Reisezeit = Arbeitszeit am Wochenende

9. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bernd84123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisezeit = Arbeitszeit am Wochenende

Guten Tag alle zusammen,

Wie ihr eventuell gelesen habt, gab es im Jahr 2018 ein Gerichtsurteil, das aussagt, dass die Reisezeit als Arbeitszeit zu rechnen ist. In besagtem Fall ging es um die Anreise zu einer Baustelle in Hongkong, wenn ich mich richtig erinnere.

Dies wurde innerhalb unserer Belegschaft freudig aufgenommen, da wir ebenfalls viel reisen müssen. Zum Ausgleich bekommen wir eine geringe "Auslandspauschale" und wenn der Flug auf ein Wochenende fällt, werden 4 Stunden pro Tag gutgeschrieben.

Ein Beispiel dazu:

Ich muss am Montag bei einem Kunden in Kanada sein. Die Anreise startet dann am Samstag, ich komme am gleichen Tag an, die Anreise hat circa 16 Stunden gedauert. Am darauf folgenden Tag fahre ich mit dem Auto einige Stunden lang zum eigentlichen Zielort. Dafür bekomme ich 8 Arbeitsstunden gutgeschrieben und circa 60 Euro brutto "Auslandspauschale".

Unnötig zu sagen: Damit ist man nicht zufrieden. Das Wochenende ist im Eimer, das Geld dafür ist ein Witz und am Montag wird sofort weiter gearbeitet. Das ist natürlich ein Extrembeispiel, oft ist es auch nur ein Tag am Wochenende... Trotzdem...

Meine eigentliche Frage: Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass diese Regelung OK ist und durch das neue Gerichtsurteil keinerlei Änderungen notwendig sind. Ist das wirklich legal?

Ich habe Google bereits mehr als bemüht, allerdings werde ich nicht ganz schlau aus den dort gefundenen Artikeln zum Thema.

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

Wenn du das Urteil kennst Fernflüge sind AZ, dann ist einerseits richtig, dass das erst einmal für diesen Fall Hongkong gilt. Aber eben anwendbar auf Flüge ähnlicher Dimension. Dass euer Chef keinen Handlungsbedarf sieht, versteht sich ja von selbst. Heißt aber nicht, dass ihr seine Meinung teilen müsst.
Ich solltet - moglichst kollektiv - darauf drängen, dass das bei euch anerkannt wird als AZ.

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#2
 Von 
fb510442-3
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Das Urteil wurde (wie so oft) von den Medien vorschnell und falsch wiedergegeben. Es besagt eben NICHT, dass Ruhezeiten wie Arbeitszeit zu vergüten sind. Sondern regelt (im Gegenteil!) dass Einzel- und tarifvertraglich auch abweichende Zahlungsmodelle möglich sind. Nur wenn diese nicht vorliegen ist Reisezeit gleich Arbeitszeit.

Darin, ihren vorschnellen Unfug zu korrigieren, sind die Medien aber leider idR sehr schwach.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

....du weißt offenbar mehr oder Genaueres zu der Sache. Hilfreich wäre das Aktenzeichen.
Was bedeutet denn nun deine Antwort für den Fragesteller?
Ich denke doch in erster Linie, dass er und seine Kollegen das Urteil und seine Bedingungen genau prüfen sollten und schauen, inweiweit es dann doch auf ihre Situation anwendbar ist oder eben nicht.

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#4
 Von 
Bernd84123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst einmal Dankeschön für eure Antworten!

Das Aktenzeichen ist meines Wissens nach AZR 553/17 -

@fb, ich hatte ebenfalls den Eindruck, dass es immernoch nicht klipp und klar geregelt ist.

Es ist ja reine Ruhezeit, die wir verbringen. Allerdings übersteigt diese wiederum die normalen Arbeitszeiten bei weitem. Wir sind dann immerhin rund 20 Stunden länger für die Firma unterwegs, als es der Arbeitsvertrag mit einer 40 Stunden Woche hergibt und bekommen dafür maximal einen Tag ( 2 x 4 Stunden) Ausgleich. Zusätzlich eben den kleinen Betrag Geld... Das ist nach meinem Empfinden nicht fair. Gut, es geht natürlich nicht nach dem Empfinden, doch ich dachte, eventuell gibt es nun eine Regelung.

Leider haben wir weder einen Betriebsrat noch eine starke Mitarbeitervertretung.

Also, nochmal für "Fakten": Im Extremfall arbeitet man Mo-Fr seine 40 Stunden im Büro, macht dann über das Wochenende eine zweitägige Fernreise und arbeitet ab Montag am Einsatzort weiter. Die Rückreise kann sich auch wieder auf das Wochenende legen. Im Ausgleich bekommt man 30 Euro Brutto pro Reisetag und 4 Stunden pro Samstag/Sonntag gutgeschrieben. Dies ist auch in der Reiserichtlinie der Firma festgeschrieben.

Meine Frage wäre nun, ob das rechtlich auch nach den neuesten Urteilen OK ist... Ich habe gelesen, dass es individuelle Vereinbarungen zwischen AG und AN geben darf, wie die Reisezeit zu vergüten ist. Das wäre ja im Grunde die Reiserichtlinie der Firma. Aber da können die ja alles reinschreiben...

Vielen Dank nochmals

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