Resturlaub Zeitarbeitsvertrag

20. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)
Resturlaub Zeitarbeitsvertrag

Hilfe...

mein Zeitarbeitsvertrag bestand durchgehend seit dem 11.04.03 und läuft zum 10.10.04 aus. Ich habe 2 Resturlaubstage aus diesem Jahr, die ich aufgrund Krankheit im Sept. nicht mehr banspruchen konnte, weil jetzt der Mutterschutz eingesetzt hat, kann ich diese Urlaubs-Tage auch nicht anders verwerten.

In meinem Vertrag steht lediglich, es gelten die gesetzlichen Bestimmungen...

Muss mein AG diese 2 Urlaubstage auszahlen? Und falls ja, wann und in welcher Höhe?

Bislang wurden in anderen Fällen 35 Euro pro Urlaubstag "so" ausbezahlt; der Verdienst ohne Zulagen beträgt für einen 7,5 bis 8 Std.-Tag - ohne Zulagen - 6,30 Euro brutto in der Stunde - Fließen die Zulagen prozentual mit ein?

Danke für eure Antworten

LG nefertari1968

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo Nefertari,

ja, du musst jetzt die Urlaubstage ausbezahlt bekommen die stehen dir nun mal zu.
Die Berechnung ist wie du vermutet hast - aber mit den durchschnittlichen Zulagen (Ich glaube da wird immer ein Durchschnitt aus den letzten 3 Monaten gerechnet).
Auszahlung: Mit der letzten Gehaltsabrechnung.

Gruß
Marion

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