Guten Abend.
Hoffe, ich bin hier richtig.
Folgendes, Person X leistet zur Zeit seinen Zivildienst und ist seid einer Woche vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben, bis einschließlich nächsten Freitag. Ist alles körperliche Arbeit, die Person X verrichten muss.
Nach einem Sturz vom Dach (außerhalb des Dienstes) hat sich Person X am Knie verletzt, der Arzt meinte Person X solle das Bein kühlen, nicht zu sehr belasten, doch eben auch bewegen.
Jetzt möchte X allerdings gerne am Donnerstag mit einer anderen Person für 2 Tage in eine Stadt fahren (Er fährt nicht selbst).
Wie verhält sich das rechtlich?
- Er ist ja nicht ans Bett gebunden
- hat keine Ansteckende Krankheit
- Belastet die Fahrt ja nicht den Genesungsprozess
Darf Person X verreisen?
Muss Person X sich irgendwo absichern?
Wenn ja, ist eine Rücksprache mit dem Hausarzt ausreichend, der atestiert, dass die Reise keinen schädlichen Einfluss auf die Genesung nimmt.
Reise - Arbeitsunfähig
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
@getaway
unbedenklichkeitsbescheinigung v. arzt braucht er und der gkv mitteilung machen.
wobei ich mich frage, wie das gehen soll. bein hochlegen und nicht belasten IST bettruhe vermutlich mit physio.
sunbee
GKV = Gesetzliche Krankenversicherung?
Person X ist ja über den Bund versichert, dh. Heilfürsorge o.ä. ?
Etwas missverständlich ausgedrückt;
Das Bein soll schon belastet werden, nur eben nicht zu sehr --> Gehen, bewegen, Anwinkeln, spazieren gehen, usw. alles okay und wichtig.
Nur halt nicht Extreme, oder einseitige Belastung, wie Sport: Fahrrad fahren wurde z.B. explizit genannt.
Wenn die Unbedenkglichkeitsbescheinigung ausgestellt wurde, hat die Versicherung dann noch was zu melden? Oder muss sie das Anstandslos anerkennen.
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Hallo,
quote:
Hoffe, ich bin hier richtig.
Zivis sind keine Arbeitnehmer. Vielleicht mal besser hier fragen http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=51
Arbeitsrecht regelt - ganz grob gesagt - die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
MfG
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