Regulärer Job und Minijob bei gleichem Arbeitgeber

11. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
MarkusNRW
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 44x hilfreich)
Regulärer Job und Minijob bei gleichem Arbeitgeber

Hallo zusammen,

folgende Konstellation:
2500 Euro-Job 35 Std. bei Firma A GmbH
250 Euro-Minijob 5 Std. bei Firma B GmbH (ausschl. IT und zuständig für Firma A)
Gesellschafter von Firma A und Firma B sind identisch, Firma B ist aber keine offizielle Tochter von Firma A. Räumlich befinden sich beide Firmen am gleichen Standort, im gleichen Gebäude.

Natürlich hat der AG mir vor längerer Zeit die Variante mit dem Minijob angeboten, damit ich mehr Brutto=Netto habe und er selbstverständlich auch dabei spart.

Nun ist meine Frage:
1.) Wahrscheinlich ist das nicht rechtens, oder? Und bei einer Prüfung würde es nie auffallen, weil Firma A und B nicht gleichzeitig kontrolliert werden?!?
2.) Es liegt ein dringender Wunsch seitens AG vor, dass diese Konstellation von mir gewechselt wird. Sprich, der Fulltime-Job auf Firma B und der Minijob auf Firma A umgeschrieben wird. Dazu eröffne ich aber ein gesondertes Thema.
Ich möchte grundsätzlich von dieser Konstellation weg. Einfach ein Baugefühl. Also alles auf Firma A oder B als Fulltime-Job, aber die 250 natülich Netto behalten.
Da es dem AG aber natürlich "deutlich" mehr Geld kosten wird, gibt es da Reibungspotential. Ich brauche also Argumente dafür. Oder muss ich wirklich auf Lohn verzichten, um meinem Wunsch näher zu kommen?

Viele Grüße
Markus aus Duisburg

P.S.: Die Gehälter sind fiktiv...




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20352 Beiträge, 7367x hilfreich)

Auch hier gilt das nämliche. Wenn die beiden Firmen tatsächlich unabhängig voneinander oder zueinander sind, kannst du auch bei der anderen Firma den Nebenjob haben. Den Vorteil einer Bereinigung der Situation für dich sehe ich nicht.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19212 Beiträge, 10344x hilfreich)

Zitat:
damit ich mehr Brutto=Netto habe und er selbstverständlich auch dabei spart.

Dann sollte der Arbeitgeber mal Nachhilfe in Betriebswirtschaft nehmen.
Ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer mit 35h/Woche und ein Minijob mit 5h/Woche verursachen für den Arbeitgeber zusammen mehr(!) Lohnnebenkosten als ein Arbeitnehmer mit 40h/Woche.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42767 Beiträge, 14779x hilfreich)

So blöd kann kein Arbeitgeber sein. Hier werden aus was für Gründen auch immer Funktionen gezielt ausgelagert. Wie bereits geschrieben, kommt mir das wie ein Auffangbecken vor für Reduzierungsmassnahmen.

wirdwerden

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