Reisekosten bei Vorstellungsgespräch

7. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Kim Höhe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisekosten bei Vorstellungsgespräch

Hallo,

ich wurde lezte Woche zu einem Vorstellungegespräch eingeladen und musste dort mit dem Zug anreisen. Auf dem Einladungsbrief war kein Wort zu lesen, das Reisekosten nicht gezahlt werden.

Als ich beim Termin dann den AG ansprach, meinte er kurz und knapp: Nö!

Wieder daheim recherchierte ich dann und nach gefundenen Infos muss der AG doch, wenn er einlädt und keine Klausel im Brief stehen hat, die die Kostenübernahme ausschließt, die Fahrtkosten zahlen?

Ich habe das ihm dann per Brief nochmal geschildert, allerdings kam dieser heute wieder zurück, mit der einzigen Bemerkung: "Zu unserer Entlastung zurück!"

Es geht schließlich um 70,-€

Was für Chancen habe ich nun und wie ist die Rechtslage genau?

Danke

Grüße Kim


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. wenn der ag zum vorstellungsgespräch einlädt, trägt er auch die kosten für die anreise, es sei denn er schließt es zuvor aus. ich vermute, du hast die stelle nicht bekommen: dann bestehe darauf und schick ihm einen mahnbescheid.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
Kim Höhe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja richtig habe die Stelle nicht bekommen. Leider war der Chef da ach so ein richtig großkotziger Typ :-/

Was genau soll ich ihm denn schreiben?

Grüße Kim

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#3
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Man könnte sowas schreiben:
Sehr geehrte/r....
Vielen Dank für das nette und informative Gespräch vom Datum.

Die Fahrtkosten in Höhe von ... (Belegkopien anbei) bitte ich Sie in den nächsten 14 Tagen auf mein Konto Nr. ... BLZ ....Bank zu überweisen.

Vielen Dank im Voraus.



Ist einfach


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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

...und das schicken Sie dann per Einschreiben: Ein Einwurfeinschreiben reicht regelhaft aus und ist billiger als das Übergabeeinschreiben. Macht Eindruck und der AG weiß dann, dass Sie es ernst meinen.

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#5
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

wenn ich das richtig verstanden habe, hat er schon eine Zahlungsaufforderung an den AG geschickt, welcher ihm dieses Anschreiben mit einem netten Komentar wieder zurück sendete :)

Damit dürfte eine erneute Mahnung nicht notwendig sein; also gleich den Mahnbescheid schicken :)

Sternchen

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#6
 Von 
Kim Höhe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

genau die Zahlungsaufforderung kam mit dem Kommentar zurück.

Wo bastel ich mir denn so einen Mahnbescheid?

Danke für eure Hilfe!

Grüße Kim

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnbescheid

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0x Hilfreiche Antwort

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