Guten Tag,
mein Arbeitgeber möchte meinen Arbeitseinsatz dauerhaft in eine andere Stadt verlegen. In meinem Arbeitsvertrag steht:
"§1
1. ...Dienstsitz ist Frankfurt a. M. ...
2. xy GmbH behält sich das Recht vor, Herrn Mustermann im Bedarfsfall auch an einem anderen Arbeitsort entsprechend seiner Vorbildung und seinen Fähigkeiten für gleichwertige Tätigkeiten einzusetzen.
§4 Reisekosten
Bei Dienstreisen wird Ersatz der Fahrtkosten, Tage- und Übernachtungsgelder und sonstigen Auslagen nach der jeweils bei der xy GmbH hierfür geltenden Reiserichtlinie gewährt; hierbei gilt im Verhältnis zur xy GmbH als Dienstsitz der Sitz der zuständigen Niederlassung."
Lt § 1 darf der AG mich an einem anderen Ort einsetzen, das ist wohl klar.
Nicht klar ist mir, ob sich deshalb die zuständige Niederlassung ändert? Falls nicht müßte der AG ja die Reisekosten zum neuen Ort erstatten, oder?
Wenn der AG vermeiden will, Reisekosten zu erstatten, wird er mir eine Änderungskündigung mit Versetzung und folglich Änderung der zuständigen Niederlassung vorlegen müssen. Oder sehe ich das falsch?
Viele Grüße und vorab Danke für jeden Tip
JensGunther
Reisekostenerstattung bei Einsatz an anderem Arbeitsort
10. November 2015
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Frage vom 10. November 2015 | 16:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisekostenerstattung bei Einsatz an anderem Arbeitsort
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#1
Antwort vom 10. November 2015 | 16:48
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Der Arbeitsort oder wie es in dem Vertrag heißt "Dienstsitz" soll dauerhaft geändert werden. Dazu ist der AG im vorliegenden Fall auch ohne Änderungskündigung berechtigt, da es in § 1 Abs. 2 eine Versetzungsklausel gibt.
Wenn sich der Dienstsitz dauerhaft ändert, ist das aber gerade kein Fall der Dienstreise. Es gibt also keine Reisekostenerstattung.
#2
Antwort vom 11. November 2015 | 08:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ok, danke für die Info
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