Reisekosten = kein Gehalt erhalten

6. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Denny3773
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)
Reisekosten = kein Gehalt erhalten

Folgende Situation, habe nach einer Montagefahrt die Quittungen / Belege verloren, nun hat mein Chef ohne es mit mir abzusprechen, die kompletten Reisekosten die ich vorher erhalten habe, damit ich im Ausland Bar zahlen konnte, von meinem Gehlat abgezogen, somit habe ich für den ganzen Dezember gar kein Geld erhalten.

Ist dies Rechtens? Bzw. was kann ich nun tun, habe Familie und meine Frau verdient zwar, kann uns aber nicht durchfüttern.

Danke für Eure Antworten.

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10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Sehe ich etwas anders. Es gibt auch sowas wie Ersatzbelege. Oder Zweitausfertigungen. Dann ist natürlich vieles nicht erfaßt. Aber zumindest die Übernachtungen und Fahrtkosten dürften drinnen sein. Also, mit Hotel in Verbindung setzen u.s.w. Auch das Finanzamt erkennt plausible Ersatzbelege an. Sollte auch beim Arbeitgeber möglich sein.

wirdwerden

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#3
 Von 
Denny3773
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Danke für die Antworten,

ganz kurz noch zur Info

Habe im Juli 2011 in Frankreich gearbeitet, hatte dafür die Gelder erhalten damit ich dort vor Ort in Bar bezahlen kann. Hatte dort einen Arbeitsunfall und habe wohl dadurch die Belege verloren, da ich nach Deutschland zurück Reisen mußte.

Mit meinem Chef war abgemacht, das wir es in raten verrechnen, aber nun hat er alles auf einmal abgezogen und ich stehe ohne Geld da.

Das er es bekommen soll, steht außer frage, mir geht es darum ob er es so machen durfte ohne es mit mir abzusprechen bzw. wovon soll ich meine Familie im Januar versorgen.



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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@nick_19:
"Aber dafür sehen die Aussichten ja nicht sonderlich rosig aus"

Seufz.
Wenn man deine Antwort richtig versteht, würdest du das einfach hinnehmen?

Und das ist dann dein Tipp in einem Rechtsforum?

@denny3773,
wirdwerden hat ja schon geschrieben, gucken Sie, was Sie ersetzen können. Ansonsten gibt es diverse Pauschalen, wie Fahrkosten und Unterkunftskosten, die ja auch steuerlich anerkannt werden würden.

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#5
 Von 
Denny3773
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für die Antwort "hambugerin01",

wie gesagt das Problem ist, darf er es ohne mein wissen machen, einfach einbehalten?

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)



@Denny3773,
ich denke nicht, dass er das darf. Auf Gehaltszahlung kann man ab dem Zeitpunkt klagen, zu dem das Gehalt fällig war.

Wichtig sind dazu natürlich schriftliche Vereinbarungen, gibt es irgendetwas zu den Reisekosten?

@Nick_19:
"Oder man versucht es mit einem sozialrechtlichen Kredit."
Sowas gibt es?
Wo und aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann ein Arbeitnehmer das beantragen?


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#8
 Von 
Denny3773
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank nochmal für die Antworten, habe auch gerade etwas positves zu vermelden. Mein Arbeitskollege hatte im Firmenwagen meinen Umschlag gefunden und wußte bis vor kurzen nicht das es zu mir gehörte. Nun haben wir alle Belege zusammen und damit gehe ich am Montag zum Chef hin.

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Na prima, das Wochenende ist wohl gerettet :cheers:

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#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Der AG hätte selbst wenn er theoretisch zur Verrechnung berechtigt wäre (was ich schon mal anzweifel), mindestens den Lohnbetrag bis zur Pfändungsgrenze auszahlen müssen.

Der sozialrechtliche Kredit würde mich auch Stark interssieren! Wo kann man den beantragen?

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