Reisezeit/Arbeitszeit

23. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
Elsbeth18
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisezeit/Arbeitszeit

Hallo,

Ich bin demnächst beruflich 5 Std. mit dem Zug unterwegs zu einer mehrtägigen Firmenveranstaltung. Ich werde auf der Fahrt nicht arbeiten können. Zählt die Fahrt dennoch zur Arbeitszeit oder ist das Freizeit? Und gilt gleiches für die Rückreise (welche an meinem freien Tag stattfindet, da ich in Teilzeit einen freien Tag pro Woche habe)?




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40936 Beiträge, 6610x hilfreich)

Zitat (von Elsbeth18):
Zählt die Fahrt dennoch zur Arbeitszeit
Ja. Hin-und Rückfahrt.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20407 Beiträge, 7377x hilfreich)
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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von Elsbeth18):
Zählt die Fahrt dennoch zur Arbeitszeit oder ist das Freizeit?
Das kann man anhand deiner Schilderung, aufgrund fehlender Informationen, nicht wissen.
Die Antwort von Anami ist, so pauschal, jedenfalls falsch. blaubär+ hat je bereits einen Link mit wichtigen Infos gepostet. Wenn du deine Situation detailliert erklärst, dann kann man auch sinnvoll darüber diskutieren.

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#4
 Von 
Elsbeth18
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das kann man anhand deiner Schilderung, aufgrund fehlender Informationen, nicht wissen.


Danke für deine Nachricht. Welche Informationen fehlen denn noch, um die Situation beurteilen zu können?

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Findet die Reise während oder nach der regulären Arbeitszeit statt? Wird, für die Rückreise, ein Ersatzruhetag gewährt?

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#6
 Von 
Elsbeth18
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Findet die Reise während oder nach der regulären Arbeitszeit statt? Wird, für die Rückreise, ein Ersatzruhetag gewährt?


Die Hinfahrt findet tagsüber, während der regulären Arbeitszeit statt. Die Rückfahrt an meinem teilzeitbedingtem freien Tag.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40936 Beiträge, 6610x hilfreich)
Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Elsbeth18
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hat sich denn letztens dein AG der Ansicht des Forums angeschlossen?
Findet sich in deinem Arbeitsvertrag gar kein Passus zu Mehrarbeit/Arbeitszeitkonto/Zeitausgleich?
Oder zu Überstunden?


Ja, er wurde überzeugt.

Die Überstunden können lt Vertrag aufgeschrieben und später genommen oder ausbezahlt werden.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42931 Beiträge, 14807x hilfreich)

Es gibt z.B. zumindest einen Tarifvertrag, bei dem ich weiß, dass diese Fahrtkosten nicht Arbeitszeit sind, es sei denn, es wird während der Arbeitszeit angereist. Es können sich auch Regelungen in dem Arbeitsvertrag finden oder aber es könnte eine Betriebsvereinbarung geben.

wirdwerden

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#10
 Von 
Elsbeth18
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es gibt z.B. zumindest einen Tarifvertrag, bei dem ich weiß, dass diese Fahrtkosten nicht Arbeitszeit sind, es sei denn, es wird während der Arbeitszeit angereist. Es können sich auch Regelungen in dem Arbeitsvertrag finden oder aber es könnte eine Betriebsvereinbarung geben.

Wir sind nur ein ganz kleines Team mit 7 Personen. Im Arbeitsvertrag steht nichts, wir sind auch nicht im öffentlichen Dienst und haben keinerlei Tarifvertrag.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40936 Beiträge, 6610x hilfreich)

Zitat (von Elsbeth18):
Die Überstunden können lt Vertrag aufgeschrieben und später genommen oder ausbezahlt werden.
Ja. Und warum sollte das nun diesmal nicht so sein?

Die Rückfahrt 5 Std. können angeordnete *Überstunden* sein, bezahlt oder Mehrarbeit mit Zeitausgleich.
Also: Wahrscheinlich wie gehabt...

...und die Fahrtkosten sowie die anderen Kosten der Firmenveranstaltung...übernimmt garantiert der AG, oder?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
Elsbeth18
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Rückfahrt 5 Std. können angeordnete *Überstunden* sein, bezahlt oder Mehrarbeit mit Zeitausgleich.
Also: Wahrscheinlich wie gehabt...

...und die Fahrtkosten sowie die anderen Kosten der Firmenveranstaltung...übernimmt garantiert der AG, oder?
Alles klar, dann weiß ich Bescheid. Fahrtkosten zahlt die Firma.

Danke für eure Beiträge!!!

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#13
 Von 
Caveat
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat (von Elsbeth18):
Wir sind nur ein ganz kleines Team mit 7 Personen.


Kann man dann den Chef nicht einfach fragen? Bei 7 Personen dürfte die Hierarchie flach wie eine Flunder sein.

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das ist Arbeitszeit.
Nein, das ist keine Arbeitszeit.

Zitat (von Elsbeth18):
Die Hinfahrt findet tagsüber, während der regulären Arbeitszeit statt. Die Rückfahrt an meinem teilzeitbedingtem freien Tag.

Die Hinfahrt ist Arbeitszeit. Die Frage nach einem Ersatzruhetag hast du leider nicht beantwortet. Da gibt es 2 Varianten. Entweder der Arbeitgeber schafft einen Ersatzruhetag, dann ist der Tag der Rückreise ein ganz normaler Arbeitstag, an welchem die reguläre Zeit zu arbeiten wäre, wobei die Rückreise dann wie die Hinreise als Arbeitszeit zählen würde, oder wenn es keinen Ersatzruhetag gibt, dann gilt die Reisezeit nicht als Arbeitszeit weil, im Fall hier, keine Arbeit stattfindet und der Arbeitnehmer frei entscheiden kann ob er seinen freien Tag zur Rückreise nutzt oder ob er an einem regulären Arbeitstag zurückfährt,

t
Zitat (von Elsbeth18):
Ja, er wurde überzeugt.
sehr gut, dann sollte es ja keine Probleme mehr geben, bei der Rückreise ist das eine freiwillige Anerkennung des Arbeitgebers. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

Zitat (von Anami):
Die Rückfahrt 5 Std. können angeordnete *Überstunden* sein, bezahlt oder Mehrarbeit mit Zeitausgleich.
Nein, der AN entscheidet wann er zurückreist. Er plant seine Freizeit selbst.

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#15
 Von 
Elsbeth18
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
oder wenn es keinen Ersatzruhetag gibt, dann gilt die Reisezeit nicht als Arbeitszeit weil, im Fall hier, keine Arbeit stattfindet und der Arbeitnehmer frei entscheiden kann ob er seinen freien Tag zur Rückreise nutzt oder ob er an einem regulären Arbeitstag zurückfährt,


Das ist ja interessant. Die Veranstaltung ist donnerstags, d.h. dass ich, wenn ich am Freitag (meinem freien Tag) zurückfahre, dies in meiner Freizeit tue.
Es sei denn, ich frage, ob ich mir als Ausgleich einen anderen Arbeitstag frei nehmen kann.

Habe ich das richtig verstanden?

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#16
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Ganz genau.

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