Folgende Frage:
Ein Auszubildender wird vom Ausbildungsbetrieb im Rahmen seiner Berufsausbildung ins Ausland geschickt.
Welche Reisekosten (Spesen, Zuschuss Verfplegungsmehraufwand, Heimfahrten)
stehen einem Auszubildenden zu.
Der Auslandsaufenthalt wird auf 3 Monate festgelegt.
Welche gesetzlichen Bedingung gelten nach dem ESTG oder ist das mit dem Arbeitgeber/AUsbildungsbtrieb selbst asuzuhandeln?
Reisekosten für Auszubildenden
Einen gesetzlichen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber hat der Auszubildende nicht.
Aus dem Umstand, dass nahezu alle Betriebe Verpflegungsmehraufwand und Heimfahrten bezahlen leitet sich nicht her, dass darauf ein verbrieftes Recht besteht.
Das EStG legt aber fest, bis zu welchen Höchstbeträgen derartige Kosten erstattet werden dürfen. Sollten diese Höchstbeträge nicht vom AG bezahlt werden, kann die Differenz als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Als Spesen gelten auf jeden Fall die Übernachtungskosten in voller Höhe, Verpflegungsmehraufwendungen nach einem länderspezifischen Pauschalsatz und Fahrtkosten in voller Höhe.
Bei Fahrten mit dem PKW können 0,30€/km angeetzt werden.
Da es keine gesetzliche Pflicht zur Erstattung gibt, sind die Erstattungssätze mit dem Arbeitgeber auszuhandeln.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
11 Antworten