Resturlaub!

20. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Elfensee
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 78x hilfreich)
Resturlaub!

Hallo,

ist es Arbeitsrechtlich einwandfrei, wenn man einem Angestellten einen Resturlaub vom Vorjahr (denn man bis zum 31.03.2010 nehmen muss damit dieser nicht verfällt!) nicht gewährt, weil der Arbeitgeber es wegen Personellenengpässen nicht zulassen kann?

Verfällt auch diesem Fall der Resturlaub?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

http://www.info-arbeitsrecht.de/Urlaub/urlaub.html :

"Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Jahres gewährt und genommen werden (§ 7 Absatz 3 BUrlG ). Dieser ist vom Arbeitnehmer rechtzeitig zu beantragen, damit der Arbeitgeber den Urlaub im Übertragungszeitraum noch gewähren kann! Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer dürfen Urlaub im Übertragungszeitraum verweigern. Sollte der Arbeitgeber den Urlaub im Übertragungszeitraum verweigern, hat der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber auf Ersatzurlaub nach dem Übertragungszeitraum."

Interessant wäre auch, warum im vergangenen Jahr kein Urlaub gewährt wurde.Gibt es öfter Personalengpässe oder ist gerade eine Ausnahmesituation im Betrieb?



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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

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