Hilfe...
mein Zeitarbeitsvertrag bestand durchgehend seit dem 11.04.03 und läuft zum 10.10.04 aus. Ich habe 2 Resturlaubstage aus diesem Jahr, die ich aufgrund Krankheit im Sept. nicht mehr banspruchen konnte, weil jetzt der Mutterschutz eingesetzt hat, kann ich diese Urlaubs-Tage auch nicht anders verwerten.
In meinem Vertrag steht lediglich, es gelten die gesetzlichen Bestimmungen...
Muss mein AG diese 2 Urlaubstage auszahlen? Und falls ja, wann und in welcher Höhe?
Bislang wurden in anderen Fällen 35 Euro pro Urlaubstag "so" ausbezahlt; der Verdienst ohne Zulagen beträgt für einen 7,5 bis 8 Std.-Tag - ohne Zulagen - 6,30 Euro brutto in der Stunde - Fließen die Zulagen prozentual mit ein?
Danke für eure Antworten
LG nefertari1968
Resturlaub Zeitarbeitsvertrag
20. September 2004
Thema abonnieren
Frage vom 20. September 2004 | 15:06
Von
Status: Lehrling (1598 Beiträge, 189x hilfreich)
Resturlaub Zeitarbeitsvertrag
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#1
Antwort vom 20. September 2004 | 15:11
Von
Status: Schüler (366 Beiträge, 95x hilfreich)
Hallo Nefertari,
ja, du musst jetzt die Urlaubstage ausbezahlt bekommen die stehen dir nun mal zu.
Die Berechnung ist wie du vermutet hast - aber mit den durchschnittlichen Zulagen (Ich glaube da wird immer ein Durchschnitt aus den letzten 3 Monaten gerechnet).
Auszahlung: Mit der letzten Gehaltsabrechnung.
Gruß
Marion
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