Hallo Leute,
weiß jemand, ob es im Gesetz genauere Regelungen bei Dienstreisen - insbes. bei km Abrechnungen gibt. Ich habe zwei wechselnde Büros und mir wurde am Anfang gesagt, ich soll so abrechnen, wie ich fahre (d.h. wenn ich von Büro 1 aus zum Kunden fahre, dann von dort aus und wenn ich vom Büro 2 aus fahre, dann davon aus.) Jetzt kommt mir mein Arbeitgeber plötzlich damit, dass ich immer hätte vom Büro 2 abrechnen hätte müssen bzw. nach seiner Meinung immer die kürzeste Strecke nehmen soll unabhängig davon, wie ich tatsächlich gefahren bin. Ist sowas rechtens? Und wie ist es denn mit Fahrten bzw. Dienstgängen, die ich sozusagen auf den Weg zur und von der Arbeit reingepackt und erledigt habe, darf man solche Wege auch abrechnen?
Es wäre wirklich wichtig für mich, darüber genaueres zu erfahren, bitte helft mir?
Reisekosten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, da gibts keine gesetzliche Regelung dazu. Das ist alles ne Frage der getroffenen Vereinbarungen zwischen dir und dem AG.
MfG
Das was der AG dem AN zahlt ist Vereinbarungssache.
Zahlt der AG nichts oder wenig, dann kann der AN den Rest von seiner Steuer absetzen.
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Hallo, da gibts keine gesetzliche Regelung dazu.
Das was der AG dem AN zahlt ist Vereinbarungssache.
Beides falsch bzw. so nicht ganz richtig.
Es ist zu unterscheiden zwischen normalen Dienstweg von zu Hause bis zum Büro und vom Büro zum Kunden:
- Zu HauseBüro: interessiert den Arbeitgeber nicht. Findet sich im Steuerrecht und kann im Rahmen der Pendlerpauschale bei der Einkommenssteuer berücksichtigt werden.
- BüroKunde: Verhandlungssache zwischen AG und AN, allerdings mindestens 30(?) Cent pro Kilometer (ist die gesetzliche Mindestgrenze)
Bei Fahrten von zu Hause zum Kunde, ist die kürzere Distanz abzurechnen, d.h. ggf. vom Büro aus abrechnen, wenn dies theoretisch kürzer ist als von zu Hause. Die Sonderfallregelung mit 2 Büros ist mir nicht geläufig.
Das ganze gilt so allerdings nur bei Privatwagen.
@ah_xy:
Gibt es eine Quelle hierfür ?
Danke
Gruß
Maestro
Mein Steuerberater + Arbeitgeber. Es bleibt anzumerken, dass die gesetzlichen Regelungen sich relativ häufig ändern.
Der Fragestellerin (Rabenmutter) empfehle ich mal in ihren Arbeitsvertrag zu schauen, ob dort ein fester Standort benannt ist - falls ja, würde ich spontan das zu Grunde legen. Ebenso haben zumindest größere Firmen eine Reisekostenrichtlinie, wo derartiges eigentlich drin stehen sollte.
Ich vermute dass BGB §670 gemeint ist:
http://dejure.org/gesetze/BGB/670.html
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§ 670
Ersatz von Aufwendungen
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
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Kann das jemand bestätigen ?
Und jetzt?
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