Restlichen Arbeitslohn wie bekommen???

18. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
daddelkram2006
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Restlichen Arbeitslohn wie bekommen???

Habe zum 1.11.2006 gekündigt !
ICh bekomme noch Lohn 9/2006
und 10/2006!
Bis jetzt haben die nur Abschlag gezahlt für 9/2006!
ICh hab keine Rechtschutz kann ich das Geld selber einklagen oder was kostet das beim anwalt wenn man das selber bezahlt===??




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

das erste ist: forderung stellen, termin setzten. wenn der AG den termin verstreichen lässt, evtl. nachtermin (knapp) und klage androhen.
klage beim arbeitsgericht einreichen - evtl. mit hilfe eines rechtspflegers.
kosten im 1. durchgang selbst zu tragen, aber anwaltliche vertretung ist nicht vorschrift.

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#2
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Meist reicht eine Drohung mit dem Arbeitsgericht, aber man muss sich sputen, denn auch da gibt es Verjährungsfristen ! Soweit ich weiß, ist doch eine Klage beim örtlichen Arbeitsgericht kostenlos oder kann mich da einer korrigieren ? blaubär schreibt vom Tragen der Kosten im 1. Durchgang. Ja, wie hoch belaufen sich denn die ? Mir ist dies neu, aber ich bin kein Profi.

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#3
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1816 Beiträge, 512x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
daddelkram2006
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem was ich jetzt habe,das ich in der Firma
vor 2 MOnaten eine Uato falsch betankt habe,und nun will er das ich die 1000ende von euros bezahle!
Und wie sieht es jetzt aus muß er mir mein LOHN trotzdem erst mal zahlen???
Oder darf er das kaputte Auto verrechnen???

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2338x hilfreich)

Theöretisch müsste er - insofern vertraglich nichts anderes vereinbart - deinen Lohn ohne Abzug zahlen. Aber die Realität sieht eben oft anders aus und wenn ers abzieht, dann kannst du deinem Geld erst mal hinterher rennen (mal unabhängig davon inwieweit hier überhaupt eine Haftung für dich besteht ...)

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#6
 Von 
daddelkram2006
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt kommt noch hinzu das ich garkein arbeitsvertrag unterschrieben habe !
Da die alten Geschäftsführer sich nie um eine Vetrrag gekümmert habe!
Bin jetzt 3Monat in der Firma!
Was mir komisch vorkommt
das er als Chef die hälfte vom Schaden übernimmt!
Der alte Geschäftsführer hat mir gesagt das er das mit dem auto geregelt hat!
(also brauch ich mir keine sorgen machen sagte er mir)
Naja aber wer weiß schon wie es endet ich brauche das Geld dringend !!!
Und zwar schnell!
Alles mißt halt1

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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10616 Beiträge, 2434x hilfreich)

@daddelkram

hm, alles etwas wirr...

du kriegst dein gehalt nicht vollständig? ist es mehr als 7 tage überfällig, dem ag mitteilen, per einschreiben, dass du innerhalb einer 7 tage frist den zahlungseingang auf deinem konto erwartest. andernfalls wirst du klage beim arb.gericht einreichen

zahlt er nicht, gehst du zum gericht, dort gibt es einen rechtspfleger, der dir bei der formulierung deiner gehaltsklage hilft. kostenlos.

du hast keinen schriftl. arb. vertrag, ein arb. vertrag besteht trotzdem wenn du regelmäßig deine arb.kraft zur verfügung gestellt hattest u. der arb.geber diese angenommen hat.
auf deutsch: wenn du gearbeitet hast.
der arb.geber ist verpflichtet, 4 wochen nach arb.beginn einen schriftlichen vertrag zu machen


was das auto angeht, so hat das nix mit dem gehalt zu tun. sollte tatsächlich eine haftung für entstandenen schaden, der erst nachgewiesen werden muß, bestehen, dann kann dein nunmehr ja ex arb.geber diesen bei dir geltend machen. allerdings frag ich mich, wie er dir haftung auferlegen will ohne schriftliche fixierung in einem nicht schriftlichen arbeitsvertrag. da würd ich mir überhaupt keine sorgen machen, dassdu zahlen mußt

sollte dein exchef also etwas fordern, dann nur schriflich
hierzu würd ich dann, wenn es soweit ist, aber zum anwalt gehn. die kosten vor dem arb.gericht trägt jeder selbst. wenn du kein geld hast, gehst du zum amtsgericht, mit allen unterlagen über einkommen und ausgaben, kontoauszüge nicht vergessen und beantragst einen beratungsberechtigungsschein. mit dem kannst du zu einem anwalt f. arb.recht deiner wahl gehen

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 23.10.2006 21:25:38

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#8
 Von 
daddelkram2006
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Dir erst mal sunbee hast mir sehr geholfen!
Ich glaueb ich werd dann doch zusätzlich eine Anwalt suchen und genaue vorgehensweise formulieren!
Danke dir und euch allen!

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