Guten Tag
Folgender Fall
Azubi musste bis Januar 2025 seinen Urlaub für 2025 planen und einreichen.
Es gibt im Betrieb ein Fach,was für Aufträge der Azubi ist.
Dort liegen in der Regel Aufträge die aber der Meister nicht über das Fach vergibt,sondern mündlich.
Der Azubi hat vor ca 2 Wochen etwas in das Fach gelegt,um es nicht zu verlieren. Dabei hat er ein Infoschreiben gesehen,das er noch 8 Tage Rest Urlaub hat,die er bitte einreichen soll.
Der Azubi ist sofort zum Meister um zu erfragen,wie er am besten die Tage planen soll,damit nicht alle am selben Tag nehmen.Der Meister sagte dann das der Zettel bereits seid 2 Wochen da drinnen liegt,und der Azubi den Urlaub nun nicht mehr planen kann.Die 8 Tage werden vom Meister ausgesucht wann er diese nehmen soll.
Ist dies so richtig?Abgesehen davon das wenn der Azubi ja selber schuld hätte usw
Danke
Rest Urlaub in der Ausbildung
30. September 2025
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Frage vom 30. September 2025 | 19:04
Von
Status: Beginner (121 Beiträge, 0x hilfreich)
Rest Urlaub in der Ausbildung
#1
Antwort vom 30. September 2025 | 20:49
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 23x hilfreich)
Nein. Urlaub wird nicht vom Vorgesetzten eingeteilt. Er ist zu beantragen und zu gewähren, sofern nicht dringende betriebliche Gründe vorliegen. Je näher man sich aber dem Jahresende nähert, und jeder Kollege ebenso alles solange anspart, wird die Wahrscheinlichkeit größer, dass Urlaubswünsche abgelehnt werden und die Alternativzeiträume knapp werden.
#2
Antwort vom 1. Oktober 2025 | 07:29
Von
Status: Legende (19920 Beiträge, 7229x hilfreich)
Zitat :Azubi musste bis Januar 2025 seinen Urlaub für 2025 planen und einreichen.
Vermutlich Tippfehler: bis Jan 2026. seinen Urlaub für 2026
Auch ansonsten ein ziemlicher Verhau:
- du scheinst das Fach nur hin und wieder zu kontrollieren
- die Zweckbestimmung des Fachs ist für die Fragestellung unbeachtlich
- die Urlaubsplanung für 2026 spielt für deine Frage keine Rolle
Zur Frage:
Offenbar seid ihr Anfang Sept aufgefordert worden, euren Resturlaub 25 zu nehmen; das hast du nicht mitgekriegt und nun will der Meister dir wohl den Urlaub zuweisen.
M.E. ist das nicht richtig und drei Monate vor Jahresende sehe ich auch keinen Sachgrund, weswegen das so sein sollte.
Wenn es einen BR bei euch gibt, ist das der richtige Ansprechpartner.
Ansonsten solltest du schleunigst den Resturlaub planen und einreichen.
Offen:
Urlaub ist vom Prinzip her im lfd. Kalenderjahr zu nehmen. Die Erinnerung an den Resturlaub ist okay, Zeitdruck aber nicht in Sicht, weil Resturlaub nach BUrlG bis Ende März des Folgejahres genommen werden kann - wie also sind die Bestimmungen bei euch im Betrieb?
Du solltest in einer ruhigen Stunde mal das BUrlG lesen.
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#3
Antwort vom 1. Oktober 2025 | 10:45
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 23x hilfreich)
Zitat :weil Resturlaub nach BUrlG bis Ende März des Folgejahres genommen werden kann
"[...] wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen."
#4
Antwort vom 1. Oktober 2025 | 11:57
Von
Status: Legende (19920 Beiträge, 7229x hilfreich)
... was keine wirklich große Hürde ist in puncto "in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe"
#5
Antwort vom 1. Oktober 2025 | 12:14
Von
Status: Lehrling (1119 Beiträge, 332x hilfreich)
Die Anzahl der Gründe einem Auszubildenen (!) einen beantragten Urlaub zu versagen geht tendenziell gegen 0.
#6
Antwort vom 1. Oktober 2025 | 12:46
Von
Status: Philosoph (12757 Beiträge, 4604x hilfreich)
Zitat :weil Resturlaub nach BUrlG bis Ende März des Folgejahres genommen werden kann
Dafür müsste er aber erstmal in das neue Urlaubsjahr übernommen werden müssen, ansonsten verfällt er am 31.12.
Zitat :"[...] wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen."
Eben.
Zitat :... was keine wirklich große Hürde ist in puncto "in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe"
Welche Gründe sollten das sein?
Mir fällt außer Krankheit nicht wirklich was ein, was im Sinne des BUrlG rechtfertigen würde, der Aufforderung des AG den Urlaub zu nehmen, nicht nachzukommen.
Und mit der Aufforderung des AG den Urlaub zu nehmen (und einem Hinweis auf den sonstigen Verfall), würde er eben am Ende des Jahres verfallen, sofern eben keine dringenden Gründe des AN dem entgegenstehen, welche zum aktuellen Zeitpunkt nicht erkennbar sind.
#7
Antwort vom 1. Oktober 2025 | 20:19
Von
Status: Beginner (121 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Vermutlich Tippfehler: bis Jan 2026. seinen Urlaub für 2026
Nicht verschrieben .Im Januar 2025 wurde der Azubi gebeten bis Ende Januar 2025 seinen Urlaub für 2025 einzureichen wie er diesen nehmen möchte .
Einen Betriebsrat gibt es nicht.
Die 8 Tage Rest Urlaub wurden genommen und eingereicht für dieses Jahr.Diese wurden vom Meister sofort abgelehnt, mit der Aussage das es zu spät ist und er nun schaut wie es am besten passt wo er Ihm frei geben kann.
Alter Urlaub kann nicht mit ins neue Jahr genommen werden.
#8
Antwort vom 2. Oktober 2025 | 00:23
Von
Status: Legende (19920 Beiträge, 7229x hilfreich)
Zitat :Die 8 Tage Rest Urlaub wurden genommen und eingereicht für dieses Jahr.Diese wurden vom Meister sofort abgelehnt, mit der Aussage das es zu spät ist und er nun schaut wie es am besten passt wo er Ihm frei geben kann.
Es irritiert, wenn du schreibst 'Urlaub wurde genommen und eingereicht' - die Reihenfolge ist umgekehrt, erst einreichen, dann nehmen. Aber hier hast du den U offenbar nicht bekommen und somit nicht genommen, da der Meister deinen Antrag abgelehnt hat. Und damit liegt er falsch, es handelt sich anscheinend eher um eine disziplinarische Maßnahme, weil du den Urlaub wohl 'zu spät' eingereicht hast. Es gibt genau 2 Gründe, einen U-Antrag abzulehnen: dringende betriebliche Gründe und konkurrierende U-Anträge anderer AN.
Wenn du deswegen streiten magst, beantragst du Urlaub für einen anderen Zeitraum als den, den der Meister abgelehnt hat; bei erneuter Ablehnung gehst du dann vor das Arbeitsgericht und lässt das Nein ersetzen.
Oder du beantragst nach erneuter Ablehnung, den Resturlaub ins neue Jahr zu übernehmen - wenn auch das abgelehnt wird, gehst du vors Arbeitsgericht. In dem Fall dient die Ablehnung deiner U-Wünsche als Grund - weiter oben wurde ja schon ausgeführt, dass Urlaub ins neue Jahr zu übernehmen ist nach BUrlG, wenn er heuer aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden konnte.
#9
Antwort vom 2. Oktober 2025 | 09:23
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 23x hilfreich)
Zitat :In dem Fall dient die Ablehnung deiner U-Wünsche als Grund - weiter oben wurde ja schon ausgeführt, dass Urlaub ins neue Jahr zu übernehmen ist nach BUrlG, wenn er heuer aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden konnte.
Aber nur, wenn außer den beiden beantragten Zeiträumen nicht noch ein weiterer Zeitraum im Restjahr besteht, in dem der Urlaub betrieblich gehen würde.
#10
Antwort vom 2. Oktober 2025 | 09:58
Von
Status: Philosoph (12757 Beiträge, 4604x hilfreich)
Zitat :Es gibt genau 2 Gründe, einen U-Antrag abzulehnen: dringende betriebliche Gründe und konkurrierende U-Anträge anderer AN.
Hier gibt es wenn überhaupt, genau einen Grund und zwar die dringenden betrieblichen Gründe.
Allerdings muss bei einem Azubi dafür quasi der Laden in Flammen / oder unter Wasser stehen
Azubis sind nun mal kein Ersatz für andere AN, auch wenn viele Betriebe die "billige Arbeitskraft" gerne als solche nutzen.
#11
Antwort vom 2. Oktober 2025 | 12:11
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 23x hilfreich)
Zitat :Allerdings muss bei einem Azubi dafür quasi der Laden in Flammen / oder unter Wasser stehen
Nicht unbedingt. Weitere Gründe können sein, wenn im beantragten Zeitraum eine überbetriebliche (Gruppen-) Ausbildungseinheit stattfindet. Oder eine Prüfungsvorbereitung. Oder ein Seminar. Oder eine Projektarbeit. Oder Berufsschule. Oder Ähnliches.
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