Reise - Arbeitsunfähig

21. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
getaway
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Reise - Arbeitsunfähig

Guten Abend.
Hoffe, ich bin hier richtig.

Folgendes, Person X leistet zur Zeit seinen Zivildienst und ist seid einer Woche vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben, bis einschließlich nächsten Freitag. Ist alles körperliche Arbeit, die Person X verrichten muss.
Nach einem Sturz vom Dach (außerhalb des Dienstes) hat sich Person X am Knie verletzt, der Arzt meinte Person X solle das Bein kühlen, nicht zu sehr belasten, doch eben auch bewegen.

Jetzt möchte X allerdings gerne am Donnerstag mit einer anderen Person für 2 Tage in eine Stadt fahren (Er fährt nicht selbst).

Wie verhält sich das rechtlich?
- Er ist ja nicht ans Bett gebunden
- hat keine Ansteckende Krankheit
- Belastet die Fahrt ja nicht den Genesungsprozess

Darf Person X verreisen?
Muss Person X sich irgendwo absichern?
Wenn ja, ist eine Rücksprache mit dem Hausarzt ausreichend, der atestiert, dass die Reise keinen schädlichen Einfluss auf die Genesung nimmt.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@getaway

unbedenklichkeitsbescheinigung v. arzt braucht er und der gkv mitteilung machen.
wobei ich mich frage, wie das gehen soll. bein hochlegen und nicht belasten IST bettruhe vermutlich mit physio.

sunbee

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#2
 Von 
getaway
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

GKV = Gesetzliche Krankenversicherung?
Person X ist ja über den Bund versichert, dh. Heilfürsorge o.ä. ?

Etwas missverständlich ausgedrückt;
Das Bein soll schon belastet werden, nur eben nicht zu sehr --> Gehen, bewegen, Anwinkeln, spazieren gehen, usw. alles okay und wichtig.

Nur halt nicht Extreme, oder einseitige Belastung, wie Sport: Fahrrad fahren wurde z.B. explizit genannt.

Wenn die Unbedenkglichkeitsbescheinigung ausgestellt wurde, hat die Versicherung dann noch was zu melden? Oder muss sie das Anstandslos anerkennen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

quote:
Hoffe, ich bin hier richtig.


Zivis sind keine Arbeitnehmer. Vielleicht mal besser hier fragen http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=51

Arbeitsrecht regelt - ganz grob gesagt - die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

MfG

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