Remote Arbeit im nicht-europäischem Ausland

2. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
__phoenix__
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Remote Arbeit im nicht-europäischem Ausland

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Situation helfen. Ich bin Softwareentwickler und bin bei einem deutschen Unternehmen angestellt. Ich möchte gerne vom Ausland (Kolumbien) aus arbeiten aber in Deutschland weiterhin angestellt bleiben. Ich möchte weiterhin in Deutschland Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, meinen Wohnsitz dort behalten und dort gemeldet bleiben. Die Firma hat in Kolumbien keinen Sitz oder Ähnliches, ich würde einfach nur von Kolumbien aus für die deutsche Firma remote arbeiten. Da mein Job ortsunabhängig ausführbar ist wäre ich dann eine gewisse Zeit in Kolumbien und dann wieder ein paar Monate in Deutschland, und dann wieder in Kolumbien. Gibt es da arbeitsrechtliche Probleme oder wie ist remote Arbeit im Arbeitsrecht geregelt? Ich habe gelesen, dass solange ich einen deutschen Wohnsitz habe, das eigentlich möglich sein sollte.

Danke schonmal für eure Hilfe!




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 116x hilfreich)

Je nach Dauer der Auslandstätigkeit:
- Krankenversicherungsschutz der KK in Kolumbien
- Wirksamkeit der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung
- was sagt das kolumbianische Rechtssystem dazu?

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41167 Beiträge, 6641x hilfreich)

Zitat (von __phoenix__):
aber in Deutschland weiterhin angestellt bleiben.
Vermutlich ist dein Arbeitgeber der erste Ansprechpartner für AN-Tätigkeiten im Ausland.
Es könnten aufenthaltsrechtliche Fragen zu klären sein, falls du Ausländer bist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 153x hilfreich)

Man sollte sich näher mit Par. 4 SGB IV, der Ausstrahlung, beschäftigen. Betrifft alle 5 Sozialversicherungszweige.

Allgemein:
Wenn es nicht der Eigenart der Beschäftigung entspringt, ins Ausland zu müssen, muss es vertraglich, im Voraus, zeitlich begrenzt sein.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130916 Beiträge, 41611x hilfreich)

Der Arbeitgeber ist auch bei "HomeOffice" im Ausland verpflichtet die Regelungen zur Arbeitssicherheit einzuhalten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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