Regelung für Überstunden lt. Vertrag unkonkret?

27. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
berlin2510
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)
Regelung für Überstunden lt. Vertrag unkonkret?

Hallo,

ich möchte gern vorher um Meinungen und Rat fragen, ehe ich einen Vertrag in der Form bei einem Start-up unterschreibe.

Im Vertrag lautet es so:

Sollte bedingt durch hohe Auslastung und Projekterfordernisse Mehrarbeit notwendig
werden, so ist die Arbeitnehmerin bereit, diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu
erbringen.


Mein Ansprechpartnerin sagte auf Rückfrage, sie brauchen keine Regelung, da es bei dieer Tätigkeit in der Regel keine Überstunden - kommt ja nicht mal im Vertrag vor^^ - gibt. Die Arbeitszeiten sind grad noch wie ein Art Callcenter - also feste Zeiten - und das isses. Klare Stundenzahl. Wenn aus irgendwelchen Gründen mal Mehrarbeit anfällt, dann kann ich dafür auch mal später kommen usw usw.

Ich weiß nicht so recht, was ich davon halten soll. Irgendwie mag ich das so nicht so wirklcih unterschreiben aber weiß auch nicht genau wie anders.



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-- Editiert berlin2510 am 27.07.2012 22:18

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9 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Aufgrund der Formulierung im Vertrag wäre wohl eine Bezahlung einklagbar.

Sinnvoller wäre, einzufordern, dass auch die Bezahlung der Mehrarbeit vertraglich geregelt wird.


-- Editiert hamburgerin01 am 28.07.2012 01:49

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#2
 Von 
berlin2510
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
danke für den Post.
Hatte bei Vergütung übersehen, dass die Mehrarbeit im Brutto enthalten ist.

Wieviel "Mehrarbeit" ist denn zulässig? Da gibts sicher eine Stundenzahl oder?

Und wenn mehr als das zulässige, dann muss es doch auch eine Regelung geben oder?


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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hatte bei Vergütung übersehen, dass die Mehrarbeit im Brutto enthalten ist. <hr size=1 noshade>


Wie lautet die Klausel wörtlich. Wenn jegliche Mehrarbeit pauschal mit dem Gehalt abgegolten sein soll, dann wäre die Klausel wegen Verstoss gegen das Transparenzgebot (Agb-Konrolle von Fomulararbeitsverträgen, §§ 305 ff. BGB ) unwirksam. Da gibt es mittlerweile genügend Urteile dazu.

quote:<hr size=1 noshade>Wieviel "Mehrarbeit" ist denn zulässig? Da gibts sicher eine Stundenzahl oder? <hr size=1 noshade>


Siehe Arbeitszeitgesetz.

quote:<hr size=1 noshade>Und wenn mehr als das zulässige, dann muss es doch auch eine Regelung geben oder? <hr size=1 noshade>


Es soll eine Regelung für etwas unzulässiges geben? Welchen Sinn sollte das haben?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
berlin2510
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

danke für den Hinweis.

Unter Vergütung steht es wie folgt:

Mit Leistung des monatlichen Bruttogehalts wird auch etwaige Mehr- oder Überarbeit abgegolten.


Dieses "etwaige" bedarf doch einer Definition, oder? Ich unterschreibe sonst vllt was bodenloses oder?


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wäre Ihnen einen Vereinbarung in der Art lieber: 20 Mehrarbeitstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten?

Die ist dann u.U. wirksam. Kommt aber am Ende schlechter.

quote:
Dieses "etwaige" bedarf doch einer Definition, oder?


Ich wüsste nicht, wo es einer extra Definition bedarf. Der AG möchte zweifelsfrei, dass alle Überstunden ohne extra Bezahlung geleistet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
berlin2510
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

also die "etwaige" mehrarbeit wird an dieser stelle durch das arbeitszeitgesetz geregelt - verstehe.
danke für den hinweis.

dann ist der vertrag mit diesen klauseln also unterschriftsreif?

ok ich schau mir das an. startup bedeutet in der regel, dass da grad am anfang nicht viel mit 8 std und ende ist. daher meine nachfrage.

btw eine rechtschutzversicherung, die ich für den bereich benötigen würde, würde greifen auch wenn nach vertragsunterzeichnung abgeschlossen? lediglich die obligatorischen 3 monate wartezeit?
weil wenn es da konflikte geben sollte, dann tauchen diese ja erst nach gewisser -aufgelaufener- mehrarbeit auf.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn jegliche Mehrarbeit pauschal mit dem Gehalt abgegolten sein soll, dann wäre die Klausel wegen Verstoss gegen das Transparenzgebot (Agb-Konrolle von Fomulararbeitsverträgen, §§ 305 ff. BGB ) unwirksam.
<hr size=1 noshade>

Kommt es da nicht auch auf des Status an?
Leitende Angestellte können das meines Wissens nach durchaus rechtswirksam vereinbaren?



quote:<hr size=1 noshade>btw eine rechtschutzversicherung, die ich für den bereich benötigen würde, würde greifen auch wenn nach vertragsunterzeichnung abgeschlossen? <hr size=1 noshade>

Eine Frage welche man der Versicherung stellen sollte bzw. welche man in den vertraglichen Vereinbarungen nachlesen sollte ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
berlin2510
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

also mit anderen worten ist mein vertrag bzgl. überstunden/mehrarbeit standard?

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Nein, Ihr Vertrag ist an dieser Stelle nicht Standard. Und soweit Sie kein leitender Angestellter sind (Stichwort: Prokura), ist die Klausel zu den Überstunden unwirksam.

Sie müßten demnach keine Überstunden leisten. Aber wie wollen Sie das durchsetzen? In der Probezeit könnte das schnell zu einer Kündigung führen.
D.h. Ärger ist vorprogrammiert.
In der Situation würde ich mir überlegen, ob das Gehalt so hoch ist, dass ich bereit bin, dafür eine Anzahl Überstunden zu leisten. Und eben auch, wieviele Stunden. Oder ob die Überstunden nicht doch bezahlt werden müßten.

"Mein Ansprechpartnerin sagte auf Rückfrage, sie brauchen keine Regelung, da es bei dieer Tätigkeit in der Regel keine Überstunden - kommt ja nicht mal im Vertrag vor^^ - gibt."
Unter der Voraussetzung dürfte es doch eigentlich
kein Problem für den Arbeitgeber sein, da eine einvernehmliche Regelung zu finden.



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