Reicht diese Mail innerhalb der Dreimonatsfrist aus, um vors Arbeitsgericht ...

18. Dezember 2025 Thema abonnieren
 Von 
Goedecke01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Reicht diese Mail innerhalb der Dreimonatsfrist aus, um vors Arbeitsgericht ...

Am 1610. hatte ich diesen Beitrag verfasst. Es waren zwei unter gleichem Betreff, und ich hatte ja gesagt, dass ich mich noch einmal melden werde.
In dem Zusammenhang meinen Dank an Blaubär, der die Situation exakt erfasste, während das überhebliche Geschwalle von Anami sinnfrei war.
Heute war die Verhandlung. Es war ein Vergleich, aber zu meinen Gunsten. Ich habe im Prinzip gewonnen. Fast alles durchgekriegt. Die Formulierung in der Mail - ob "bitten" oder "fordern" ist beim Arbeitsgericht völlig sekundär. Es kommt auf nachweisbare Fakten an. Tatsächlich konnte ich meinen Urlaubsanspruch nachweisen, nur das war wichtig. Die Firma behauptete, ich hätte mich selbst beurlaubt. :-))
(wie gesagt, ich war mit religiösen Fundamentalisten aneinandergeraten. Ich hatte hier in der Millionenstadt einem Nachbarn erzählt, dass ich an ein bestimmtes Narrativ dieser Religion nicht glaube, hatte es wohl witzig formuliert, dieser Nachbar erzählte es seiner Tochter, die wiederum erzählte es einer Freundin, die direkt neben meiner Arbeitsstelle 10 Kilometer (!!!) entfernt wohnte, und diese wiederum gab das bei einer Party zum Besten, wo es ein Angehöriger dieser Religion aufschnappte, und schon war ich in einer lebensgefährlichen Situation. Denn die Gegend dort ist eine Hochburg radikal Gläubiger. Ich arbeitete dort nachts, und ich merkte dass es brodelte und warum es brodelte (höchstwahrscheinlich haben die Tussis maßlos übertrieben wie es oft so ist, wenn ein Gerücht über mehrere Stationen geht), dachte aber, das legt sich wieder. 14 Tage vergingen. Dann hörte ich, dass in der darauffolgenden Nacht ein Überfall auf mich geplant war. Ich bekam es also rechtzeitig mit - und verschwand. Ich hätte ansonsten draufgehen können. Diese Leute setzen Messer ein, und sie wären in einer Gruppe gekommen. Lehre, und darum erzähle ich das: Immer genau überlegen, was man wem erzählt. Es gibt Zufälle, die man nicht beschreiben kann!)
Jedenfalls erklärte ich der Firma die Situation, forderte Ersatz an, kündigte, bat, jetzt die Urlaubstage nehmen zu können. Am nächsten Tag flatterte mir die außerordentliche Kündigung der Firma ins Haus.
Egal wie die Kündigung zustande kommt, die Urlaubstage stehen dem Arbeitnehmer gesetzlich zu!
Tipp für Leute, die vors Arbeitsgericht wollen: Es von den Sachbearbeitern dort selbst aufsetzen lassen. Das wirkt dann professionell, und man hat bessere Karten beim Richter.
Na dann!




1 Antwort
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#1
 Von 
cirius32832
Status:
Gelehrter
(10037 Beiträge, 2099x hilfreich)

ahja

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