Hallo,
AN hat zum Ende Januar gekündigt. Er ist im Außendienst und arbeitet 250km von der Arbeit entfernt vom Home-Office aus.
Wenn er nun in der letzten Januarwoche seine Sachen (Fahrzeug/Laptop/Handy) abgibt und ab Montag in der Firma ist (also im Hotel übernachtet), muss er am Schluss mit dem Zug (ca. 4 Stunden Reisezeit) nach Haus fahren.
Wenn er nun 1,5 Tage noch Urlaubsanspruch hat, wie zählt dann diese Heimfahrtszeit ? Ist das Arbeitszeit, so dass er quasi am Donnerstag früh um 08:00 Uhr heimfahren könnte und um 12:00 Uhr zu Haus ankommt oder ist seine Arbeitszeit mit dem Verlassen der Firma beendet und die Heimfahrt ist Freizeit, er müsste als bis 12:00 urh arbeiten ??
Resturlaub 1,5 Tage-Homeoffice
17. Januar 2021
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Frage vom 17. Januar 2021 | 23:18
Von
Status: Lehrling (1360 Beiträge, 159x hilfreich)
Resturlaub 1,5 Tage-Homeoffice
#1
Antwort vom 18. Januar 2021 | 08:43
Von
Status: Heiliger (20441 Beiträge, 7386x hilfreich)
Angestellt bist und bleibst du bis zur letzten Minute.
Wenn deine Wohnung im AV als dein Arbeitsplatz bestimmt ist, dürfte die Fahrt zur Zentrale als Dienstgang bzw. -fahrt gelten. Und der Heimweg auch. Der Urlaub wird entsprechend gelegt oder ausbezahlt, wenn er nicht genommen werden kann. Aber was in deinem AV steht, weißt du.
Ansonsten: Verhandlungssache.
Ansonsten: wieso 1,5 Tage Urlaub? Nach BUrlG werden Bruchteile kaufmännisch gerundet - es könnten also 2 Tage Urlaub sein, die dir zustehen. Mag aber sein, dass dazu näherer Aufschluss vonnöten ist.
Eins verstehe ich nicht: Wieso soll es 4 Tage brauchen, dem AG dessen Sachen zurückzugeben?
#2
Antwort vom 18. Januar 2021 | 09:28
Von
Status: Lehrling (1360 Beiträge, 159x hilfreich)
Zitat :Eins verstehe ich nicht: Wieso soll es 4 Tage brauchen, dem AG dessen Sachen zurückzugeben?
Es findet die Übergabe an den Nachfolger statt, dafür hat man die Woche eingeplant. Am Schluss werden dann die Arbeitsmittel abgegeben.
Zitat :Ansonsten: wieso 1,5 Tage Urlaub? Nach BUrlG werden Bruchteile kaufmännisch gerundet - es könnten also 2 Tage Urlaub sein, die dir zustehen. Mag aber sein, dass dazu näherer Aufschluss vonnöten ist.
Hätte ja 2,5 Tage Urlaubsanspruch für Januar (30 Tage/Jahr), davon 1 genommen und 1,5 stehen noch als Rest da.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. Januar 2021 | 12:16
Von
Status: Unbeschreiblich (41193 Beiträge, 6643x hilfreich)
Das hat man mit Zustimmung des AG so vereinbart? Eine Woche zusammenhocken und den Nachfolger einarbeiten?Zitat :Es findet die Übergabe an den Nachfolger statt, dafür hat man die Woche eingeplant.
Egal, welche Zeit man braucht, es dürfte alles Arbeitszeit sein.
Den Urlaub kann man sich mit der letzten Verdienstabrechnung abgelten lassen.
#4
Antwort vom 18. Januar 2021 | 13:26
Von
Status: Lehrling (1360 Beiträge, 159x hilfreich)
Zitat :Das hat man mit Zustimmung des AG so vereinbart? Eine Woche zusammenhocken und den Nachfolger einarbeiten?
Es ist sogar vom AG angeordnet worden.....
Zitat :Den Urlaub kann man sich mit der letzten Verdienstabrechnung abgelten lassen.
Darum ging es doch jetzt nicht, sondern um die Frage, ob die Heimfahrt dann Arbeitszeit ist und wann der AN dann, wenn die 1,5 Tage Urlaub hinten angehängt werden, dann Feierabend in dieser Woche hat.
Mich hat hier einfach die Einschätzung dazu interessiert.
#5
Antwort vom 18. Januar 2021 | 13:48
Von
Status: Heiliger (20441 Beiträge, 7386x hilfreich)
... das passt doch mit Donnerstag. Heimfahrt in der Früh, Urlaub ab Mittag.
#6
Antwort vom 18. Januar 2021 | 13:51
Von
Status: Unbeschreiblich (41193 Beiträge, 6643x hilfreich)
Ja, er fährt auf Anordnung und muss selbstverständlich wieder nach Hause.Zitat :ob die Heimfahrt dann Arbeitszeit ist
Also ehrlich... Der AN hat 4 Std. Fahrtzeit mit der Bahn. Er wäre dann am Donnerstag gegen 12 Uhr zu Hause (das wäre Ende der Arbeitszeit=Feierabend)Zitat :und wann der AN dann, wenn die 1,5 Tage Urlaub hinten angehängt werden, dann Feierabend in dieser Woche hat.
...und könnte dann seine 1,5 Tage Urlaub dranhängen...bis Freitag nachmittag.
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