Hallo,
Und zwar hat mein Lebensgefährte am 27.06.18 seine Kündigung per Einschreiben verschickt. Am 28.06.18 kam sie an.
Er hat in die Kündigung geschrieben, das er seinen Resturlaub verbrauchen möchte bevor er den Betrieb verlässt. Insgesamt 23 Tage. Gekündigt hat er zum 31.07.18 so das er die 4 Wochen Kündigungsfrist einhalten kann. Nun rief ihn heute die Sekretärin an und sagte, das er nur 13 Tage Urlaub hätte, da die Kündigung bereits am 28.06.18 eingegangen ist.
Ist dies richtig?
Normal ist es doch wenn er die Firma vor dem 01.07 verlässt das er nur den halben Anspruch auf Urlaub hat, aber im zweiten Halbjahr hätte er doch den vollen Anspruch auf Urlaub. Was sagt ihr dazu???
Resturlaub Kündigung was zählt?
29. Juni 2018
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Frage vom 29. Juni 2018 | 18:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Resturlaub Kündigung was zählt?
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#1
Antwort vom 30. Juni 2018 | 07:31
Von
Status: Weiser (17468 Beiträge, 6499x hilfreich)
/// ..., dass er nur 13 Tage Urlaub hätte, da die Kündigung bereits am 28.06.18 eingegangen ist.
Irrelevant, mit welchem Datum die K ausgestellt ist. Entscheidend, wie du ja auch richtig vermutest, dass er bis Ende Juli dem Betrieb angehört und erst dann ausscheidet. Somit Kündigung in der 2. Jahreshälfte - Anspruch auf den vollen Urlaub nach BUrlG.
#2
Antwort vom 30. Juni 2018 | 10:28
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Wobei schon geschrieben sein sollte, dass der Urlaub nicht gewährt werden muss, wenn betriebsbedingte Gründe dem entgegenstehen. Der Urlaub könnte auch ausgezahlt werden. Außerdem wäre die Frage, ob hier ein Tarifvertrag gilt, in dem eine Regelung zum Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte steht.
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