Reisekostenerstattung bei bewerbungen

12. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
mobbi
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisekostenerstattung bei bewerbungen

Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich Reisekostenerst. bei Bewerbungsgesprächen. Folgende Situation:
AN wohnt in A und fährt alle 3 Wochen das Wochenende nach B. Montags fährt er wieder zurück nach A. Nun hat er in C (nicht unweit von B) ein Vorstellungsgespräch und sagt bei der Einladung, das er eh in B ist und auf dem weg nach A lang kommt. Nun stellt er Fahrkosten von A nach C in Rechnung. Ist dieses so i.O. oder kann er auch nur von B nach C, da er ja aus B kommt?

Gruß Mobbi

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn er nicht gesagt hätte, dass er bereits in B ist, dann hätte er das machen können.

Bei der beschriebenen Situation würde ich das nicht machen.

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#2
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Ich würde Anreisekosten zum Bewerbungsgespräch eh nicht einfach so in Rechnung stellen !

P.

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#3
 Von 
rama123
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 45x hilfreich)

grds. hat hh Recht (Motto: man redet sich leichter rein als raus bzw. hättest Du geschwiegen ...)
aber: Immer dann, wenn der potentielle Arbeitgeber in der Einladung zum Vorstellungsgespräch nicht explizit darauf hinweist, dass er die Kosten für die Anreise nicht über nimmt, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Reisekostenerstattung

-- Editiert von rama123 am 16.03.2004 04:55:52

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#4
 Von 
biene2303
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

AA macht keine Vorauszahlung für Reisekosten mit dem PKW zwecks Vorstellungsgespräch in einem anderen Bundesland, für eine Zugfahrt ja, ist das korrekt?

MfG

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#5
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Hallo,

:forum:

ich glaub Du hast recht, aber frag lieber beim Soz. Recht nach - Sunbee wird eine bessere Antwort geben können!
Übrigens, wäre auch besser gewesen einen eigenen Thead aufzumachen!

Gruß

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