Hallo,
Ich bin demnächst beruflich 5 Std. mit dem Zug unterwegs zu einer mehrtägigen Firmenveranstaltung. Ich werde auf der Fahrt nicht arbeiten können. Zählt die Fahrt dennoch zur Arbeitszeit oder ist das Freizeit? Und gilt gleiches für die Rückreise (welche an meinem freien Tag stattfindet, da ich in Teilzeit einen freien Tag pro Woche habe)?
Reisezeit/Arbeitszeit
23. Oktober 2025
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Frage vom 23. Oktober 2025 | 12:32
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisezeit/Arbeitszeit
#1
Antwort vom 23. Oktober 2025 | 12:38
Von
Status: Unbeschreiblich (40936 Beiträge, 6610x hilfreich)
Ja. Hin-und Rückfahrt.Zitat :Zählt die Fahrt dennoch zur Arbeitszeit
#2
Antwort vom 23. Oktober 2025 | 12:56
Von
Status: Heiliger (20407 Beiträge, 7377x hilfreich)
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#3
Antwort vom 23. Oktober 2025 | 16:01
Von
Status: Legende (18146 Beiträge, 6071x hilfreich)
Das kann man anhand deiner Schilderung, aufgrund fehlender Informationen, nicht wissen.Zitat :Zählt die Fahrt dennoch zur Arbeitszeit oder ist das Freizeit?
Die Antwort von Anami ist, so pauschal, jedenfalls falsch. blaubär+ hat je bereits einen Link mit wichtigen Infos gepostet. Wenn du deine Situation detailliert erklärst, dann kann man auch sinnvoll darüber diskutieren.
#4
Antwort vom 23. Oktober 2025 | 16:08
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Das kann man anhand deiner Schilderung, aufgrund fehlender Informationen, nicht wissen.
Danke für deine Nachricht. Welche Informationen fehlen denn noch, um die Situation beurteilen zu können?
#5
Antwort vom 23. Oktober 2025 | 16:43
Von
Status: Legende (18146 Beiträge, 6071x hilfreich)
Findet die Reise während oder nach der regulären Arbeitszeit statt? Wird, für die Rückreise, ein Ersatzruhetag gewährt?
#6
Antwort vom 23. Oktober 2025 | 17:11
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Findet die Reise während oder nach der regulären Arbeitszeit statt? Wird, für die Rückreise, ein Ersatzruhetag gewährt?
Die Hinfahrt findet tagsüber, während der regulären Arbeitszeit statt. Die Rückfahrt an meinem teilzeitbedingtem freien Tag.
#7
Antwort vom 23. Oktober 2025 | 18:16
Von
Status: Unbeschreiblich (40936 Beiträge, 6610x hilfreich)
Das ist Arbeitszeit.Zitat :Die Rückfahrt an meinem teilzeitbedingtem freien Tag.
Hat sich denn letztens dein AG der Ansicht des Forums angeschlossen?
Findet sich in deinem Arbeitsvertrag gar kein Passus zu Mehrarbeit/Arbeitszeitkonto/Zeitausgleich?
Oder zu Überstunden?
https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Mehrarbeit-Teilzeit-__f629255.html
#8
Antwort vom 23. Oktober 2025 | 18:29
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Hat sich denn letztens dein AG der Ansicht des Forums angeschlossen?
Findet sich in deinem Arbeitsvertrag gar kein Passus zu Mehrarbeit/Arbeitszeitkonto/Zeitausgleich?
Oder zu Überstunden?
Ja, er wurde überzeugt.
Die Überstunden können lt Vertrag aufgeschrieben und später genommen oder ausbezahlt werden.
#9
Antwort vom 23. Oktober 2025 | 18:45
Von
Status: Unbeschreiblich (42931 Beiträge, 14807x hilfreich)
Es gibt z.B. zumindest einen Tarifvertrag, bei dem ich weiß, dass diese Fahrtkosten nicht Arbeitszeit sind, es sei denn, es wird während der Arbeitszeit angereist. Es können sich auch Regelungen in dem Arbeitsvertrag finden oder aber es könnte eine Betriebsvereinbarung geben.
wirdwerden
#10
Antwort vom 23. Oktober 2025 | 18:59
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Es gibt z.B. zumindest einen Tarifvertrag, bei dem ich weiß, dass diese Fahrtkosten nicht Arbeitszeit sind, es sei denn, es wird während der Arbeitszeit angereist. Es können sich auch Regelungen in dem Arbeitsvertrag finden oder aber es könnte eine Betriebsvereinbarung geben.
Wir sind nur ein ganz kleines Team mit 7 Personen. Im Arbeitsvertrag steht nichts, wir sind auch nicht im öffentlichen Dienst und haben keinerlei Tarifvertrag.
#11
Antwort vom 23. Oktober 2025 | 19:10
Von
Status: Unbeschreiblich (40936 Beiträge, 6610x hilfreich)
Ja. Und warum sollte das nun diesmal nicht so sein?Zitat :Die Überstunden können lt Vertrag aufgeschrieben und später genommen oder ausbezahlt werden.
Die Rückfahrt 5 Std. können angeordnete *Überstunden* sein, bezahlt oder Mehrarbeit mit Zeitausgleich.
Also: Wahrscheinlich wie gehabt...
...und die Fahrtkosten sowie die anderen Kosten der Firmenveranstaltung...übernimmt garantiert der AG, oder?
#12
Antwort vom 23. Oktober 2025 | 20:10
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Alles klar, dann weiß ich Bescheid. Fahrtkosten zahlt die Firma.Zitat :Die Rückfahrt 5 Std. können angeordnete *Überstunden* sein, bezahlt oder Mehrarbeit mit Zeitausgleich.
Also: Wahrscheinlich wie gehabt...
...und die Fahrtkosten sowie die anderen Kosten der Firmenveranstaltung...übernimmt garantiert der AG, oder?
Danke für eure Beiträge!!!
#13
Antwort vom 23. Oktober 2025 | 21:08
Von
Status: Beginner (137 Beiträge, 34x hilfreich)
Zitat :Wir sind nur ein ganz kleines Team mit 7 Personen.
Kann man dann den Chef nicht einfach fragen? Bei 7 Personen dürfte die Hierarchie flach wie eine Flunder sein.
#14
Antwort vom 24. Oktober 2025 | 09:05
Von
Status: Legende (18146 Beiträge, 6071x hilfreich)
Nein, das ist keine Arbeitszeit.Zitat :Das ist Arbeitszeit.
Zitat :Die Hinfahrt findet tagsüber, während der regulären Arbeitszeit statt. Die Rückfahrt an meinem teilzeitbedingtem freien Tag.
Die Hinfahrt ist Arbeitszeit. Die Frage nach einem Ersatzruhetag hast du leider nicht beantwortet. Da gibt es 2 Varianten. Entweder der Arbeitgeber schafft einen Ersatzruhetag, dann ist der Tag der Rückreise ein ganz normaler Arbeitstag, an welchem die reguläre Zeit zu arbeiten wäre, wobei die Rückreise dann wie die Hinreise als Arbeitszeit zählen würde, oder wenn es keinen Ersatzruhetag gibt, dann gilt die Reisezeit nicht als Arbeitszeit weil, im Fall hier, keine Arbeit stattfindet und der Arbeitnehmer frei entscheiden kann ob er seinen freien Tag zur Rückreise nutzt oder ob er an einem regulären Arbeitstag zurückfährt,
t
sehr gut, dann sollte es ja keine Probleme mehr geben, bei der Rückreise ist das eine freiwillige Anerkennung des Arbeitgebers. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.Zitat :Ja, er wurde überzeugt.
Nein, der AN entscheidet wann er zurückreist. Er plant seine Freizeit selbst.Zitat :Die Rückfahrt 5 Std. können angeordnete *Überstunden* sein, bezahlt oder Mehrarbeit mit Zeitausgleich.
#15
Antwort vom 24. Oktober 2025 | 09:33
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :oder wenn es keinen Ersatzruhetag gibt, dann gilt die Reisezeit nicht als Arbeitszeit weil, im Fall hier, keine Arbeit stattfindet und der Arbeitnehmer frei entscheiden kann ob er seinen freien Tag zur Rückreise nutzt oder ob er an einem regulären Arbeitstag zurückfährt,
Das ist ja interessant. Die Veranstaltung ist donnerstags, d.h. dass ich, wenn ich am Freitag (meinem freien Tag) zurückfahre, dies in meiner Freizeit tue.
Es sei denn, ich frage, ob ich mir als Ausgleich einen anderen Arbeitstag frei nehmen kann.
Habe ich das richtig verstanden?
#16
Antwort vom 24. Oktober 2025 | 11:59
Von
Status: Legende (18146 Beiträge, 6071x hilfreich)
Ganz genau.
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