Regelwidrige beschäftigt

5. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fnster123567
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Regelwidrige beschäftigt

Ich habe eine Frage ich bin als Betreuungsassistent nach Paragraph 87b in einem Seniorenheim angestellt und werde manche Monate mehr als 2- 3 mal in der Küche eingesetzt ob wohl dies eigentlich nicht gestattet ist ab wann wird dies zuregelmäßigkeit und damit regelwidrig. Und was kann ich da tun.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Du hast einen AV als Betreuungsassistent und folglich auch das Recht als solcher beschäftigt zu werden.
Kartoffelschälen in der Küche gehört gewiss nicht dazu, auch nicht Abwasch u.dgl.
Maßgeblich ist also erst einmal der Vertrag mit dir - dass es dann noch andere Vorschriften gibt, die die Beschäftigung in der Küche ausschließen, kommt noch hinzu.
Kurzum: Ablehnen, sich weigern

-- Editiert von blaubär+ am 05.09.2017 11:41

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Fnster123567):
Und was kann ich da tun.


Sagen, dass man dafür nicht beschäftigt wird und anderenfalls eine andere Einrichtung suchen.

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