Resturlaub Kündigung 2. Halbjahr

13. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Castle123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaub Kündigung 2. Halbjahr

Hallo Zusammen,

Ich würde meinen Arbeitsvertrag zu Ende August kündigen.
Laut Vertrag habe ich 20 Tage gesetzlichen Urlaub (da 5 Tage Woche) und zusätzlich 6 Tage. Gesamt also 26 Tage.

Wenn man in der 2. Jahreshälfte kündigt, steht einem ja der volle gesetzliche Jahresurlaub zu. Wie sieht es mit den restlichen 6 Tagen aus? Im Vertrag steht dazu nichts.

Weiß das vielleicht jemand?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

.... wenn im AV (ggf. auch TV) nix gesondert für den U-Anspruch geregelt ist, der über den gesetzlichen hinausgeht, werden diese 6 U-Tage genauso behandelt, stehen dir also bei Kündigung in der 2. Jahreshälfte auch voll zu.

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#2
 Von 
Castle123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
wenn im AV (ggf. auch TV) nix gesondert für den U-Anspruch geregelt ist, der über den gesetzlichen hinausgeht, werden diese 6 U-Tage genauso behandelt, stehen dir also bei Kündigung in der 2. Jahreshälfte auch voll zu.


Meine Personalabteilung hat jetzt auf die kompletten 26 Tage die Zwöftelregelung angewandt und laut denen stehen mir insgesamt nur 17,5 Tage zu.

Was kann ich tun?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

a) Widerspruch einlegen
b) klagen

Die 20 Tage nach BUrlG stehen dir auf jeden Fall zu und die 6 zusätzlichen Tage höchstwahrscheinlich auch, da dazu keine Kürzung vereinbart ist (es sei denn, das ergäbe sich aus einem TV; davon aber schreibst du nichts). Selbst wenn diese Tage gekürzt würden, darf das Ergebnis nicht kleiner sein als der Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub, also 20 Tage.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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