genug Überstunden auf dem Konto hat).
"Zwangsurlaub" im Sinne, dass man einen Urlaubstag nehmen muss, ist nicht möglich, wobei selbst das nicht ganz eindeutig ist. Denn der IGZ/DGB-Tarifvertrag sieht vor, dass "in Verbindung mit Feiertagen und Wochenenden (sog. Brückentage)" auch Zwangsurlaub angeordnet werden kann. Dass ein Rosenmontag dazugehört, erscheint zwar nicht ganz naheliegend, aber eben auch nicht völlig ausgeschlossen.
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ZitatSehe ich nicht ganz so. :
Zitat"Zwangsurlaub" im Sinne, dass man einen Urlaubstag nehmen muss, ist nicht möglich, :
ZitatNein, du brauchst keinen Urlaub zu nehmen, :
Was siehst du daran denn anders?
ZitatWas siehst du daran denn anders? :
Lies seinen ersten Absatz nochmal, dann kommt eben bei raus, dass ein Tag Urlaub eventuell sinnvoller ist, als 8 Std. minus auf dem Zeitkonto, falls nicht genug drauf sein sollte.
Wenn es nach dem Tarifvertrag geht, liegt das Risiko eben nicht voll auf Seite des Arbeitgebers.
-- Editiert von spatenklopper am 17.02.2020 09:56
Nö, da steht klipp und klar als Frage:ZitatLies seinen ersten Absatz nochmal, dann kommt eben bei raus, dass ein Tag Urlaub eventuell sinnvoller ist, als 8 Std. minus auf dem Zeitkonto, falls nicht genug drauf sein sollte. :
Das braucht er nicht, da sind wir uns auch beide einig. Mehr lese ich dort nicht raus.ZitatMein Arbeitgeber verlangt nun, dass ich für diesen Tag einen Urlaubsantrag einreiche. :
Das "Sehe ich nicht ganz so" von mir bezog sich auf "Das Risiko, dass keine Arbeit stattfindet trägt dein Arbeitgeber, nicht du" von -Laie-.
Und letzteres stimmt in der Zeitarbeit nicht ganz. Auch in anderen Branchen mit Arbeitszeitkonten ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Arbeitgeber mit-entscheiden kann, wann Überstunden abgebaut werden.
Wenn der Arbeitgeber anordnet, dass der Arbeitnehmer am Rosenmontag zu Hause bleiben muss, um Überstunden abzubauen, muss ein Arbeitnehmer das in den meisten Branchen hinnehmen. Dass der Überstundenabbau zufällig an einem Tag stattfindet, an dem sowieso keine Arbeit da wäre, darauf kommt es nicht an.
Das wäre das Thema "Zwangs-Abbau von Überstunden".
Und selbst "Zwangs-Urlaub" könnte sogar erlaubt sein - der IGZ/DGB-Tarifvertrag lässt da Interpretationsspielraum.
Aber das schrieb ich schon.
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