Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Situation helfen. Ich bin Softwareentwickler und bin bei einem deutschen Unternehmen angestellt. Ich möchte gerne vom Ausland (Kolumbien) aus arbeiten aber in Deutschland weiterhin angestellt bleiben. Ich möchte weiterhin in Deutschland Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, meinen Wohnsitz dort behalten und dort gemeldet bleiben. Die Firma hat in Kolumbien keinen Sitz oder Ähnliches, ich würde einfach nur von Kolumbien aus für die deutsche Firma remote arbeiten. Da mein Job ortsunabhängig ausführbar ist wäre ich dann eine gewisse Zeit in Kolumbien und dann wieder ein paar Monate in Deutschland, und dann wieder in Kolumbien. Gibt es da arbeitsrechtliche Probleme oder wie ist remote Arbeit im Arbeitsrecht geregelt? Ich habe gelesen, dass solange ich einen deutschen Wohnsitz habe, das eigentlich möglich sein sollte.
Danke schonmal für eure Hilfe!
Remote Arbeit im nicht-europäischem Ausland
2. August 2020
Thema abonnieren
Frage vom 2. August 2020 | 04:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Remote Arbeit im nicht-europäischem Ausland
#1
Antwort vom 2. August 2020 | 09:50
Von
Status: Praktikant (769 Beiträge, 116x hilfreich)
Je nach Dauer der Auslandstätigkeit:
- Krankenversicherungsschutz der KK in Kolumbien
- Wirksamkeit der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung
- was sagt das kolumbianische Rechtssystem dazu?
#2
Antwort vom 2. August 2020 | 11:59
Von
Status: Unbeschreiblich (41167 Beiträge, 6641x hilfreich)
Vermutlich ist dein Arbeitgeber der erste Ansprechpartner für AN-Tätigkeiten im Ausland.Zitat :aber in Deutschland weiterhin angestellt bleiben.
Es könnten aufenthaltsrechtliche Fragen zu klären sein, falls du Ausländer bist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 2. August 2020 | 15:20
Von
Status: Schüler (309 Beiträge, 153x hilfreich)
Man sollte sich näher mit Par. 4 SGB IV, der Ausstrahlung, beschäftigen. Betrifft alle 5 Sozialversicherungszweige.
Allgemein:
Wenn es nicht der Eigenart der Beschäftigung entspringt, ins Ausland zu müssen, muss es vertraglich, im Voraus, zeitlich begrenzt sein.
#4
Antwort vom 2. August 2020 | 17:28
Von
Status: Unbeschreiblich (130916 Beiträge, 41611x hilfreich)
Der Arbeitgeber ist auch bei "HomeOffice" im Ausland verpflichtet die Regelungen zur Arbeitssicherheit einzuhalten.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
307.336
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
19 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten