Hallo!
Ich war während einer betrieblichen Kurzarbeit 3 Wochen in Reha. Die Rehamaßnahme war vor der Kurzarbeit bekannt (nur der ganz genaue Termin nicht, aber die Reha war genehmigt).
Normalerweise läuft während der Reha die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
zu 100% (wie bei Krankheit). Jetzt ist aber abgerechnet worden, wie Kurzarbeitergeld. Ist das rechtens? Ich finde hierzu nicht im Internet.
Lg Su
Reha während Kurzarbeit – Lohnfortzahlung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein Blick ins Gesetz ....
§ 4 EntgFzG Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
(1) Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
(1a) .....
(2) ....
(3) Wird in dem Betrieb verkürzt gearbeitet und würde deshalb das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers im Falle seiner Arbeitsfähigkeit gemindert, so ist die verkürzte Arbeitszeit für ihre Dauer als die für den Arbeitnehmer maßgebende regelmäßige Arbeitszeit im Sinne des Absatzes 1 anzusehen. ....
(4) Durch Tarifvertrag kann eine von den Absätzen 1, 1a und 3 abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden
Danke, das hatte ich nicht gefunden. Dann ist das "leider" in Ordnung.
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