Guten Abend. Habe Elternzeit beantragt. Das heißt mein Jahresurlaubsanspruch verkürzt sich ja um 1/12 jeden Monat wo ich nehme. Was aber wenn es im laufenden Jahr ist z.B.: Nehme ab November Dezember also 2 Monate Elternzeit. Aber Urlaub wurde schon genehmigt für Oktober Anfang des Jahres, doch jetzt langt er nicht von Tagen her da ich Elternzeit ab November beantragt habe.
Heißt es ich muss im Oktober auf Urlaubstage verzichten oder gibt es da andere Regeln da er ja schon genehmigt wurde?
Resturlaub Elternzeit
9. Oktober 2025
Thema abonnieren
Frage vom 9. Oktober 2025 | 17:22
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaub Elternzeit
#1
Antwort vom 10. Oktober 2025 | 07:45
Von
Status: Heiliger (20265 Beiträge, 7338x hilfreich)
Der AG hat das Recht, den U-Anspruch zu kürzen, wenn AN Elternzeit in Anspruch nimmt. Er muss also nicht.
Ich vermute, dass für dieses Jahr nichts passiert.
Der Urlaub ist genehmigt und die Genehmigung kann der AG nicht widerrufen.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
304.018
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten