Resturlaub Elternzeit

9. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
Marko!
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaub Elternzeit

Guten Abend. Habe Elternzeit beantragt. Das heißt mein Jahresurlaubsanspruch verkürzt sich ja um 1/12 jeden Monat wo ich nehme. Was aber wenn es im laufenden Jahr ist z.B.: Nehme ab November Dezember also 2 Monate Elternzeit. Aber Urlaub wurde schon genehmigt für Oktober Anfang des Jahres, doch jetzt langt er nicht von Tagen her da ich Elternzeit ab November beantragt habe.

Heißt es ich muss im Oktober auf Urlaubstage verzichten oder gibt es da andere Regeln da er ja schon genehmigt wurde?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20265 Beiträge, 7338x hilfreich)

Der AG hat das Recht, den U-Anspruch zu kürzen, wenn AN Elternzeit in Anspruch nimmt. Er muss also nicht.
Ich vermute, dass für dieses Jahr nichts passiert.
Der Urlaub ist genehmigt und die Genehmigung kann der AG nicht widerrufen.

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